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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 821

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 821 · Bl. 408r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 821

Bl. 408rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

anngericht werde, das mann beide mit leutenn, vnnd in manngell derselbigenn, zur not mit Rossenn, die sohle Jederzeit lanngenn könne, Da du dann zu verlegung solchs baues manngell hettest, Wollenn wir dir nach bericht vnnser Saltzgreuenn zu demselbig1[?] zimblich steur thun versehenn vnns des also genntzlich, kompt auch dir selbst mit zum bestenn, woltenn wir dir der notturfft nach nit verhaltenn, Datum Marpurgk den 26. Aprilis Anno 53. Philips L zu Hessenn sst. Vnnserm Saltzwartenn vnnd Bornmeister zum Sodenn fur Allenndorff ann der Werra, vnnd liebenn Getreuwenn Christoffer Hombergenn, Vor den Vnnter Bornmeister oder Solenmeister. Ist Itzo Hanns Kremer2 nebenn dem geschwornenn schetzer verordennt, hat in den Schatzkellernn seine bestellung wie Itzo verrechnet wordenn, Desselbigen ampt ist die vorraths Kumpffe, Kubenn, vnnd troge. Inn den Bodenn Jederzeit zum friedenn, mit sohle fullen

eingerichtet werde, dass man die Sole jederzeit sowohl mit Leuten als auch, wenn diese fehlen, notfalls mit Pferden heranschaffen kann.

Solltest du zur Auslage dieses Baues nicht genug haben, so wollen wir dir nach Bericht unserer Salzgrafen dazu eine angemessene Beisteuer leisten. Dessen versehen wir uns zu dir gänzlich; es kommt auch dir selbst zugute. Das wollten wir dir nach Bedarf nicht verhalten.

Gegeben Marburg, den 26. April im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig. — An unseren Salzwart und Brunnenmeister zu den Sooden vor Allendorf an der Werra und lieben Getreuen Christoph Homberg.

Für den Unterbrunnenmeister oder Solemeister ist jetzt Hans Kremer neben dem geschworenen Schätzeramt verordnet; er hat in den Schatzkellern seine Bestallung, wie sie jetzt abgerechnet wird.

Sein Amt ist es, die Vorratskumpen, Kufen und Tröge in den Siedehäusern jederzeit friedlich mit Sole füllen

Unsichere Lesungen

  1. demselbig — Wortende mit Schnörkel (Z. 5)
  2. Kremer — Name, Vokal unsicher (Z. 16)

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