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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 599

Der Weg zur Verpachtung · S. 599 · Bl. 297r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 599

Bl. 297rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHabenn Johann Feyge Cantzlar, Johann Barthelmes vnnd anndere, vnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrnn bevelchhabere, sampt den Saltzgrebenn der pfenner, vnnd Johan Schaffeit, sich mit Meister Georgenn Behm vonn Nürnbergk, einer kunst halber, bey den Saltzbron zum Soden zusetzenn,

haben Johann Feyge, Kanzler, Johann Barthelmes und andere Befehlshaber unseres gnädigen Fürsten und Herrn samt den Salzgrafen der Pfänner und Johann Schaffeit sich mit Meister Georg Behm von Nürnberg wegen einer Kunst (Wasserhebewerk), die beim Salzbrunnen zu Sooden einzusetzen ist,

2

verglichenn, Inmassenn wie nachstehet, Anno ut supra, Zuwissenn, das heut dato vonn wegenn des durchleuchtigenn hochgebornenn fürstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Landtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnpogenn ꝛc. vnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrnn, sfgl.

verglichen, in der Weise, wie nachsteht. Im Jahr wie oben (Anno ut supra). Zu wissen, dass heute, am Datum dieses, von wegen des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden

3

Cantzlar, Her Johann Feig vonn Lichtenaw, Heinrich Wildener1[?], Jost Verber2 vonn Hombergk, Johann Bartholmes Renndtmeister, vnnd annder sfgl. dienere zu Allenndorff ann der Werra, vnnd dann furter daselbst Johann Schaffnit Burgermeister, Johann Lassellmann3[?], vnnd Johann Niedenstein4[?], Saltzgreben, vonn gemeiner pfenner wegenn, durch viel vnnd mancherley vnderredt vnnd hanndelung, mit meister Georgenn Behmenn, vonn Nürnbergk, gnanndt Mohlmeister, des Bronnmeisters ampt halber zum Sodenn enndtlich vberkommenn, abgeredt vnnd verabschiedt habenn, Nemblich vnd also, Erstlich das Hochgedachter vnser gnediger fürst vnnd herr, vnnd denn gemeine pfenner benenntenn Meister Georgenn, sein lebennlang für Irer f.gl. vnnd Irenn diener vnnd Bornmeister bestellenn, vf vnnd annehmenn sollen, also das er die zeit seines lebenns Irer f.gl. vnnd Irer beider seits diener vnnd Bornmeister zum Sodenn sein, den Saltzbronn daselbst in gutenn treuenn vfsehenn, vnnd vleißiger verwahrung habenn, vnnd darann, sonnder vorwissenn nichts bauenn, noch ein ichenn geferlichenn oder sorglichenn baw am Saltzbronn, noch sonnst in kein weis furnehmenn, auch eigener personn tag vnnd nacht, bey solchem diennst vnd ampt Im Sodenn sein, oder so er sonnder groswichtige vrsach vnnd Ehehafft, nit da sein könnt oder möcht, dasselb auffs best, vnnd aller vleißigst bestellenn, vnnd gnugsamb versehenn, Doch mit wissenn vnnd willenn beiderseits Saltzgrebenn vnd diener, vnnd ob er also ein knecht oder diener hett, oder sonst Jemanndts annders ann sein stadt bestellenn wurde, der soll bey den Herschafftenn darüber mit eidenn vnnd pflichtenn gelobt vnnd geschworenn sein, Darzu soll gedachter meister George vf seinenn kostenn, vnnd eigen selbst darlegenn die kunste vnnd alle bew vffm Saltzbrun, was er der zu ausbringung der Sohl, vnnd sonnst notturfftig sein, vnnd behubenn wirdet, furderlich aufrichtenn, fertigenn vnnd bauenn, also doch das in vfrichtung vnnd Insetzung der