Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 567–576

Der Weg zur Verpachtung · S. 567–576 · Bl. 281r–285v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 567

Bl. 281rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnd noch teglichen zufelligen schadenn, vber obgerurte E. f. gl. vnnd des Stadthalters auch meldung des vertrages zusage, vf dem vngefehrlichen verhörs tage zu Cassell, Dinstags nach Dionisij dargethan, vnnd allein dem zuuorkommenn gebettenn, Werdenn wir armenn vnnd sonnderlich vnnsere Gesanndten,

und noch täglich zufälligen Schaden, über die oben berührte Zusage Euer Fürstlichen Gnaden und des Statthalters sowie die Meldung des Vertrages, auf dem ungefährlichen Verhörstag zu Kassel, am Dienstag nach Dionysius (Oktober), dargetan und allein gebeten, dem zuvorzukommen, werden wir Armen und besonders unsere Gesandten

2

vber des vngefehrlichenn verhörs zuschreibenn, mitt einer rechtlichenn vermeintenn Reconuention klage anngetast, alles des annsehenns, vnns weniger dann mit rechte, aus dem aufgerichtenn vertrage, als solten wir dem zuwiedder gelebt habenn, das sich doch im grunde |:

über das Zuschreiben des ungefährlichen Verhörs hinaus mit einer rechtlichen vermeintlichen Widerklage (Reconvention) angetastet, alles des Ansehens, uns weniger denn mit Recht aus dem aufgerichteten Vertrag zu führen, als hätten wir ihm zuwider gelebt, was sich doch im Grunde (

3

Gott lob :| annders findenn soll, zufuhrenn, des wir vnns, als die getrewenn armenn vndersassen, dermassenn nit verhofft, vnnd nun abermahls vonn etzlichenn E.

Gott sei Lob) anders finden soll; dessen wir uns als die getreuen armen Untersassen in solchem Maße nicht versehen hatten, und nun abermals von etlichen Euer

4

F.

Fürstlichen

5

G. dienernn vnnd Beuelchhabern in Sodenn dahin bewegt, als das mann zu hinlegung alle solches furgenommenenn vnwillenns, vnnd zugewennter1 vngnade, beiderseits zu gutenn, nutz, vnnd vortheil, zu erhaltenn gnade vnnd einigkeit, leidenliche wege furzunehmenn, also vnd wie solches geschehenn solt, vnns vber das zugestelte Reuersal vnd vnnderhanndtlung zu Cassell ein Notell behanndenn lassenn, Welche wir genommenenn abscheide nach zu Cassell,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden Dienern und Befehlshabern in Sooden dahin bewegt worden, dass man zur Beilegung all dieses vorgenommenen Unwillens und der zugewandten Ungnade, beiderseits zu Gutem, Nutzen und Vorteil, zur Erhaltung von Gnade und Einigkeit, leidliche Wege vornehmen solle, und wie solches geschehen sollte, uns über das zugestellte Reversal und die Unterhandlung zu Kassel eine Notel behändigen lassen, welche wir nach genommenem Abschied zu Kassel

Unsichere Lesungen

  1. gewennter — Lesung unsicher

S. 568

Bl. 281vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. dienernn vnnd Beuelchhabern in Sodenn dahin bewegt, als das mann zu hinlegung alle solches furgenommenenn vnwillenns, vnnd zugewennter vngnade, beiderseits zu gutenn, nutz, vnnd vortheil, zu erhaltenn gnade vnnd einigkeit, leidenliche wege furzunehmenn, also vnd wie solches geschehenn solt, vnns vber das zugestelte Reuersal vnd vnnderhanndtlung zu Cassell ein Notell behanndenn lassenn, Welche wir genommenenn abscheide nach zu Cassell,

Gnaden Dienern und Befehlshabern in Sooden dahin bewegt worden, dass man zur Beilegung all dieses vorgenommenen Unwillens und der zugewandten Ungnade, beiderseits zu Gutem, Nutzen und Vorteil, zur Erhaltung von Gnade und Einigkeit, leidliche Wege vornehmen solle, und wie solches geschehen sollte, uns über das zugestellte Reversal und die Unterhandlung zu Kassel eine Notel behändigen lassen, welche wir nach genommenem Abschied zu Kassel

2

vnnd mundtlicher Relation vnnser Gesanden, vnnder vnns fast bewogenn, vnnd dasselbige aus mancherley bedennckenn vnnd beschwerungenn, so gemeinenn Pfennernn daraus eruolgenn wurdenn, keines wegs Inzureumenn oder zubewilligenn einmutiglich enndtschlossenn,

und nach mündlichem Bericht unserer Gesandten unter uns gründlich erwogen und dieselbe aus mancherlei Bedenken und Beschwerungen, die den gemeinen Pfännern daraus erfolgen würden, keineswegs einzuräumen oder zu bewilligen einmütig beschlossen haben.

