Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 823
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 823 · Bl. 409r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 823
Bl. 409rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
annzeige, vnnd vorgeweise, vnnd solchs souiel muglich, treulich vnnd mit ernnst vorkommenn helffe, Ordenunge der Geschwornenn vnnd besteltenn Saltzmesser vnnd Schetzer, Ist sonnderlich zum Soden verkundiget vnnd geordennt wie volget. Anno 50. Michaelis newe geschworne Schetzer zum Saltzmessenn zum Sodenn geordennt vnnd bestelt zudienenn, Solannge vnns den Saltzgreuenn gefellig, vnnd auch Ihnenn gelegenn ist, bestettigt, vfgericht, vnd verkundiget zum Sodenn, den 16. Octobris Anno ut supra.
anzeigen und vorlegen und, soweit möglich, treulich und mit Ernst verhüten helfen.
Ordnung der geschworenen und bestellten Salzmesser und Schätzer. Sie ist eigens zu den Sooden verkündigt und verordnet worden, wie folgt:
Im Jahr 50 zu Michaelis sind neue geschworene Schätzer zum Salzmessen zu den Sooden verordnet und bestellt worden, zu dienen so lange, wie es uns, den Salzgrafen, gefällig und auch ihnen gelegen ist. Bestätigt, aufgerichtet und verkündigt zu den Sooden am 16. Oktober des genannten Jahres.