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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 851

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 851 · Bl. 423r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 851

Bl. 423rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

zuerhaltenn, Jerlichs geordennt, vf dreÿ Stipendiaten getheilt, vnnd die damit Innhalt der fundation, daselbst in Studio vnnderhaltenn werdenn sollenn, alles bis vff weitter Jrer f. gl. verordenunge vnnd bescheide. Signatum Homberge den 4. Februarij anno 53. Philips L zu Hessen sst. Den Meissner betreffenndt Philips vonn Gotts gnadenn Lanndtgrave zu Hessenn, Grave zu Catzenelnbogen Liebenn Getrewenn, Demnach wir vor vngefehr sechzehenn Jarenn, in erbauwung vnnsers Saltzwercks zum Bodenn, vnnd zuerhaltung desselbigenn verordennt, das der Innhanng ann vnnserm geholtze des Meißners nach Allenndorff zu, vom Branndtsroda an vber Frannckennhain, Wolffteroda vnnd Ferkenrode hin, bis ann die beforstung vnnsers Jtzigenn forsts zu Germeroda gebraucht vnnd gehegt werdenn soll, So

bestimmt sind, auf drei Stipendiaten geteilt und diese damit gemäß der Stiftung dort im Studium unterhalten werden sollen — alles bis auf weitere Verordnung und Bescheid Seiner Fürstlichen Gnaden.

Gegeben Homberg, den 4. Februar im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.

Den Meißner betreffend.

Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue!

Nachdem wir vor ungefähr sechzehn Jahren beim Bau unseres Salzwerks zu den Siedehäusern und zu dessen Erhaltung verordnet haben, dass der Hang an unserem Gehölz des Meißners nach Allendorf zu — vom Brandsrode an über Frankenhain, Wolfterode und Vockerode hin bis an die Beforstung unseres jetzigen Forsts zu Germerode — dafür gebraucht und gehegt werden soll, so

Unsichere Lesungen

  1. Ferkenro=de — Ortsname unsicher (Z. 15) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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