3

Wissenn dennach1 armuts, ewiger verderbenns, auch Ehrennhalbenn, vnnd verweisung vnnserer nachkommenn, vonn dem auffgerichtenn bewilligtenn vertrage keins wegs abzutrettenn, oder vnns dessenn zuuerzeihenn, vnnd vns mit E. f. gl.

Wissen deshalb wegen Armut, ewigen Verderbens, auch der Ehre halber und wegen des Vorwurfs unserer Nachkommen von dem aufgerichteten, bewilligten Vertrag keineswegs abzutreten oder uns dessen zu begeben und uns mit Euer Fürstlichen Gnaden

4

Räthenn oder Beuelchhabernn in einiche weytterung, disputation oder vnnderhanndtlung einzulassenn, sonndernn beruhenn vff berurtem vertrage, vnnd wollenn hiemit die gethanenn furschlege vnnd hanndelung, wie vnns das in der zugestelten Noteln vnnd sonnst vorbehaltenn,

Räten oder Befehlshabern in irgendeine Weiterung, Disputation oder Unterhandlung einzulassen, sondern beruhen auf dem berührten Vertrag und wollen hiermit die getanen Vorschläge und die Handlung, wie uns das in der zugestellten Notel und sonst vorbehalten ist,

5

genntzlich vnnd allennthalbenn aufgesagt vnnd abgeschriebenn haben, vnderthenniglicher tröstlicher hoffnung, E. f. gl. werdenn hierann kein vngnediges misfallenns haben, Sonndernn vielmehr vnns E.

gänzlich und allenthalben aufgesagt und abgeschrieben haben, in untertäniger tröstlicher Hoffnung, Euer Fürstliche Gnaden werden hieran kein ungnädiges Missfallen haben, sondern vielmehr uns, Euer

6

F.

Fürstlichen

7

G. getrewe arme vnderthans, bey gemeltem vertrage E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden getreue arme Untertanen, bei gemeldetem Vertrag Euer

Unsichere Lesungen

  1. dennach — Lesung unsicher, dennoch?

S. 569

Bl. 282rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. getrewe arme vnderthans, bey gemeltem vertrage E.

Gnaden getreue arme Untertanen, bei gemeldetem Vertrag Euer

2

F.

Fürstlichen

3

G. furstlichen verschreibung vnnd zusage gemes gnediglich schuzenn, schirmenn, vnnd behalttenn, auch E.

Gnaden fürstlicher Verschreibung und Zusage gemäß gnädiglich schützen, schirmen und erhalten, auch Euer

4

F.

Fürstlichen

5

Gl.

Gnaden

6

Salzwerck mit Salzgrebenn, Warttenn, vnndt anndernn amptenn lauts des vertrags zum forderlichstenn bestellenn, vnnd verfertigenn, damit es zu sampt dem vnnsernn hinfurt in stadtlicher ordnung regirt erhaltenn, vnnd dem vertrage des orts auch gemes möge gelebt werdenn, das bringt E.

Salzwerk mit Salzgrafen, Warten und anderen Ämtern laut des Vertrages aufs Förderlichste bestellen und fertigstellen, damit es samt dem unseren hinfort in stattlicher Ordnung regiert und erhalten werde und dem Vertrag auch an diesem Ort gemäß gelebt werden möge; das bringt Euer

7

F.

Fürstlichen

8

Gl. als wir mit ewigem1[?] lohnn bey Gott dem almechtigenn, lob vnnd ehre in dem heiligenn Reich, E.

Gnaden, wie uns, ewigen[?] Lohn bei Gott dem Allmächtigen, Lob und Ehre im Heiligen Reich, Euer

9

F.

