Salzbibel · Lesetext · 3. Buch
Das dritte Buch · S. 713
Die Verpachtung, 1540 · S. 713 · Bl. 354r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Verpachtung, 1540
S. 697–728 · Bl. 346r–361v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch
S. 713
Bl. 354rBd. 13. Buch · Die Verpachtung, 1540Faksimile (ORKA)Das dritte Buch. gebrauchenn zugelassenn, sampt allem dem das am Salzwergk hanngt, darin vnnd zugehörigk, auch so in wesentlichenn baue vnnd besserung in der wiederliefferung dermassenn wieder Ingereumbt, vnnd vonn vns zugestelt werdenn, wie es Itzo gewesenn vnnd gestanndenn ist, Vnnd sonnderlich sollenn Ire der Pfenner gehöltze vnnd berge zum halbenn theil vngefehrlich gressigk sein, Were aber am Bothenn vnnd Pfannenn oder sonnst am Salzwercke etwas gebessert, das soll Inenn den Pfennern, Ihrenn erbenn vnnd nachkommenn, ohne enntgeltung zu gut gereichenn, alles ohne geuerde, Dieweÿl auch Ir der Pfenner Soder vnnd Meisterknechte ein zeit hero viel Salzes gesottenn, vnnd verkaufft, aber Ihne den Pfennernn Ire Winnung vnbezahlt, vnd sie die Pfenner also beÿ Ihrenn knechtenn, ein gute Summa vnnd tapffere schuldenn, vnbezahlt aussen stehenn habenn, So wollenn wir Ihnenn zu solchen bekenndtlichenn vnnd beweislichenn schuldenn so sie noch ausstenndigk, doch vff zimblich zeit vnnd ziele, nach gelegennheit der Personn vnnd schuldenn, dermassen zur bezahlung verhelffenn lassenn, das dennach vnns
Das dritte Buch. — Gebrauch zugelassen ist, samt allem, was am Salzwerk hängt, darin und dazugehört, auch in baulichem und verbessertem Zustand bei der Rückgabe so wieder eingeräumt und von uns zugestellt werden, wie es jetzt gewesen und gestanden ist. Und insbesondere sollen die Gehölze und Berge der Pfänner ungefähr zur Hälfte schlagreif sein.
Wäre aber an den Siedehäusern und Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas verbessert worden, so soll das den Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugutekommen, alles ohne Hinterlist.
Weil auch ihre, der Pfänner, Sieder und Meisterknechte seit einiger Zeit viel Salz gesotten und verkauft, ihnen den Pfännern aber ihren Gewinn nicht bezahlt haben, sodass die Pfänner bei ihren Knechten eine gute Summe und beträchtliche Schulden unbezahlt ausstehen haben, so wollen wir ihnen zu solchen anerkannten und beweisbaren ausstehenden Schulden — doch auf angemessene Zeit und Fristen, je nach Lage der Person und der Schuld — so zur Bezahlung verhelfen lassen, dass dabei uns,