Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 523
Der Weg zur Verpachtung · S. 523 · Bl. 259r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 523
Bl. 259rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteam Sonnabenndt post Elizabeth, der do war der zweÿ vnnd zwanzigste des Monats Nouembris, vmb dreÿ vhr nach Mittage vnngefehrlich, Regirung des allerdurchleuchtigstenn, Grosmechtigstenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Carls des funfftenn Römischenn Kaisers, vnnsers aller gnedigstenn Herrnn, seiner Kaiserlichenn Maigt.
am Sonnabend nach Elisabeth, welcher der zweiundzwanzigste des Monats November war, um drei Uhr nach Mittag ungefähr, unter der Regierung des allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karls des Fünften, Römischen Kaisers, unseres allergnädigsten Herrn, seiner Kaiserlichen Majestät
Kaiserthumbs im Ein vnnd zwannzigstenn Jare, Ist vor mir offennbaren Notario, vnnd der nachgeschriebenen Gezeugenn Jegennwertigkeit, darzu sonnderlichenn geheischt vnnd gebettenn, ein Ehrliche grosse versamblung der Gemein Pfenner zun Boden vor Allenndorff erschienenn,
Kaisertums im einundzwanzigsten Jahr, ist vor mir, dem öffentlichen Notar, und in Gegenwart der nachgeschriebenen Zeugen, dazu besonders geheischt und gebeten, eine ehrliche große Versammlung der gemeinen Pfänner zu Sooden vor Allendorf erschienen,
vnnd eine papierne Zettell vertragenn vnnd lesenn lassenn, mit vermeldung, einer anngehefftenn reuocation vnnd protestation also lautennde, Gestrenngenn Ernntvestenn, Hochgelartenn Erbarnn, vorsichtigenn, gunstigenn gepietenndenn Herrnn E.
und hat einen papierenen Zettel vortragen und lesen lassen, mit Vermeldung einer angehefteten Revokation und Protestation, also lautend: Gestrenge, Ehrenfeste, Hochgelehrte, Ehrbare, Vorsichtige, günstige, gebietende Herren, Euer
Bs. gunstenn, seindt vnnsere vnnderthenige gannz willige diennste zuuor, Gestrennge gunstige Herrnn, Nach dem wir die gemeinenn Pfenner des Salzwergks, gelegenn vor Allenndorff ann der Werra, durch vnnsern gnedigenn Landtsfurstenn vnnd Herrnn, etlicher beschwerung vnnd bedrangung halber, so vnns vonn sfgl.2 beuelchabernn vnd dienernn zun Bodenn,
Bs. (Gestrengen) Gunsten seien unsere untertänigen, ganz willigen Dienste zuvor. Gestrenge, günstige Herren, nachdem wir, die gemeinen Pfänner des Salzwerks, gelegen vor Allendorf an der Werra, durch unseren gnädigen Landesfürsten und Herrn wegen etlicher Beschwerung und Bedrängung, die uns von Seiner Fürstlichen Gnaden Befehlshabern und Dienern zu Sooden
vonn zeit des newenn vfgerichtetenn vertrags in die zweÿ Jar lanng vngefehrlich in vnnserm Salzwerck vnnd alt vätterlichenn, wohlhergebrachtenn Erbe zu wieder dem furstlichenn vfgerichttetenn vnnd bewilligtenn vertrage, vorgefallenn vnnd begegenet, zu einer vnngefehrlichenn verhör zu Cassell vf den 13.Läuft auf der nächsten Seite weiter
seit der Zeit des neuen aufgerichteten Vertrags in die zwei Jahre lang ungefähr in unserem Salzwerk und altväterlichen, wohlhergebrachten Erbe zuwider dem fürstlichen aufgerichteten und bewilligten Vertrag vorgefallen und begegnet sind, zu einem ungefährlichen Verhör zu Kassel auf den 13.
Unsichere Lesungen
- E. Bs. — Abkürzung unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- sfgl. — Abkürzung unsicher