Fürstlichen

10

Gl.

Gnaden

11

Lanndenn vnnd sonnst allennthalbenn, darzu verdienenn wirs vmb E.

Landen und sonst allenthalben; dazu wollen wir es um Euer

12

F.

Fürstliche

13

Gl. vber schuldige pflichte diennst, vngesparts leibes vnnd guts sonnderlich willigk, Gebenn zu Allenndorff Mitwoch nach Oculi Anno 40.

Gnaden über die schuldigen Pflichtdienste hinaus mit ungespartem Leib und Gut besonders willig verdienen. Gegeben zu Allendorf am Mittwoch nach Oculi (3. März) im Jahr 1540.

14

E.

Euer

15

F.

Fürstlichen

16

G.

Gnaden

17

Gehorsame vnnderthane Gemeine Pfenner des Salzwercks vor Allenndorff.

gehorsame Untertanen, die gemeinen Pfänner des Salzwerks vor Allendorf.

Unsichere Lesungen

  1. ewigem — Wort verschliffen

S. 570

Bl. 282vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Dem durchleuchtigenn hochgebornenn Furstenn vnnd herrnn, herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessen, Grauenn zu Catzennelnpogenn etc. vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn, Anttwort der Furstlichenn Räthe auff Vorgehennde Supplication vnnser freundtlich diennst vnnd gunstigenn grus zuuor Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn guten freunde vnnd Gönner, Wir habenn Itzo ein schreiben vonn euch ausganngenn, ann den durchleuchtigenn hochgebornenn Furstenn vnnd herrnn, herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn,

Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., unserem gnädigen Fürsten und Herrn. Antwort der fürstlichen Räte auf die vorstehende Supplikation. Unser freundlicher Dienst und günstiger Gruß zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame gute Freunde und Gönner. Wir haben jetzt ein von euch ausgegangenes Schreiben an den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen,

2

Grauenn zu Catzennelnpogenn etc. vnnserm gnedigenn herrnn haltenn, abwesenn sfgl.1 hochgedacht, auch derselbenn Stadthalter vnnd Cantzlar empfanngenn, vnnd wollenn dieselbe schrifft ferner vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, bey furderlicher bottschafft zuschickenn,

Grafen zu Katzenelnbogen etc., unseren gnädigen Herrn, gerichtet, in Abwesenheit Seiner hochgedachten Fürstlichen Gnaden und auch von dessen Statthalter und Kanzler, empfangen und wollen dasselbe Schreiben ferner unserem gnädigen Fürsten und Herrn bei förderlicher Botschaft zuschicken;

3

darauff werdenn sfgl.2 der gebuer sich wohl zuerhaltenn wissenn, Das wir euch mit woltenn verhaltenn vnnd seindt euch sonnst zu freundtlichenn diennstenn vnnd gunstenn geneigtt, Datum Cassell am Sonntage Laetare Anno 40.Läuft auf der nächsten Seite weiter

darauf werden Seine Fürstlichen Gnaden sich gebührend wohl zu verhalten wissen. Das wollten wir euch nicht vorenthalten und sind euch sonst zu freundlichen Diensten und Gunsten geneigt. Gegeben zu Kassel am Sonntag Laetare (7. März) im Jahr 1540.

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel, wohl s.f.g.
  2. sfgl. — Kürzel, wohl s.f.g.

S. 571

Bl. 283rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedarauff werdenn sfgl.1 der gebuer sich wohl zuerhaltenn wissenn, Das wir euch mit woltenn verhaltenn vnnd seindt euch sonnst zu freundtlichenn diennstenn vnnd gunstenn geneigtt, Datum Cassell am Sonntage Laetare Anno 40.

darauf werden Seine Fürstlichen Gnaden sich gebührend wohl zu verhalten wissen. Das wollten wir euch nicht vorenthalten und sind euch sonst zu freundlichen Diensten und Gunsten geneigt. Gegeben zu Kassel am Sonntag Laetare (7. März) im Jahr 1540.

2

Vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn zu Hessenn verordente Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell.

Unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordnete Statthalter und Räte zu Kassel.

