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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 754

Die Ordnung von 1541 · S. 754 · Bl. 374v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ordnung von 1541

S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 754

Bl. 374vBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. sfgl. diener, der oder die sollenn mit Ihm Bodenn arbeiten, Meisterwerck oder afterwerck, sie habenn sich dann mit sfgl. oder sfgl. diener vmb solche vberfahrung gentzlich vertragenn, Auch gebeut vnnser gnediger furst vnnd herr, das die scher1[?] vnnd Meisterknecht, alle sollenn zugleich auff den Sonntagk morgenn, vor die Warttenn vor das Zollhaus kommenn, vnnd dar zeichenn lassenn, die schazwergk vnnd auch die Busse, was desten2[?] die wochenn geschehen ist, vnnd kem3[?] weme solches so nit geschehe, der soll zum schadenn anntwortenn, Desgleichenn auch wann mann sonnst ann der Zeit leutet, vnnsers gnedigenn herrnn gebott annzuhörenn, welcher dann die gebot vbertritt, vnnd sagenn wolte, er wer nit da gewest vnnd das gehort, soll nit helffenn, dann man leut darumb, das mann kommenn soll, Auch sollenn die Schezer kein werck schazenn, wann der Meister In die pfanne gegossenn hatt, vnnd sollen einem sollichenn beÿ Irenn eidenn melden vnd besagen, Welcher meister zweÿ Schazwerck lest4[?] ein annder

Das Vierte Buch. — von dessen Dienern, der oder die sollen im Siedehaus keine Arbeit tun, weder Meisterwerk noch Afterwerk, sie hätten sich denn mit Seiner Fürstlichen Gnaden oder deren Dienern über eine solche Übertretung gänzlich verglichen.

Auch gebietet unser gnädiger Fürst und Herr, dass die Scherer und Meisterknechte alle am Sonntagmorgen zugleich vor die Warte vor das Zollhaus kommen und dort die Schatzwerke und auch die Bußen verzeichnen lassen, was deren in der Woche angefallen ist. Und bei wem das nicht geschieht, der soll für den Schaden einstehen.

Desgleichen, wenn man sonst zur Zeit läutet, um die Gebote unseres gnädigen Herrn anzuhören: Wer dann die Gebote übertritt und sagen wollte, er sei nicht dabei gewesen und habe es nicht gehört, dem soll das nicht helfen; denn man läutet ja darum, dass man kommen soll.

Auch sollen die Schätzer kein Werk schätzen, wenn der Meister schon in die Pfanne gegossen hat, und sollen einen solchen bei ihren Eiden melden und bezichtigen. Welcher Meister zwei Schatzwerke nacheinander

Unsichere Lesungen

  1. scher — evtl. Schezer (Z. 6)
  2. desten — unklar (Z. 10)
  3. kem — evtl. wen (Z. 11)
  4. lest — evtl. kest (Z. 21)

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