Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 731
Die Ordnung von 1541 · S. 731 · Bl. 363r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Ordnung von 1541
S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 731
Bl. 363rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch beuelch vnnd vfgerichtter Location, auch Itziger vnnd kunftiger ordenungenn der f. gl. sich Jederzeit enndtschliessenn werdenn, getreulich regirenn, vnnd vleissigk auffsehen habenn sollenn vnnd wollenn, vnnd ob einer oder mehr Saltzknechte vnnd gesinde, beidt der neuwenn vnnd altenn seittenn, Jegenn die Ordenungenn gebottenn vnnd verbottenn, hanndelnn, vnnd sich in straff vnnd bus verwirkenn wurdenn, die sollenn f. gl. gefallenn sein, vnnd inalwege die bus auch f. gl. allein vnnd sonnst niemanndts annderenn zustehenn, Sein f. gl. will auch das alle Söder1 vnnd knechte in den bodenn sitzenn vnnd wohnenn sollenn, auch der Stadt Allenndorff nichts mehr oder weniger thun, mit geschos vnnd allenn annderenn dingenn, dann wie vonn alters herkommenn, Warttenn ampter sein vonn wegenn seiner f. gl. also verordenet, vnnd bestelt, das Christoffer Hombergk, Saltzwardt, alle werck vf beiderseittenn, so Jede wochen gesottenn, vleissigk, klar vnnd eigenntlich verzeichnen, vnnd als ein Jegennschreiber Jegenn dem Renndtmeister hochgedachtem vnnserm gnedigenn herrnn verrechnen,
Das Vierte Buch. — und dem Inhalt der aufgerichteten Verpachtung sowie den jetzigen und künftigen Ordnungen, die Seine Fürstlichen Gnaden jeweils beschließen werden, treulich regieren und fleißig beaufsichtigen sollen und wollen.
Und wenn einer oder mehrere der Salzknechte und des Gesindes, sowohl der neuen als auch der alten Seite, gegen die Ordnungen, Gebote und Verbote handeln und sich in Strafe und Buße verwirken, so sollen diese Seiner Fürstlichen Gnaden verfallen sein, und die Buße soll in jedem Fall allein Seiner Fürstlichen Gnaden und sonst niemandem zustehen.
Seine Fürstliche Gnaden will auch, dass alle Sieder und Knechte in den Siedehäusern sitzen und wohnen sollen und der Stadt Allendorf nicht mehr und nicht weniger leisten sollen — mit Schoß und allen anderen Dingen —, als von alters herkommen ist.
Die Wartämter sind von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden folgendermaßen verordnet und besetzt: Christoph Homberg, Salzwart, soll alle Werke auf beiden Seiten, die jede Woche gesotten werden, fleißig, klar und genau verzeichnen und als Gegenschreiber gegenüber dem Rentmeister für unseren gnädigen Herrn abrechnen.
Unsichere Lesungen
- Söder — Umlautzeichen undeutlich (Z. 12)