3

Den Ernuestenn Erbarenn vnnd Ersamenn den gemeynenn Pfennernn des Salzwercks vor Allenndorff, vnnsernn gutenn freundenn vnnd Gonnernn, Volget ein schrifft ann die vermeinten Commissarien, belanngendt die Replicken,

Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, unseren guten Freunden und Gönnern. Es folgt ein Schreiben an die vermeintlichen Kommissare, betreffend die Repliken,

4

so der Cantzlar vnnd anndere Beuelchshaber Vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn auff der Pfenner einbrachten declinatorium fori ann stadt sfgl. schlislichenn wollenn gethann vnnd einbracht habenn.

die der Kanzler und andere Befehlshaber für unseren gnädigen Fürsten und Herrn auf das von den Pfännern eingebrachte Declinatorium fori (Einrede gegen die Zuständigkeit des Gerichts) anstelle Seiner Fürstlichen Gnaden abschließend getan und eingebracht haben wollen.

5

Vnsere freundtwillige diennste zuuor Achtbarnn vnnd Erbarnn gunstige gebietennde Herrnn, Nachdem ein stillstanndt zwischenn vnnserm gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd herrnn vnnd gemeinen pfennernn ein zeitlanng lauts eines zugesteltenn Reuersals, vnnd abgeredtenn Noteln, vmb annderer gutlicher vnnderhanndtlung willenn, des Salzwercks halber bewilligt vnnd gemacht, welcher vnnderhanndtlung wir vnns nachmahls mit sfgl. vnnd derselbigenn Beuelchhabern, vonn wegenn ewiges dieser welt verderbenns mitt habenn könnenn vereynigenn, oder vergleichenn, vnd aber sfgl vonn der vorgenommenenn vermeintenn Reconuention klage, wie wir vnns doch keinswegs versehenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsere freundwilligen Dienste zuvor, achtbare und ehrbare, günstige, gebietende Herren. Nachdem ein Stillstand zwischen unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern für eine Zeit lang laut eines zugestellten Reversals und einer abgeredeten Notel, um anderer gütlicher Unterhandlung willen, des Salzwerks halber bewilligt und gemacht worden ist — welcher Unterhandlung wir uns nachmals mit Seinen Fürstlichen Gnaden und deren Befehlshabern wegen ewigen Verderbens in dieser Welt nicht haben vereinigen oder vergleichen können — und aber Seine Fürstlichen Gnaden von der vorgenommenen vermeintlichen Widerklage (Reconvention), was wir doch keineswegs erwarten,

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel, wohl s.f.g.

S. 572

Bl. 283vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVnsere freundtwillige diennste zuuor Achtbarnn vnnd Erbarnn gunstige gebietennde Herrnn, Nachdem ein stillstanndt zwischenn vnnserm gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd herrnn vnnd gemeinen pfennernn ein zeitlanng lauts eines zugesteltenn Reuersals, vnnd abgeredtenn Noteln, vmb annderer gutlicher vnnderhanndtlung willenn, des Salzwercks halber bewilligt vnnd gemacht, welcher vnnderhanndtlung wir vnns nachmahls mit sfgl.1 vnnd derselbigenn Beuelchhabern, vonn wegenn ewiges dieser welt verderbenns mitt habenn könnenn vereynigenn, oder vergleichenn, vnd aber sfgl2 vonn der vorgenommenenn vermeintenn Reconuention klage, wie wir vnns doch keinswegs versehenn,

Unsere freundwilligen Dienste zuvor, achtbare und ehrbare, günstige, gebietende Herren. Nachdem ein Stillstand zwischen unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern für eine Zeit lang laut eines zugestellten Reversals und einer abgeredeten Notel, um anderer gütlicher Unterhandlung willen, des Salzwerks halber bewilligt und gemacht worden ist — welcher Unterhandlung wir uns nachmals mit Seinen Fürstlichen Gnaden und deren Befehlshabern wegen ewigen Verderbens in dieser Welt nicht haben vereinigen oder vergleichen können — und aber Seine Fürstlichen Gnaden von der vorgenommenen vermeintlichen Widerklage (Reconvention), was wir doch keineswegs erwarten,

