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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 577

Der Weg zur Verpachtung · S. 577 · Bl. 286r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 577

Bl. 286rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDen Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn Allenn etc. meinenn Pfennernn, des Salzwercks vor Allenndorff, Meinenn gunstigenn liebenn Junckernn, vnnd besonndernn gutenn freunden, Volget die furstliche wieder anntwort auff das abschreibenn der Pfenner, so hiebeuor mit L. verzeichnet.

Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. verzeichnet ist.

2

Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Catzennelnpogen etc.

Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.

3

Liebenn Getrewenn, Wir habenn Ewer schreibenn, welches datum stehet Mittwochenns nach Oculi dis scheinenndenn Jars, enndtpfanngenn, verlesenn, vnd Innhalts verstanndenn, das ihr vns nun die furgeschlagene guetliche mittell, furschlege, vnnd hanndelung, genntzlich vnnd zumahl, auch allenthalbenn, wie ewer schreibenn meldet, aufgesagtt vnnd abgeschlagenn, Ist vns nit zuwiedder, dann solchs ist euch in solcher guetlichenn hanndelung zugelassen, auch vnnser meinung nit annders gewesenn, dann aller dinge gnediglich vnnd guetlich mit euch zu vberkommenn, Das aber ihr die Pfenner in ewerm schreibenn, vnnd in solcher gnedigenn vnnd guetlichenn hanndelung vnns mit solchenn hefftigk vnnd schmelichenn worttenn annziehenn thutt, als soltenn wir euch etwas zugesagt, verschriebenn, vnnd das nit gehaltenn habenn, oder vnndernn schein der gnadenn euch vns das ewer zupringenn, oder zubeengstigenn vnnderstehenn, des hettenn wir vns zu euch, als vnnsernn gelobtenn geschwornenn, gar nit versehenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Liebe Getreue, wir haben euer Schreiben, dessen Datum am Mittwoch nach Oculi (3. März) dieses laufenden Jahres steht, empfangen, verlesen und seinem Inhalt nach verstanden, dass ihr uns nun die vorgeschlagenen gütlichen Mittel, Vorschläge und Handlung gänzlich und zumal, auch allenthalben, wie euer Schreiben meldet, aufgesagt und abgeschlagen habt. Das ist uns nicht zuwider, denn solches ist euch in solcher gütlichen Handlung zugelassen, und auch unsere Meinung ist nicht anders gewesen, als in allen Dingen gnädiglich und gütlich mit euch übereinzukommen. Dass aber ihr, die Pfänner, in euerm Schreiben und in solcher gnädigen und gütlichen Handlung uns mit so heftigen und schmählichen Worten anzieht, als hätten wir euch etwas zugesagt und verschrieben und das nicht gehalten, oder als unterstünden wir uns, unter dem Schein der Gnade euch das Eure zu nehmen oder euch zu beängstigen, dessen hätten wir uns zu euch als unseren gelobten Geschworenen gar nicht versehen;

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