Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 576
Der Weg zur Verpachtung · S. 576 · Bl. 285v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 576
Bl. 285vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteMein willig diennst zuuor Ernuestenn, Erbarnn vnnd Ersamenn gunstige liebe Junckhernn, besonnder gute freunde, Als Ich euch wenig vergangener zeit, vff ewer gesinnen, anntwort gebenn hab, vnnd darnebenn das Ich solchs ewer bitt ann herrnn Georgenn Nußpickernn, als mit Commissarien, auch gelanngenn lassenn woltte, zuerkennenn gebenn, Bin ich demselbenn also nachkommenn, Weil nun Herr George derselbigenn meinung, wie euch zuuor geschriebenn, auch ist, vnnd vermeinet,
Mein williger Dienst zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame, günstige, liebe Junker, besondere gute Freunde. Als ich euch vor kurzer Zeit auf euer Gesinnen Antwort gegeben und daneben zu erkennen gegeben habe, dass ich solche eure Bitte auch an Herrn Georg Nuspicker als Mitkommissar gelangen lassen wollte, bin ich demselben so nachgekommen. Weil nun Herr Georg derselben Meinung ist, wie euch zuvor geschrieben, und meint,
Es wolte vns nunmahls mit fugenn nit gepurenn, vber beschenenn beschlus vnnd vnnsernn bescheidt, euch weitter dilation oder Copey zuzustellenn oder nachzugebenn, habenn wir anngeregte action vnnd hanndelung dem Stadthalter vnnd Burgermeistern zu Marpurgk verschlossenn zugeschickt,
es wolle uns nunmehr mit Fug nicht gebühren, über den geschehenen Beschluss und unseren Bescheid hinaus euch weitere Fristverlängerung oder Kopie zuzustellen oder zu gewähren, so haben wir die angeregte Klage (Aktion) und Handlung dem Statthalter und den Bürgermeistern zu Marburg verschlossen zugeschickt,
die solche Irenn zuverordentenn vonn der Ritter vnnd Lanndtschafft ferner annzeigenn, vnnd darauf nach befindung, bescheidt gebenn werdenn, Welches Ich euch in bestenn nit verhaltenn wollenn, denen Ich zu williger diennsterzeigung ganntz vnuerdrossen, Datum [übergeschrieben:
die solches ihren Verordneten von der Ritter- und Landschaft ferner anzeigen und darauf nach Befinden Bescheid geben werden. Das habe ich euch im Besten nicht vorenthalten wollen, denen ich zu williger Diensterzeigung ganz unverdrossen bin. Gegeben [übergeschrieben:
Den Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn Allenn etc. meinenn Pfennernn, des Salzwercks vor Allenndorff, Meinenn gunstigenn liebenn Junckernn, vnnd besonndernn gutenn freunden, Volget die furstliche wieder anntwort auff das abschreibenn der Pfenner, so hiebeuor mit L. verzeichnet.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. verzeichnet ist.