2

weniger verhoffenn, nicht abtrettenn, vnnd in billicher wege betrachtenn, sonnder Je darauff verharrenn wolte, als dann gelanngt ann euch, als dieser sachenn vermeinte Commissarien, vnnser vnnderthenigs bittenn vnnd gesinnenn, Ir wollet auff vnnser gethann declinatorium fori der einbrachtenn Replication vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn,

und noch weniger hoffen, nicht abtreten und es nicht in billiger Weise erwägen, sondern je darauf verharren wollten, so gelangt an euch, als die vermeintlichen Kommissare dieser Sache, unser untertäniges Bitten und Gesinnen, ihr wollet auf unser getanes Declinatorium fori von der eingebrachten Replik unseres gnädigen Fürsten und Herrn,

3

so die vorhanndenn Copien vnnd nachmals gebuerliche dilation vnns zustellenn, vnnd nachgebenn, damit wir weitter vnnser hohen notturfft nach, vnns des rechtenn zugebrauchenn habenn, das verdienenn wir vmb E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

sowie die vorhandenen Kopien und nachmals gebührende Fristverlängerung (Dilation) uns zustellen und gewähren, damit wir weiter nach unserer hohen Notdurft uns des Rechts zu gebrauchen haben; das verdienen wir um Euer

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel
  2. sfgl — Kürzel

S. 573

Bl. 284rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteso die vorhanndenn Copien vnnd nachmals gebuerliche dilation vnns zustellenn, vnnd nachgebenn, damit wir weitter vnnser hohen notturfft nach, vnns des rechtenn zugebrauchenn habenn, das verdienenn wir vmb E.

sowie die vorhandenen Kopien und nachmals gebührende Fristverlängerung (Dilation) uns zustellen und gewähren, damit wir weiter nach unserer hohen Notdurft uns des Rechts zu gebrauchen haben; das verdienen wir um Euer

2

E. gunstenn vnnsers vermögenns willigk vnnd gerne, Datum Allenndorff Donnerstags nach Oculi Anno 40.

Euer Gunsten nach unserem Vermögen willig und gerne. Gegeben zu Allendorf am Donnerstag nach Oculi (4. März) im Jahr 1540.

3

Gemeine Pfenner des Salzwercks vor Allenndorff.

Die gemeinen Pfänner des Salzwerks vor Allendorf.

4

Den Erbarnn vnnd achtparnn H.

Den ehrbaren und achtbaren Herren

5

Georgenn Nuspickernn Vice Cantzlarnn zu Cassell, Ludewig Kochen Burgermeister daselbst, vnnsernn etc. gunstigenn Herrn, Anttwort Ludewig Kochs Mein willig diennst zuuor, Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn gepietenndt gunstig liebe Junckernn, vnnd besonnder gute freunde, Es ist mir gesteriges tages ein schrifft in nahmenn ewer als gemeiner pfenner des Salzwercks vor Allenndorff,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Georg Nuspicker, Vizekanzler zu Kassel, Ludwig Koch, Bürgermeister daselbst, unsere etc. günstigen Herren. Antwort Ludwig Kochs. Mein williger Dienst zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame, gebietende, günstige, liebe Junker und besondere gute Freunde. Es ist mir gestrigen Tages ein Schreiben im Namen von euch als den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf,

S. 574

Bl. 284vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGeorgenn Nuspickernn Vice Cantzlarnn zu Cassell, Ludewig Kochen Burgermeister daselbst, vnnsernn etc. gunstigenn Herrn, Anttwort Ludewig Kochs Mein willig diennst zuuor, Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn gepietenndt gunstig liebe Junckernn, vnnd besonnder gute freunde, Es ist mir gesteriges tages ein schrifft in nahmenn ewer als gemeiner pfenner des Salzwercks vor Allenndorff,

Georg Nuspicker, Vizekanzler zu Kassel, Ludwig Koch, Bürgermeister daselbst, unsere etc. günstigen Herren. Antwort Ludwig Kochs. Mein williger Dienst zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame, gebietende, günstige, liebe Junker und besondere gute Freunde. Es ist mir gestrigen Tages ein Schreiben im Namen von euch als den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf,

2

welcher Vberschrifft an den Erbarnn vnnd hochgelartenn herrnn Georgenn Nußpicker Vice Cantzlarnn vnnd mich gehalttenn, behenndigt, die Ich abwesens gemelts herrnn Vbergenn in bestenn erbrochenn, vnnd daraus im lesenn souiel, das der mundtlichen einbrachtenn Replicken vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn etc.

dessen Überschrift an den ehrbaren und hochgelehrten Herrn Georg Nußpicker, Vizekanzler, und mich gerichtet ist, behändigt worden, das ich in Abwesenheit des gemeldeten Herrn im Besten erbrochen und daraus beim Lesen so viel verstanden habe, dass von den mündlich eingebrachten Repliken unseres gnädigen Fürsten und Herrn etc.

