Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 545
Der Weg zur Verpachtung · S. 545 · Bl. 270r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 545
Bl. 270rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Vnnsernn freundtlichenn dienst zuuor Erbarnn vnd Achtbarnn gute freunde, Vff Jungst zu Allenndorff mit euch genommenenn abschiedt, habenn wir mit allem vleis vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn die beide articul, darumb ihr vnns vonn wegenn Gemeiner pfenner gebettenn, vnndertheniglich anngezeigt, vnnd souiel den erstenn punct betrifft, Sagt sfgl, wann die pfenner verstanndt, hettenn sie nit vrsach derwegenn beschwerung zuhabenn, dieweil die hanndtlung vf hindersich pringenn gestelt, vnnd mit wissenn geschehen, auch der annlas nit weitter, dann vff diese vorgenommenn gütliche hanndelung beschehenn soll, Dieweil nun der tagk bestimpt, vnnd die Beysitzer darzu beschriebenn seindt, die guetliche hanndelung vonn beidenn theilenn vorzunehmenn, vnnd wir sfgl mit grosser mühe darzu bewegt habenn,
Unseren freundlichen Dienst zuvor, Ehrbare und Achtbare gute Freunde. Auf den jüngst zu Allendorf mit euch genommenen Abschied haben wir mit allem Fleiß unserem gnädigen Fürsten und Herrn die beiden Artikel, um die ihr uns von wegen der gemeinen Pfänner gebeten habt, untertäniglich angezeigt; und soviel den ersten Punkt betrifft, sagen Seine Fürstlichen Gnaden: Wenn die Pfänner Verstand hätten, hätten sie keine Ursache, deswegen Beschwerung zu haben, weil die Handlung auf Hintersichbringen (Rückbericht) gestellt ist und mit Wissen geschieht, auch der Anlass nicht weiter als auf diese vorgenommene gütliche Handlung geschehen soll. Weil nun der Tag bestimmt und die Beisitzer dazu beschrieben sind, die gütliche Handlung von beiden Teilen vorzunehmen, und wir Seine Fürstlichen Gnaden mit großer Mühe dazu bewegt haben,
So sehenn wir vor gut ann, allein gemeinenn Pfennernn zu gut, das diese guetliche hanndelung nicht abgeschlagenn, sonndernn der Termin besucht werde, So konnenn wir den hanndell dismahls nicht weitter erhaltenn, Wo ihr nun dismahls nit erscheinen, wirdt es zu weitter tagsatzung schwerlich zubringenn sein, denn sfgl enndtlich gesagt, Wo ihr nit erscheinenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
so sehen wir es für gut an, allein den gemeinen Pfännern zugute, dass diese gütliche Handlung nicht abgeschlagen, sondern der Termin besucht werde; so können wir den Handel diesmal nicht weiter erhalten. Wo ihr nun diesmal nicht erscheint, wird es schwerlich zu einer weiteren Tagsatzung zu bringen sein, denn Seine Fürstlichen Gnaden haben endlich gesagt: Wo ihr nicht erscheint,
Unsichere Lesungen
- Sagt sfgl, wann die pfenner verstanndt, hettenn sie nit vr= — sfgl: Kürzel, wohl s.f.g. (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)