Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 522
Der Weg zur Verpachtung · S. 522 · Bl. 258v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 522
Bl. 258vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevf vnnsers gnedigenn fursten vnnd herrnn persönnlich anredenn, etwas mehr gewilliget habenn sollenn, dann Ire dero zeit mitgegebene Instruction anweiset, solche hanndelung vnnd verwilligung, durch ein offenntlich Instrument zu widderruffenn,
auf das persönliche Anreden unseres gnädigen Fürsten und Herrn etwas mehr bewilligt haben sollen, als ihre damals mitgegebene Instruktion anweist, solche Handlung und Bewilligung durch ein öffentliches Instrument zu widerrufen,
einmütiglich enndtschlossenn, vnnd sonnderlich dieweil Ire gutliche vorschlege, vonn vnnserm gnedigenn furstenn vnd herrnn nicht mochtenn gehort, vnnd durch vnpartheische vnnderhanndtler vonn beiderseits F.
einmütig beschlossen, und besonders weil ihre gütlichen Vorschläge von unserem gnädigen Fürsten und Herrn nicht gehört und durch unparteiische Unterhändler von beiderseits F.
Ff. vnnd hern, vnnd den Pfennernn vorgetragenn, vnnd verhanndtlet2[?] wordenn, Volget Copia des Instruments.
Ff. und Herrn und den Pfännern vorgetragen und verhandelt[?] werden mochten. Es folgt die Kopie des Instruments.
In Gottes namenn Amenn, Kundt vnnd offennbar seÿ aller menniglich, die diesenn offenenn Instruments brief sehenn oder horenn lesenn, Das nach Christi vnnsers hern geburt Tausenndt Funffhundert vnnd in dem Neun vnnd dreissigstenn Jare, Indictione duodecima, zu teutsch der zwölffte Romer zinszahl genenndt,
In Gottes Namen, Amen. Kund und offenbar sei allen und jedem, die diesen offenen Instrumentsbrief sehen oder hören lesen, dass nach Christi, unseres Herrn, Geburt im tausendfünfhundertneununddreißigsten Jahr, in der zwölften Indiktion (Indictione duodecima), zu Deutsch die zwölfte Römerzinszahl genannt,
am Sonnabenndt post Elizabeth, der do war der zweÿ vnnd zwanzigste des Monats Nouembris, vmb dreÿ vhr nach Mittage vnngefehrlich, Regirung des allerdurchleuchtigstenn, Grosmechtigstenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Carls des funfftenn Römischenn Kaisers, vnnsers aller gnedigstenn Herrnn, seiner Kaiserlichenn Maigt.Läuft auf der nächsten Seite weiter
am Sonnabend nach Elisabeth, welcher der zweiundzwanzigste des Monats November war, um drei Uhr nach Mittag ungefähr, unter der Regierung des allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karls des Fünften, Römischen Kaisers, unseres allergnädigsten Herrn, seiner Kaiserlichen Majestät
Unsichere Lesungen
- F. Ch. Ff. — Abkürzungen, Lesung unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- verhanndtlet — Wortende überschrieben