3

In sachl2 die Reconuention klage belanngenndt, Copien da die furhanndenn, vnnd nachmahls gebürliche dilation euch zuzustellenn, vnnd nachzugebenn gebettenn wirdet, verstanndenn, Weyl ihr euch aber letzter hanndelung nehest verschienenn, Donnerstags nach Hilarij, welcher war der 15.

in Sachen, die die Widerklage (Reconvention) betreffen, Kopien, wo die vorhanden sind, und nachmals gebührende Fristverlängerung (Dilation) euch zuzustellen und zu gewähren gebeten wird. Weil ihr euch aber der letzten Handlung, zuletzt vergangen am Donnerstag nach Hilarius, welcher der 15.

4

Januarij dis Lauffenndenn Jars, ohne zweiuell, vnd was euch damahls zu beidenn partheyenn vonn vns als den deputirten Commissarien fur ein bescheidt vf alles was schrifftlich vnnd mundtlich einbracht, vnd gebettenn wordenn ist, wohl zuerInnernn hapt, Vernet ihr euch hierin selbst der billicheit, vnnd das mir einigenn daruber euch nun erstenns Copien zuzustellenn,

Januar dieses laufenden Jahres (1540) war, ohne Zweifel, und was euch damals gegenüber beiden Parteien von uns als den deputierten Kommissaren für ein Bescheid auf alles, was schriftlich und mündlich eingebracht und gebeten worden ist, gegeben wurde, wohl zu erinnern habt, so beschiedet ihr euch hierin selbst der Billigkeit, und dass es mir allein darüber, euch nun erst Kopien zuzustellen,

5

vnnd weitter dilation zugebenn, keins wegs gebuerenn will, bescheidenn, Doch bin Ich diese ewer schrifftenn gemeltenn herrnn Georgenn Nuspicker zuzuschickenn bedacht, Was dann desselbigenn meinung in deme auch sein wirdet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und weitere Fristverlängerung zu geben, keineswegs gebühren will, beschieden. Doch bin ich bedacht, dieses euer Schreiben dem gemeldeten Herrn Georg Nuspicker zuzuschicken; was dann dessen Meinung darin auch sein wird,

Unsichere Lesungen

  1. Vber= — Trennung; Fortsetzung genn unklar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. sachl — Wortende verschliffen

S. 575

Bl. 285rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd weitter dilation zugebenn, keins wegs gebuerenn will, bescheidenn, Doch bin Ich diese ewer schrifftenn gemeltenn herrnn Georgenn Nuspicker zuzuschickenn bedacht, Was dann desselbigenn meinung in deme auch sein wirdet,

und weitere Fristverlängerung zu geben, keineswegs gebühren will, beschieden. Doch bin ich bedacht, dieses euer Schreiben dem gemeldeten Herrn Georg Nuspicker zuzuschicken; was dann dessen Meinung darin auch sein wird,

2

soll euch vonn vns vnuerhaltenn pleibenn, Vnnd bin euch sonnst zu williger diennsterzeigunge geneigt, Gebenn zu Cassell am Sonntage Laetare Anno 40.

soll euch von uns nicht vorenthalten bleiben. Und ich bin euch sonst zu williger Diensterzeigung geneigt. Gegeben zu Kassel am Sonntag Laetare (7. März) im Jahr 1540.

3

Ludewig Koch Burgermeister zu Cassell.

Ludwig Koch, Bürgermeister zu Kassel.

4

Den Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn den Gemeynenn Pfennernn des Salzwercks vor Allenndorff Meinenn gepietenndenn gunstigenn liebenn Junckern vnnd gutenn freundenn, Anttwort Ludwig Kochs vonn wegenn herrnn Georgenn Nußpickers.

Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen gebietenden, günstigen, lieben Junkern und guten Freunden. Antwort Ludwig Kochs von wegen Herrn Georg Nußpickers.

