Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 841
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 841 · Bl. 418r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 841
Bl. 418rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
vnnd gebessert, vnnd das solchs Inn Jedes feldtmarck also zugeschehenn verschafft werdenn solt, aber doch bis dahher vber vielfaltigs fleissigs annhaltenn nit beschehenn, Dieweil dann daselbst im Klebe ein alter mann, der solche strassenn zum theile bauwenn solt, durch Hochgedachtenn vnnsern gnedigenn furstenn vnnd herrnn, Gemeine Pfenner vnd etliche dorffe im Gerichte Bilstein1, mit steur vnnd almusenn vnnderhaltenn wirdt, welcher auch von Jedem wagenn zwene Heller, vonn alters bisdaher vnnd noch zu wege geldt vfgenommenn, sich auch mit Holtz zum feurwercke vonn vnnsers gnedigenn Herrn geholtze, daselbst erhelt, ab doch dasselbig auch nit gnugsamb oder betlich, So ist furtreglicher vnnd besser anngesehenn, Dieweil verschienenn Jars vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrn wegenn solche strassenn etwas gebessert, etliche Steynern Bruckenn, Steinwege gesetzt vnnd newe wege gebrochenn wordenn, vnnd der alte mann im Klebe seinenn ort zubauwenn nit vermagk, das dieselbe besoldung, wege geldt vnnd almuß gefalle, vnnd
und gebessert und dass dies in jeder Feldmark so zu geschehen habe, dies aber bis hierher trotz vielfachen fleißigen Andringens nicht geschehen ist —
und weil dort im Kleb ein alter Mann, der diese Straße zum Teil bauen sollte, von unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn, von der gemeinen Pfännerschaft und etlichen Dörfern im Gericht Bilstein mit Beisteuer und Almosen unterhalten wird, der auch von alters her von jedem Wagen zwei Heller Wegegeld genommen hat und noch nimmt und sich mit Holz zum Feuern aus dem Gehölz unseres gnädigen Herrn erhält — was aber alles nicht ausreicht —,
so ist es für zuträglicher und besser angesehen worden: Weil im vergangenen Jahr von wegen unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn diese Straße etwas gebessert, etliche steinerne Brücken und Steinwege gesetzt und neue Wege gebrochen worden sind und weil der alte Mann im Kleb seinen Abschnitt nicht zu bauen vermag, dass jene Besoldung, das Wegegeld und die Almosen entfallen und
Unsichere Lesungen
- Bilstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich (Z. 8)