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Salzbibel · Lesetext · 3. Buch

Das dritte Buch · S. 678

Der erste Vertrag, 1538 · S. 678 · Bl. 336v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der erste Vertrag, 1538

S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch

S. 678

Bl. 336vBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)
1

wenndigk dreyenn Jarenn nicht gehenn lassenn, oder treibenn soll, auch die gehege mit dem Rindtviehe so lanng verschonenn vnnd meidenn soll, biss solanng das holtz so lanng vnnd hoch wiederumb erwachssenn ist, das es dem nit schadenn thun magk, vnnd ist nachuolgende der bezirck des geholtzes, dauonn obgemelt ist, Nemblich den Steingrabenn hinauff nach Hintzeroda1, Darnach vorm geholtze hinauff nach dem Monchfelde vor dem Monchfelde vber, bis ann den Wimmerstein, den Wimmerstein hinab bis ann das Geroltsthal hinab ann das wasser, gnanndt die Weißners2[?] sohle, den Ridergrundt hinab, vor dem Bremerthal vber, zwischen dem alttenn felde, vnnd dem holtze hin, bis ann die Werra, Item Was Churt3[?] Vnlanndt in dem scheide vff der seitten nach dem Ludwigstein hat, das soll Ihnenn vnuerhindert bleibenn, Item in diesem bezirck liegenn zwene koppell sein einer Caspar vonn Hannstein sohne, der ander den vonn Dornnbergk gein Ellershausenn gehörig, Derhalbenn soll denselbenn vonn Hannstein vnd Dornbergk, mit dem Forst bleibenn, doch den Pfennernn

halb von drei Jahren nicht gehen lassen oder treiben soll. Auch soll man die Hegeflächen mit dem Rindvieh so lange verschonen und meiden, bis das Holz wieder so weit und hoch gewachsen ist, dass ihm kein Schaden mehr geschehen kann.

Und dies ist der Bezirk des Gehölzes, von dem oben die Rede ist: den Steingraben hinauf nach Hitzerode; danach vor dem Gehölz hinauf nach dem Mönchsfeld, vor dem Mönchsfeld hinüber bis an den Wimmerstein; den Wimmerstein hinab bis an das Geroldstal hinunter an das Wasser, genannt die Weißnerssohle; den Riedergrund hinab, vor dem Bremertal hinüber, zwischen dem alten Feld und dem Holz hin bis an die Werra.

Ferner: Was Kurt Unland in der Scheide auf der Seite nach dem Ludwigstein hat, das soll ihnen unbehindert bleiben.

Ferner liegen in diesem Bezirk zwei Koppeln: die eine gehört den Söhnen Caspar von Hansteins, die andere denen von Dornberg zu Ellershausen. Deshalb soll es denen von Hanstein und Dornberg beim Forstrecht bleiben, doch den Pfännern

Unsichere Lesungen

  1. Hintzeroda — Ortsname (Z. 7)
  2. Weißners — Flurname, ß unsicher (Z. 11)
  3. Churt — Vorname, Ch/C unklar (Z. 14)

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