Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 775
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 775 · Bl. 385r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 775
Bl. 385rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch verrechet wirdt, vnnd des vmbgeldt Jederzeit nit gnug zubekommenn ist, So wollenn wir das hinfurter alles Kornnstro1[?], was strewling sein, zum dache des Saltzwergks Sodenn aus vnnserm ambt Eschwege, Beylstein, vnnd den beidenn Closternn zu Eschwege, Jedes Jars souiel die Saltzgrevenn begerenn, gein Sodenn gelieffert vnnd geschickt, vnnd soll Ihnenn daran nichts fürenndthaltenn werdenn, Da auch die Saltzgrevenn stro in Leimenn2[?] bedürfftenn, sollenn sie auch zimblich abholenn lassenn, darumb wollenn wir vnnsernn Beamptenn des orts zu Eschwege vonn dem flöde3[?], Weitzenn, Gerstenn, Habbernn, Erbeis vnnd annder stro, des Jars Jedem ein antheil stro zuhabenn verordenenn lassenn, vnnd dieweil dieser zeit vnnser ampt Wannfridt vnnsers abwesenns verpfenndt ist, dadurch die Geholtze stro vnnd annders dem Saltzwerck bisher enndtzogenn, vnnd verwüst wordenn, So wollenn wir bedacht darauf habenn, solchs in kurtzem wieder zulosenn, vnnd wie zuuor dem Saltzwergk mitt Holtze, stro, früchte vnnd annders, nach notturfftiger
Das Vierte Buch — verrechnet wird und das Umgeld jederzeit nicht ausreicht, so wollen wir, dass fortan alles Kornstroh, was Streu ist, für das Dach des Salzwerks Sooden aus unserem Amt Eschwege, aus Bilstein und den beiden Klöstern zu Eschwege jedes Jahr so viel, wie die Salzgrafen begehren, nach den Sooden geliefert und geschickt und ihnen daran nichts vorenthalten werde.
Wenn die Salzgrafen auch Stroh für Lehm brauchen, sollen sie ebenfalls angemessen abholen lassen. Darum wollen wir unseren dortigen Beamten zu Eschwege verordnen lassen, ihnen jedes Jahr einen Anteil an Stroh von Flachs, Weizen, Gerste, Hafer, Erbsen und anderem zu geben.
Und weil derzeit unser Amt Wanfried während unserer Abwesenheit verpfändet ist, wodurch dem Salzwerk bisher Gehölze, Stroh und anderes entzogen und verwüstet worden sind, so wollen wir darauf bedacht sein, es in Kürze wieder einzulösen und dem Salzwerk wie zuvor mit Holz, Stroh, Früchten und anderem nach
Unsichere Lesungen
- Kornnstro — Mittelbuchstaben unsicher (Z. 4)
- Leimenn — m/n unsicher (Z. 10)
- flöde — Wort unklar (Z. 13)