Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 816
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 816 · Bl. 405v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 816
Bl. 405vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
sein vnnd der Kunst halbenn kein werck verseumbt werdet, vnnd ann der Sohle kein manngell sey, darbey vnsert halbenn sein lebennlanng bleibenn vnnd gelassenn werdenn, darumb er auch fur vnnd fur desto vleißiger vnnd treulicher solches versehenn vnnd verwalttenn soll, Vnnd ob sichs ein oder mehr Jahre zutruge, Weil Jedes Jars nit gleich gesottenn wirdet, das das kommen geldt, so die Boder vonn außbringung der Sohle, Nemblich vonn Jedem wercke so gesottenn wirdet, drithalbenn alb. wie obstehet zugebenn schuldigk, aller vf die arbeiter, leute vnnd knechte, so die Kunst treiben, vnnd zu erhaltung der Kunst, Sohlkis1[?] vnnd anderm vnnkostenn ginge, vnnd nichts vberreichenn wurde, So sollenn doch die Herrnn Ime weitters darauff zugebenn nichts schuldigk sein, dann ein Jar Jnns ander das vergleichenn soll vnnd muß, Es were dann das der schade so groß, das sie, nach billichenn erkanndtnus, solchs zuuergleichenn vhrsach vnnd bewegnus hettenn, konte er auch durch Gottes verleyhung solche Kunst, doch in allewege ohn schadenn vnnd nachteil des Bronnens, dermassenn zurichtenn, das Ime weniger vnnkost,
seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsererseits sein Leben lang dabei bleiben und belassen werden. Darum soll er es auch fort und fort umso fleißiger und treuer versehen und verwalten.
Und sollte es sich in einem oder mehreren Jahren zutragen — weil ja nicht jedes Jahr gleich viel gesotten wird —, dass das eingekommene Geld, nämlich die zweieinhalb Albus, die die Sieder von jedem gesottenen Werk für das Ausbringen der Sole zu geben schuldig sind, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, die die Kunst treiben, und für die Erhaltung der Kunst, für Solekies und andere Unkosten draufginge und nichts übrig bliebe, so sollen die Herren ihm dennoch nichts weiter dazuzugeben schuldig sein; denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es sei denn, der Schaden wäre so groß, dass sie nach billigem Ermessen Anlass und Bewegungsgrund hätten, ihn auszugleichen.
Könnte er auch mit Gottes Verleihung diese Kunst — jedoch in jedem Fall ohne Schaden und Nachteil für den Brunnen — so einrichten, dass ihm weniger Unkosten
Unsichere Lesungen
- Sohlkis — Wort undeutlich (Z. 12)