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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 772

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 772 · Bl. 383v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 772

Bl. 383vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch Berge vnnd geholtz, sie seyenn vnnser oder andernn anstossendenn vnnsernn vnderthanenn, damit nit die ausgerodt, noch mit dem viehe Innsonnderheit der mennge der Ziegenn, verwüst werdenn, auch vf vnnser geholtze am Meinhardt vnnd seinenn zugehörungenn, Item der Kirchholtz zu Kella, vnnd dieweil der Heintzenbergk bey Schwebbeda ohnn mittell dem Augustiner gewesenn Closter zu Eschwege zugehörig, vnnd doch die Keudell1 sich des bisher vnderzogenn, habenn wir Inenn derwegenn geschriebenn, dauonn abzustehenn vnnd solches vnnser furster zu vnnserm vnnd vnnsers Saltzwercks nutzenn zubeforstenn, Darauff sie dann einenn Reces anngezogenn, den hieuor vnnser Lanndtvogt vnnd Räthe Conradt vonn Wallennstein vnnd Friderich Trotte selige, zwischenn den Mönchenn vnnd Ihnenn, solches geholtzs vnnd anndershalbenn, vfgericht habenn sollenn, das Jedes theil die helffte darann habenn solte, Wo nu das vnargwenigk vnnd beweislich dargethann kann werdenn, Lassenn wirs darbey pleibenn, doch das solch geholtze hinfurter wohl vnnd vleissigk gehegt, vnd vnser theil zum Saltzwerck gebraucht werde, das wir

Das Vierte Buch — Berge und Gehölze, seien sie unser oder unserer angrenzenden Untertanen, damit sie nicht ausgerodet und nicht durch Vieh, insbesondere durch die Menge der Ziegen, verwüstet werden. Ebenso bei unseren Gehölzen am Meißner und dessen Zugehörungen, ferner beim Kirchholz zu Kella.

Und weil der Heinzenberg bei Schwebda unmittelbar dem ehemaligen Augustinerkloster zu Eschwege gehörte, die Keudel sich aber bisher darüber hergemacht haben, haben wir ihnen deswegen geschrieben, davon abzustehen, damit unser Förster es zu unserem und unseres Salzwerks Nutzen beforsten kann. Darauf haben sie sich auf einen Vergleich berufen, den unser Landvogt und unsere Räte Konrad von Wallenstein und Friedrich Trott selig zwischen den Mönchen und ihnen wegen dieses Gehölzes und anderer Dinge aufgerichtet haben sollen, wonach jeder Teil die Hälfte daran haben sollte. Wenn das nun unverdächtig und beweisbar dargetan werden kann, lassen wir es dabei bleiben — jedoch so, dass solches Gehölz fortan gut und fleißig gehegt und unser Teil für das Salzwerk gebraucht wird, was wir

Unsichere Lesungen

  1. Keudell — Anfangsbuchstabe K/W unsicher (Z. 9)

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