Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 890

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 890 · Bl. 442v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 890

Bl. 442vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Da die Saltzwartenn aber sich nicht vergleichenn köntenn, sollenn nach anweisung der altenn ordnungender Saltzgrevenn darzu erfordert, vnnd was sich der Rendtmeister gehaltenn solle, bescheidt gebenn werdenn, Saltleger2[?] zeichenn. Doch wollenn wir das solcher vnnd dergleichenn vnrichtigkeit zuuorkommenn, vnnser Ober Saltzwart, mit vleis auf austheilung der Saldtleger3[?] zeichenn sehe, sich nach demselbigenn richte, vnnd dem Rendtmeister weitter bescheidt gebe, Auch da einer oder mehr aus mutwillenn, freuell, oder vergessennheit solch Saldtleger zeichenn bey Jnen dem Saltzwartenn nicht fordernn, vnnd gleichwohl mit seurenn werde, soll er vnnachlessig die Winnung volkommenlich dem Rendtmeister zubezahlenn schuldig sein, Wie es vnnter des, wenn mann seudet in casibus fortuitis gehaltenn werdenn soll. Weyl sichs aber viel mahl zutregt, das im siedenn,

Könnten sich aber die Salzwarte nicht einigen, so sollen nach Anweisung der alten Ordnungen die Salzgrafen dazu gerufen werden und Bescheid geben, wie sich der Rentmeister zu halten habe.

Salzlegerzeichen.

Doch wollen wir, um solche und dergleichen Unrichtigkeit zu verhüten, dass unser Obersalzwart mit Fleiß auf die Austeilung der Salzlegerzeichen sehe, sich danach richte und dem Rentmeister weiteren Bescheid gebe. Und wenn einer oder mehrere aus Mutwillen, Frevel oder Vergesslichkeit dieses Salzlegerzeichen bei ihm, dem Salzwart, nicht fordern und gleichwohl sieden, so soll er unnachlässlich verpflichtet sein, dem Rentmeister den Gewinn vollständig zu bezahlen.

Wie es unterdessen, wenn man siedet, in Zufallsfällen gehalten werden soll.

Weil es sich aber vielmals zuträgt, dass beim Sieden,

Unsichere Lesungen

  1. ordnungen= — Zeilenende, Trennung oder Schmuck (Z. 2) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Saltleger — Initiale S oder K (Z. 6)
  3. Saldtleger — Initiale unsicher, Waldtleger? (Z. 9)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.