Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 780
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 780 · Bl. 387v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 780
Bl. 387vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
schafft zun Sodenn theil hat, Noch darin aldieweil er ann solchem vnnserm diennste sein will, Heyrathenn soll, vnnd das auch derselbe, so Jederzeit dahin bestelt wirdt, sein lebennlanng ann solchem ampte vnd diennste, vnnd daselbst wohnenn bleibe, Wie dann solchs vf allenn anndernn Saltzwerckenn breuchlich vnnd gewönlich, auch nützlich vnnd gut ist, solchs auch die hohe notturfft erfordert, Will er dann also zu allenndorff seine wohnung habenn, so soll derselbe alle Lanndtstrassenn, wege, stege, Brückenn vnnd annders vmb das Saltzwergk her in gute besserung zubringenn vnnd zuerhaltenn, mit hülf vnnsers Lanndtvogts wie obgemelt, vleis vnd sonnder vfsehenns darann thun, das wir solche spurrenn kommenn, Desgleichenn soll er vnnser Vogtmölnn daselbst, vnd das dartzu gehörige Wehr, Fische Stig, Hobenn1[?], Gartenn vnnd annders in guter Ordenung behaltenn, vnd versehenn, Jederzeit in der Mühlenn bey dem außmessenn sein, vnnd Register oder kerbe darüber haltenn, das solchs ohnne verdacht verhanndelt, vnd er
schaft zu den Sooden keinen Anteil hat und die auch, solange sie in unserem Dienst stehen will, dort nicht heiraten soll. Und derjenige, der jeweils dorthin bestellt wird, soll sein Leben lang in diesem Amt und Dienst bleiben und dort wohnen, wie es auf allen anderen Salzwerken gebräuchlich, gewöhnlich, nützlich und gut ist und wie es die hohe Notdurft erfordert.
Will er also zu Allendorf seine Wohnung haben, so soll derselbe alle Landstraßen, Wege, Stege, Brücken und anderes um das Salzwerk herum in guten Stand bringen und erhalten, mit Hilfe unseres Landvogts wie gesagt, und Fleiß und besonderes Aufsehen darauf verwenden, dass wir solche Spuren finden.
Desgleichen soll er unsere dortige Vogtmühle und das dazugehörige Wehr, den Fischsteg, die Hufen, den Garten und anderes in guter Ordnung halten und versehen, jederzeit in der Mühle beim Ausmessen dabei sein und Register oder Kerbholz darüber führen, damit es ohne Verdacht abgewickelt wird und er
Unsichere Lesungen
- Hobenn — Wort unklar (Z. 17)