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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 753

Die Ordnung von 1541 · S. 753 · Bl. 374r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ordnung von 1541

S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 753

Bl. 374rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. vff die Ladestette, vnnd die freÿenn bleze, wer das breche, soll 3 2 gelttenn, vnnd mit friedenn, er habe die wellenn beÿ vnnd abgethann, nach geheis der Warttenn, Auch verbeut vnnser gnediger Herr das kein Meisterknecht keinerleÿ genuse1[?], oder Salz, vergebenn oder verkeuffenn soll, einzelnn, ausgescheidenn ein Achtenteil als obgemelt ist, beÿ verlust 3 ℔. Auch gebeut vnnser gnediger furst vnnd herr, welch Meisterknecht, oder Innwoner Ihm Bodenn sich wieder diese Ordenung, gebott, vnnd verbott vnnsers gnedigenn Herrnn wiederstrebet, also das er sich nitt wolte gehorsamblich halttenn, nach laut seinem eide, In was masse das geschehe, der oder die sollenn kein stundt ann kein Meisterknecht sein, vnnd in einem oder dreÿenn Jarenn kein arbeit als Meisterwerck vnnd Afterwerck Im Bodenn thun Desgleichenn auch welcher Meisterknecht hinwegk Zöge oder lieffe, vnnd seinem gnedigenn furstenn vnd hern, das Ihr schuldige bliebe, vnnd mit sich nehme, ohnn willenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vnd

Das Vierte Buch. — auf die Ladestätten und die freien Plätze; wer das bricht, soll drei Pfund zahlen und Frieden halten, sobald er die Wellen nach Anweisung der Warte beiseitegeräumt hat.

Auch verbietet unser gnädiger Herr, dass ein Meisterknecht irgendein Gemäß oder Salz einzeln verschenke oder verkaufe, ausgenommen ein Achtel wie oben gesagt, bei Verlust von drei Pfund.

Auch gebietet unser gnädiger Fürst und Herr: Welcher Meisterknecht oder Einwohner im Siedehaus sich dieser Ordnung, diesen Geboten und Verboten unseres gnädigen Herrn widersetzt, sodass er sich nicht gehorsam nach seinem Eid halten will, auf welche Weise das auch geschehe, der oder die sollen keine Stunde mehr Meisterknecht sein und ein oder drei Jahre lang keine Arbeit als Meisterwerk oder Afterwerk im Siedehaus tun.

Desgleichen: Welcher Meisterknecht wegzöge oder weglief und seinem gnädigen Fürsten und Herrn das Ihre schuldig bliebe und es mit sich nähme, ohne Willen unseres gnädigen Fürsten und Herrn und

Unsichere Lesungen

  1. genuse — evtl. gennse (Z. 6)
  2. — Pfundzeichen, Lesung unsicher (Z. 3)

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