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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 598

Der Weg zur Verpachtung · S. 598 · Bl. 296v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 598

Bl. 296vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteachtenn sie vor Ire personn, wo sie nachmals nach Irer notturfft verwart vnnd versichert möchtenn werdenn, sie werdenn vnderthenniglich vnnd willig darinne volgenn, Auff den funfftenn articul angezeigter beschwerung, habenn die Gesanndtenn der pfenner diesenn bescheidt erhaltenn, das Ire Holtzschiffe bis zwischenn Bartholomæi zolsfrey gehenn soltenn,

so achten sie für ihre Person, wenn sie nachmals nach ihrer Notdurft verwahrt und versichert werden könnten, dass sie untertäniglich und willig darin folgen werden. Auf den fünften Artikel der angezeigten Beschwerungen haben die Gesandten der Pfänner diesen Bescheid erhalten, dass ihre Holzschiffe bis Bartholomäi (24. August) zollfrei gehen sollten,

2

vnnd das sich die pfenner mitler zeit bedennckenn, ob sie beweisenn könnenn, das Ire Schiffe vor dieser zeit keinenn zoll gegebenn, Desgleichenn wollenn sie sich in vnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn Registernn erkundenn, Anno heut1 Montage nach Exaudi Anno ꝛc. 40.

und dass die Pfänner sich in der Zwischenzeit bedenken, ob sie beweisen können, dass ihre Schiffe vor dieser Zeit keinen Zoll gegeben haben; desgleichen wollen sie sich in den Registern unseres gnädigen Fürsten und Herrn erkundigen. Im Jahr, heute am Montag nach Exaudi (10. Mai) im Jahr etc. 1540.

3

Habenn Wedekindt Teichmüller2[?], vnnd Martin Mage, beide burger zu Erffurth, der gebaurschafft genanndt pfenner ein virtell der pfannenn, erblich verkaufft, vnnd sich der gebaurschafft vnnd aller gerechtigkeit,

Haben Wedekind Teichmüller[?] und Martin Mage, beide Bürger zu Erfurt, der Gebauerschaft, genannt Pfänner, ein Viertel der Pfannen erblich verkauft und sich der Gebauerschaft und aller Gerechtigkeit,

4

so darzu gehöret, vonn aller Irer erbenn wegenn, laut der kauffbriue darüber gemacht, genntzlich vnnd ewiglich vorziehen, Sontags den achtenn Jacobi Apostoli Anno ꝛc. 40.

die dazu gehört, von aller ihrer Erben wegen, laut der darüber gemachten Kaufbriefe, gänzlich und ewiglich begeben. Am Sonntag, dem Oktavtag des Apostels Jakobus (1. August), im Jahr etc. 1540

5

Habenn Johann Feyge Cantzlar, Johann Barthelmes vnnd anndere, vnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrnn bevelchhabere, sampt den Saltzgrebenn der pfenner, vnnd Johan Schaffeit, sich mit Meister Georgenn Behm vonn Nürnbergk, einer kunst halber, bey den Saltzbron zum Soden zusetzenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

haben Johann Feyge, Kanzler, Johann Barthelmes und andere Befehlshaber unseres gnädigen Fürsten und Herrn samt den Salzgrafen der Pfänner und Johann Schaffeit sich mit Meister Georg Behm von Nürnberg wegen einer Kunst (Wasserhebewerk), die beim Salzbrunnen zu Sooden einzusetzen ist,

Unsichere Lesungen

  1. Anno heut — erstes Wort unsicher
  2. Teichmüller — Anfangsbuchstabe T/L unsicher
  3. Schaff=eit — Name, Trennung unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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