kunste, kein werck, Sohl manngels halbenn verseumbt noch verhindert werde, vnnd was darzu zugebrauchenn, notwenndig sein wirdet, Es sey ann kettenn, schleuchenn, vnnd anndernn, das soll er Jederzeit bey seinem eide für vnnd für duppell habenn, damit ob eins abginge, oder zerbreche, das ein annders vngeseumbt da sey, vnnd derwegenn kein werck vngesotten bleibenn dorffe, doch soll er das duppell gezeugk, als baldt im muglich, verschaffenn, vnnd mit der zeit zeugenn, darmit er solches mit Rath bekommenn möge, vnnd so das alles notturfftigk vnnd gnugsamb gebawet, aufgericht, vnd versehenn ist, als dann soll er Meister Jörg, solches auch auff seinenn selbst eigenenn kostenn in gutem vfrichtigenn wesenntlichenn Baw die zeit seines lebenns erhaltenn, also das er darmit oder sonnst ohne zuthun beider Herschafft Sohle gnug aus dem Saltzbrun in alle kothenn, sonnder einiche verhinderung Jederzeit notturfftigk vnnd gnugsamb schaffenn vnnd bringenn könne, vnnd soll daran gantz oder zumahl Itzo noch kunfftiglich kein mangell sein, Doch wollenn die pfenner was Inenn der vertrage des verzugs halber gibt, vorbehalttenn habenn, Darzu soll vonn beider Herschafft wegenn, die kunst vorm Gewölbe Itzo in der erst nach notturfft gebauet, vnndt zugericht werdenn, darnach so soll genanter Meister Jorg solche kunst auch also für vnnd für in treuenn vfsehenn, vleißigk erhaltenn, vnnd allwege wann mann siedenn soll vnnd will, das gewelbe vnnd vmb den Saltzbrun her, souiel Ime muglich, ledigk machenn, also das darvmb her, kein wildt oder annder wasser sey, vnnd zu solcher aubösung soll meister Jörge vf seinenn kostenn sein lebennlanng ein pferdt vnnd ein treiber halttenn, So er aber darzu noch ein pferdt haltenn vnnd haben müste, als dann soltenn beide Herschafftenn genanntenn Meister Georgenn, darauf das zuerhaltenn, doch nach gelegennheit der zeit, vnnd eins Jedenn Jars zimblich steur zuthun, vnnd dieweil gedachtenn Meister Jörgenn Itzo in der erste ein tapffer Baugeldt darauff gehenn will, vnd er das in der eyl nit wohl erlegenn kann, So sollenn beide Herschafftenn, Ihme zu den Röhrenn, so er geprauchen mus, Itzo zwanntzigk Centner kupffers vngeuehrlich verschaffenn vnnd vorstreckenn, Was das Itzo kosten wirdet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Kanzler, Herr Johann Feig von Lichtenau, Heinrich Wildener[?], Jost Verber von Homberg, Johann Bartholmes, Rentmeister, und andere Diener Seiner Fürstlichen Gnaden zu Allendorf an der Werra, und dann weiter daselbst Johann Schaffnit, Bürgermeister, Johann Lassellmann[?] und Johann Niedenstein[?], Salzgrafen, von wegen der gemeinen Pfänner, durch viel und mancherlei Unterredung und Handlung mit Meister Georg Behm von Nürnberg, genannt Mohlmeister, wegen des Amtes des Brunnenmeisters zu Sooden endlich übereingekommen sind, es abgeredet und verabschiedet haben, nämlich so: Erstens, dass der hochgedachte unser gnädiger Fürst und Herr und die gemeinen Pfänner den benannten Meister Georg auf Lebenszeit zu Ihrer Fürstlichen Gnaden und ihrem Diener und Brunnenmeister bestellen, auf- und annehmen sollen, sodass er die Zeit seines Lebens Ihrer Fürstlichen Gnaden und ihrer beider Seiten Diener und Brunnenmeister zu Sooden sein, den Salzbrunnen daselbst in guten Treuen beaufsichtigen und in fleißiger Verwahrung haben und daran ohne Vorwissen nichts bauen