5

Mein willig diennst zuuor Ernuestenn, Erbarnn vnnd Ersamenn gunstige liebe Junckhernn, besonnder gute freunde, Als Ich euch wenig vergangener zeit, vff ewer gesinnen, anntwort gebenn hab, vnnd darnebenn das Ich solchs ewer bitt ann herrnn Georgenn Nußpickernn, als mit Commissarien, auch gelanngenn lassenn woltte, zuerkennenn gebenn, Bin ich demselbenn also nachkommenn, Weil nun Herr George derselbigenn meinung, wie euch zuuor geschriebenn, auch ist, vnnd vermeinet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Mein williger Dienst zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame, günstige, liebe Junker, besondere gute Freunde. Als ich euch vor kurzer Zeit auf euer Gesinnen Antwort gegeben und daneben zu erkennen gegeben habe, dass ich solche eure Bitte auch an Herrn Georg Nuspicker als Mitkommissar gelangen lassen wollte, bin ich demselben so nachgekommen. Weil nun Herr Georg derselben Meinung ist, wie euch zuvor geschrieben, und meint,

S. 576

Bl. 285vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteMein willig diennst zuuor Ernuestenn, Erbarnn vnnd Ersamenn gunstige liebe Junckhernn, besonnder gute freunde, Als Ich euch wenig vergangener zeit, vff ewer gesinnen, anntwort gebenn hab, vnnd darnebenn das Ich solchs ewer bitt ann herrnn Georgenn Nußpickernn, als mit Commissarien, auch gelanngenn lassenn woltte, zuerkennenn gebenn, Bin ich demselbenn also nachkommenn, Weil nun Herr George derselbigenn meinung, wie euch zuuor geschriebenn, auch ist, vnnd vermeinet,

Mein williger Dienst zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame, günstige, liebe Junker, besondere gute Freunde. Als ich euch vor kurzer Zeit auf euer Gesinnen Antwort gegeben und daneben zu erkennen gegeben habe, dass ich solche eure Bitte auch an Herrn Georg Nuspicker als Mitkommissar gelangen lassen wollte, bin ich demselben so nachgekommen. Weil nun Herr Georg derselben Meinung ist, wie euch zuvor geschrieben, und meint,

2

Es wolte vns nunmahls mit fugenn nit gepurenn, vber beschenenn beschlus vnnd vnnsernn bescheidt, euch weitter dilation oder Copey zuzustellenn oder nachzugebenn, habenn wir anngeregte action vnnd hanndelung dem Stadthalter vnnd Burgermeistern zu Marpurgk verschlossenn zugeschickt,

es wolle uns nunmehr mit Fug nicht gebühren, über den geschehenen Beschluss und unseren Bescheid hinaus euch weitere Fristverlängerung oder Kopie zuzustellen oder zu gewähren, so haben wir die angeregte Klage (Aktion) und Handlung dem Statthalter und den Bürgermeistern zu Marburg verschlossen zugeschickt,

3

die solche Irenn zuverordentenn vonn der Ritter vnnd Lanndtschafft ferner annzeigenn, vnnd darauf nach befindung, bescheidt gebenn werdenn, Welches Ich euch in bestenn nit verhaltenn wollenn, denen Ich zu williger diennsterzeigung ganntz vnuerdrossen, Datum [übergeschrieben:

die solches ihren Verordneten von der Ritter- und Landschaft ferner anzeigen und darauf nach Befinden Bescheid geben werden. Das habe ich euch im Besten nicht vorenthalten wollen, denen ich zu williger Diensterzeigung ganz unverdrossen bin. Gegeben [übergeschrieben:

4

Cassel] am Montag nach Judica Anno 40.

Kassel] am Montag nach Judica (15. März) im Jahr 1540.

5

Ludewig Koch Burgermeister zu Cassell.

Ludwig Koch, Bürgermeister zu Kassel.

6

Den Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn Allenn etc. meinenn Pfennernn, des Salzwercks vor Allenndorff, Meinenn gunstigenn liebenn Junckernn, vnnd besonndernn gutenn freunden, Volget die furstliche wieder anntwort auff das abschreibenn der Pfenner, so hiebeuor mit L. verzeichnet.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. verzeichnet ist.

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.