Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 540
Der Weg zur Verpachtung · S. 540 · Bl. 267v · Band 1
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Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 540
Bl. 267vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitemustenn sie solches geschehenn lassenn, Woltenn aber darin keins weges gehelet1 noch gewilligett, sonndernn offenntlich darvonn protestirt vnnd bedingtt habenn, Item Sonnabenndts am tage S.
müssten sie solches geschehen lassen, wollten aber darin keineswegs gebilligt noch gewilligt, sondern öffentlich davon protestiert und sich verwahrt haben. Item, Sonnabend am Tag St.
Luciæ Anno quo supra ist vor beidenn Rathenn vnnd dem ausschos glaubwirdige2 vorgelauffenn, das vonn des Furstenn knechttenn zum Sodenn das holtz vor der Stadt, so aus der Pfenner bezirck darprachtt, gekaufft vnnd da dannenn gebracht wurde, vnnangesehen, das der Renndtmeister derhalbenn ersucht, vnnd solches abzuschaffenn vertrostet hatt, Demnach dem Saltzgrevenn vonn den Räthenn, auch dem ausschos daselbsten, bevohlenn wordenn, den Renndtmeister nachmals vmb abschaffung desselbenn vermöge des vertragk zubittenn,
Luzia (13. Dezember) im Jahr wie oben ist vor beiden Räten und dem Ausschuss glaubwürdig vorgebracht worden, dass von des Fürsten Knechten zu Sooden das Holz vor der Stadt, das aus dem Bezirk der Pfänner dorthin gebracht worden, gekauft und von dannen gebracht werde, ungeachtet dessen, dass der Rentmeister deshalb ersucht worden war und vertröstet hatte, solches abzuschaffen. Demnach ist dem Salzgrafen von den Räten, auch dem Ausschuss daselbst befohlen worden, den Rentmeister nochmals um Abschaffung desselben vermöge des Vertrags zu bitten,
damit gemeine Pfenner derhalbenn weitter zuklagenn nicht gevhrsacht, Auff solche werbung der Saltzgrebenn, der Renndtmeister abermahls vertröstet, er woltte vonn stundt ann, des anndernn morgenns den Schultheissenn zum Sodenn beschicken, vnnd bey demselbenn verschaffenn,
damit die gemeinen Pfänner deshalb nicht weiter zu klagen verursacht würden. Auf solche Werbung des Salzgrafen hat der Rentmeister abermals vertröstet, er wolle von Stund an, des anderen Morgens, den Schultheißen zu Sooden beschicken und bei demselben verschaffen,
es solte hinfurt nitt mehr beschehenn, Volget die Supplication so gemeine Pfenner ann den Lanndtsfurstenn der halbenn Pfann, so der Pfar in Sodenn vbergebenn, vnnd dem furstenn zugestelt, habenn lassenn ausgehenn, Durchleuchtiger Hochgeborner Furst, E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
es solle hinfort nicht mehr geschehen. Es folgt die Supplikation, welche die gemeinen Pfänner an den Landesfürsten wegen der halben Pfanne, die der Pfarrer in Sooden übergeben und dem Fürsten zugestellt hat, haben ausgehen lassen: Durchlauchtiger, Hochgeborener Fürst, Euer
Unsichere Lesungen
- gehelet — Lesung unsicher
- glaubwirdige — Lesung unsicher