Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 750
Die Ordnung von 1541 · S. 750 · Bl. 372v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Ordnung von 1541
S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 750
Bl. 372vBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch. auch der kermer, das er das salz nicht bezahle, das der Renndtmeister möge ann seine Winnung kommenn, vnnd das sollenn auch die schetzer, wenn sie anngesproch1[?] werdenn, also hanndthabenn, Es soll auch niemanndts das salz theurer gebenn, dann es gesazt ist, vonn vnnserm gnedigenn herrnn, Es seÿ der Renndtmeister, Wartte, Meisterknecht, affterknecht oder kermer, oder wer das seÿ, Niemanndt ausgescheidenn in Bodenn oder in der Stadt, in Irer feldtmarck, vnnd wer das verbreche, soll darumb gestrafft werdenn, vnnd die vbernahme den schetzernn wieder gebenn, vnnd welch knecht oder Innwöhner zun Boden das thete, soll das verbuessenn mit — 10 fl.2[?], vnnd wer dawieder sich sezte, soll sein ebentheur stehen, Auch soll kein Meisterknecht, seiner frauenn oder kinder, seinem knechte oder frauenn, die das werck gearbeitet habenn, Salz ladenn beÿ der höchstenn wete, Item, Es soll auch kein Meisterknechte mit keinem kermer geselschafft habenn, auch nicht selber verfuerenn, oder tragenn lassenn, beÿ der hochstenn Wete, er
Das Vierte Buch. — auch der Kärrner, dass er das Salz nicht bezahle, ehe der Rentmeister an seinen Gewinn kommen kann. Und das sollen auch die Schätzer, wenn sie angesprochen werden, so handhaben.
Es soll auch niemand das Salz teurer geben, als es von unserem gnädigen Herrn festgesetzt ist — weder Rentmeister noch Warte, weder Meisterknecht, Afterknecht noch Kärrner, wer es auch sei, niemand ausgenommen, in den Siedehäusern, in der Stadt oder in ihrer Feldmark. Und wer das bricht, soll dafür bestraft werden und den Mehrbetrag den Schätzern zurückgeben. Welcher Knecht oder Einwohner zu den Siedehäusern das täte, soll es mit zehn Gulden büßen; und wer sich dagegen setzt, stehe sein Abenteuer.
Auch soll kein Meisterknecht seiner Frau oder seinen Kindern, seinem Knecht oder dessen Frau, die am Werk gearbeitet haben, Salz laden, bei höchster Buße.
Ferner: Kein Meisterknecht soll mit einem Kärrner gemeinsame Sache machen, auch nicht selbst wegführen oder wegtragen lassen, bei höchster Buße, er
Unsichere Lesungen
- anngesproch — Kuerzungsstrich, wohl anngesprochen (Z. 4)
- 10 fl. — Muenzzeichen unsicher, fl. oder ß (Z. 14)