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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 837

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 837 · Bl. 416r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 837

Bl. 416rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

geschirre mehr zufüllenn furhanndenn, so sollenn sie die verordenntenn Saltzkastenn auch füllenn, doch in Jedenn nit mehr dann drey oder vierdthalb Pfannenn, vnnd das Saltz darin nit stossenn noch trettenn, sonndern mit fugenn gemechlich darin thun lassenn, vnnd dann also wann die schlacht zeit kompt, vnnd es Im Bodenn ann Saltz manngelt, als dann einenn kastenn nach dem anndernn vfthun vnnd verkeuffenn, damit man den führleutenn helffenn kann, vnnd doch kein verlust gerechet1 werde, dann hievor am vf[übergeschrieben: ge]schüttenn saltz alwege der funffte theil, vnnd Jars wohl in die funfhundert guldenn verlohrenn vnnd abganngenn, welcher schadenn hiedurch vorkommenn ist, vnnd seindt der zeit die führleute damit wohl zufriedenn, vnnd damit solchs ohnn verdacht gehanndelt werde, vnnd zugehe, So soll die ordenung wie solchs Jtzo gehaltenn wirdt, mit aufschreibung des Inn vnnd außmessen des Saltzes, auch beschließung mit drey oder vier schlüssell der Saltzkastenn vertheilt gehaltenn werdenn, wie davonn in der Ordenung der geschwornenn Schetzer vnd Saltzmesser weitter gemelt wordenn ist,

Geschirre mehr zu füllen vorhanden sind, so sollen sie auch die verordneten Salzkästen füllen — doch in jeden nicht mehr als drei oder dreieinhalb Pfannen. Und das Salz soll darin nicht gestoßen oder getreten, sondern behutsam hineingetan werden.

Und wenn dann die Schlachtzeit kommt und es im Siedehaus an Salz mangelt, soll man einen Kasten nach dem anderen öffnen und verkaufen, damit man den Fuhrleuten helfen kann und doch kein Verlust entsteht. Denn zuvor ging beim aufgeschütteten Salz stets der fünfte Teil verloren, jährlich wohl an die fünfhundert Gulden — welcher Schaden hierdurch vermieden ist. Und die Fuhrleute sind derzeit damit wohl zufrieden.

Und damit dies ohne Verdacht gehandhabt werde und zugehe, soll die Ordnung, wie sie jetzt gehalten wird, mit Aufschreiben des Ein- und Ausmessens des Salzes und mit Verschließen der Salzkästen durch drei oder vier verteilte Schlüssel eingehalten werden, wie davon in der Ordnung der geschworenen Schätzer und Salzmesser weiter berichtet worden ist.

Unsichere Lesungen

  1. gerechet — evtl. gereicht (Z. 10)

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