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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 757

Die Ordnung von 1541 · S. 757 · Bl. 376r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ordnung von 1541

S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 757

Bl. 376rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. gnedigenn herrnn Ordenung gehaltenn werdenn, vnnd kein bier in Tonnenn zuholenn erlaubt oder gestattet werdenn, Das kein Böder oder afterknecht vbernacht Inn der Stadt den nechst gelegenen dorffenn vnnd Zechenn bleibenn, welcher das thete, soll einenn ort, so offt das geschehe, zur busse gebenn, Wann ein Hochzeit in Bodenn ist, so soll keiner aus der Stadt ann den Tanntz gehenn, beÿ — j fl.1[?] busse, Dergleichenn kein Böder Inn die Stadt ann den tanz gehe, beÿ berurter busse, Es soll kein Böder spielenn, er seÿ wer es wölle, vnnd wo mann das hinder einem oder mehr keme, soll er das verbuessenn mit — 3 ℔. Es soll auch niemanndts hier zun Bodenn gebranndtenn wein zech haltenn, in seinem Hause klein oder gros, beÿ einem guldenn busse, Es soll auch niemanndts vnnder der Predigt Gottlichs worts vffm kirchoffe stehenn, beÿ Poena dreÿ alb. Es soll auch kein Böder keins weidewercks pflegenn,

Das Vierte Buch. — gnädigen Herrn Ordnung gehalten werden, und es soll nicht erlaubt oder gestattet sein, Bier in Tonnen zu holen.

Kein Sieder oder Afterknecht soll über Nacht in der Stadt, in den nächstgelegenen Dörfern oder bei Zechen bleiben; wer das täte, soll jedes Mal einen Ort zur Buße geben.

Wenn im Siedehaus eine Hochzeit ist, so soll keiner aus der Stadt zum Tanz gehen, bei einem Gulden Buße; ebenso soll kein Sieder in die Stadt zum Tanz gehen, bei derselben Buße.

Es soll kein Sieder spielen, wer er auch sei; und wo man einen oder mehrere dabei ertappt, soll er das mit drei Pfund büßen.

Es soll auch niemand hier zu den Siedehäusern Branntweinzechen halten, in seinem Haus, klein oder groß, bei einem Gulden Buße.

Es soll auch niemand während der Predigt des göttlichen Wortes auf dem Kirchhof stehen, bei einer Strafe von drei Albus.

Es soll auch kein Sieder irgendeinem Weidwerk nachgehen,

Unsichere Lesungen

  1. j fl. — Muenzzeichen unsicher, fl. oder ß (Z. 10)

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