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Salzbibel · Lesetext · 3. Buch

Das dritte Buch · S. 695

Der erste Vertrag, 1538 · S. 695 · Bl. 345r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der erste Vertrag, 1538

S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch

S. 695

Bl. 345rBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)
1

Das dritte Buch. Saltz im Furstennthumb wieder gultigk wurde, so soll in gleichnus wie obgemelt, auch erkenntnus geschehen, Ob es nit billich beÿ dieser vnnser Ordenung bleibenn solle, Damit also zu ewigenn tagenn der pfenner schaden vnnd nachteil ann Irenn ―― 42 pfannenn, Holtzkauf, vnnd verkauff des Saltzes vnnd Irer gerechtigkeit furkommenn, vnnd der gemein nutz vnnsers Furstenthumbs, vnnser vnnd vnnser erbenn in allewege on Irenn schadenn gefurdert mage werdenn, ―― Wir habenn auch den gemeltenn Pfennernn, die zusage gethann, das dieser vertragk, mit wissenn vnnd bewilligung vnnser Lanndtschafft soll geschehenn, ―― Derwegenn wollenn wir verschaffenn, das Ritter vnnd Stett, der mehrtheil, vnnd souiel hierzu not ist, diesem vertrage, vonn wort zu wortenn verwilligenn, vnnd in Irer verwilligung Inseriren sollenn, Damit also derselbige, als mit trefflichenn zeitlichenn Rathe der Partheÿenn vnnd der Lanndtschafft auffgerichtet, ewiglich beÿ kreftenn, ehrenn vnnd wirdenn bleibenn möge, ohne geferde, vnnd dieweil vnns die Pfenner die zweÿhundert [gestrichen: ...]1[?]

Das dritte Buch. — Salz im Fürstentum wieder Absatz findet, so soll ebenso wie oben gesagt erkannt werden, ob es nicht billigerweise bei dieser unserer Ordnung bleiben soll — damit also zu ewigen Tagen Schaden und Nachteil der Pfänner an ihren zweiundvierzig Pfannen, am Holzkauf, am Salzverkauf und an ihrer Gerechtsame verhütet werde und zugleich der gemeine Nutzen unseres Fürstentums, unser und unserer Erben, in jeder Hinsicht ohne ihren Schaden gefördert werden könne.

Wir haben den genannten Pfännern auch zugesagt, dass dieser Vertrag mit Wissen und Bewilligung unserer Landschaft geschehen soll. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass Ritter und Städte, die Mehrheit und so viele, wie dazu nötig sind, diesem Vertrag von Wort zu Wort zustimmen und ihn in ihre Bewilligung aufnehmen — damit er, als mit trefflichem, zeitigem Rat der Parteien und der Landschaft aufgerichtet, ewiglich bei Kräften, Ehren und Würden bleiben möge, ohne Hinterlist.

Und weil uns die Pfänner die zweihundert

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: ...] — Wortende durchgestrichen, unleserlich (Z. 22)

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