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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 883

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 883 · Bl. 439r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 883

Bl. 439rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Saltzgreuenn gelanngenn lassenn, Jres fernnernn bescheidts darin zugewarttenn, Wurde aber solche verennderunge vnnd annzeigen nit geschehenn, sollenn die vfseher solches bey Jrem eiden nit verschweigenn, oder darumb gestrafft werdenn, wir wollenn auch diese geschworne auffseher dermassen befreyet habenn, das sie zur fordernn Kunstthür, vnnd zum wildenn wasser schacht, sollenn ein schlüssel, vnnd freyenn zuganngk habenn, vnnd sich Jnen hiervmb niemanndts, weder mit worttenn noch mitt werckenn, zuwieder soll setzenn, Bronnenn besichtigung der Ober Beamptenn, Damit aber der Brunnen auffs aller vleißigste vnnd treulichste in verwarung für augenn vnnd in grossen ehrenn gehaltenn werde, So ordenenn wir vnnd wollenn auch, wie denn vor dieser Zeit schon verordtnet, das benebenn dem Bronnennmeister, vnser Ober Beamptenn, fürnemblich aber die Saltzgreuen, alle wochenn vf den Bronnenn persönlich gehen, vnd

Salzgrafen gelangen lassen und deren weiteren Bescheid darin abwarten. Würde aber eine solche Abstellung und Anzeige nicht geschehen, so sollen die Aufseher es bei ihrem Eid nicht verschweigen, oder sie werden dafür bestraft.

Wir wollen auch diese geschworenen Aufseher so weit privilegiert haben, dass sie zur vorderen Kunsttür und zum Wildwasserschacht einen Schlüssel und freien Zugang haben sollen und dass sich ihnen darin niemand mit Worten oder Werken widersetzen soll.

Besichtigung des Brunnens durch die Oberbeamten.

Damit aber der Brunnen aufs Allerfleißigste und Treueste in Verwahrung, vor Augen und in großen Ehren gehalten werde, so verordnen wir und wollen — wie es auch schon vor dieser Zeit verordnet worden ist —, dass neben dem Brunnenmeister unsere Oberbeamten, vornehmlich aber die Salzgrafen, jede Woche persönlich zum Brunnen gehen und

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