noch irgendeinen gefährlichen oder bedenklichen Bau am Salzbrunnen oder sonst in keiner Weise vornehmen, auch in eigener Person Tag und Nacht bei solchem Dienst und Amt in Sooden sein soll; oder, wenn er ohne gewichtige Ursache und Ehehaft (rechtmäßige Verhinderung) nicht da sein könnte oder möchte, dasselbe aufs Beste und Allerfleißigste bestellen und genügend versehen soll, doch mit Wissen und Willen beiderseitiger Salzgrafen und Diener; und wenn er so einen Knecht oder Diener hätte oder sonst jemand anderen an seiner Stelle bestellen würde, so soll der bei den Herrschaften darüber mit Eiden und Pflichten gelobt und geschworen sein. Dazu soll der gedachte Meister Georg auf seine Kosten und aus eigenem Aufwand die Künste und alle Bauten auf dem Salzbrunnen, die er zum Ausbringen der Sole und sonst nötig haben und brauchen wird, förderlich aufrichten, fertigen und bauen, doch so, dass bei der Aufrichtung und Einsetzung der Künste kein Werk aus Mangel an Sole versäumt oder verhindert werde; und was dazu zu gebrauchen notwendig sein wird, sei es an Ketten, Schläuchen und anderem, das soll er jederzeit bei seinem Eid für und für doppelt haben, damit, wenn eines abginge oder zerbräche, ein anderes ungesäumt da sei und deswegen kein Werk ungesotten bleiben müsse; doch soll er das doppelte Zeug, sobald es ihm möglich ist, beschaffen und mit der Zeit anfertigen, damit er solches mit Rat bekommen möge. Und wenn das alles notdürftig und genügend gebaut, aufgerichtet und versehen ist, dann soll er, Meister Jörg, solches auch auf seine eigenen Kosten in gutem, aufrechtem, instand gehaltenem Bau die Zeit seines Lebens erhalten, sodass er damit oder sonst ohne Zutun beider Herrschaften genug Sole aus dem Salzbrunnen in alle Kote ohne irgendeine Verhinderung jederzeit notdürftig und genügend schaffen und bringen könne, und es soll daran ganz und gar weder jetzt noch künftig ein Mangel sein; doch wollen die Pfänner sich das, was ihnen der Vertrag wegen des Verzugs gibt, vorbehalten haben. Dazu soll von wegen beider Herrschaften die Kunst vor dem Gewölbe jetzt zuerst nach Notdurft gebaut und zugerichtet werden; danach soll der genannte Meister Jörg solche Kunst auch so für und für in Treuen beaufsichtigen, fleißig erhalten und allwege, wenn man sieden soll und will, das Gewölbe und um den Salzbrunnen her, so viel ihm möglich ist, frei machen, sodass dort herum kein wildes oder anderes Wasser sei; und zu solcher Ablösung (Wasserhaltung) soll Meister Jörg auf seine Kosten sein Leben lang ein Pferd und einen Treiber halten. Wenn er aber dazu noch ein Pferd halten und haben müsste, dann sollten beide Herrschaften dem genannten Meister Georg, um das zu erhalten, doch nach Gelegenheit der Zeit und eines jeden Jahres, eine angemessene Beisteuer tun. Und weil dem gedachten Meister Jörg jetzt zu Anfang ein beträchtliches Baugeld darauf gehen will und er das in der Eile nicht wohl erlegen kann, so sollen beide Herrschaften ihm zu den Röhren, die er gebrauchen muss, jetzt ungefähr zwanzig Zentner Kupfer verschaffen und vorstrecken. Was das jetzt kosten wird,

Unsichere Lesungen

  1. Wildener — Anfangsbuchstabe W/N/M unsicher
  2. Verber — Name unsicher
  3. Lassellmann — Anfangsbuchstabe L/K unsicher
  4. Niedenstein — Anfangsbuchstabe N/W unsicher

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