Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 890
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 890 · Bl. 442v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 890
Bl. 442vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Da die Saltzwartenn aber sich nicht vergleichenn köntenn, sollenn nach anweisung der altenn ordnungender Saltzgrevenn darzu erfordert, vnnd was sich der Rendtmeister gehaltenn solle, bescheidt gebenn werdenn, Saltleger2[?] zeichenn. Doch wollenn wir das solcher vnnd dergleichenn vnrichtigkeit zuuorkommenn, vnnser Ober Saltzwart, mit vleis auf austheilung der Saldtleger3[?] zeichenn sehe, sich nach demselbigenn richte, vnnd dem Rendtmeister weitter bescheidt gebe, Auch da einer oder mehr aus mutwillenn, freuell, oder vergessennheit solch Saldtleger zeichenn bey Jnen dem Saltzwartenn nicht fordernn, vnnd gleichwohl mit seurenn werde, soll er vnnachlessig die Winnung volkommenlich dem Rendtmeister zubezahlenn schuldig sein, Wie es vnnter des, wenn mann seudet in casibus fortuitis gehaltenn werdenn soll. Weyl sichs aber viel mahl zutregt, das im siedenn,
Könnten sich aber die Salzwarte nicht einigen, so sollen nach Anweisung der alten Ordnungen die Salzgrafen dazu gerufen werden und Bescheid geben, wie sich der Rentmeister zu halten habe.
Salzlegerzeichen.
Doch wollen wir, um solche und dergleichen Unrichtigkeit zu verhüten, dass unser Obersalzwart mit Fleiß auf die Austeilung der Salzlegerzeichen sehe, sich danach richte und dem Rentmeister weiteren Bescheid gebe. Und wenn einer oder mehrere aus Mutwillen, Frevel oder Vergesslichkeit dieses Salzlegerzeichen bei ihm, dem Salzwart, nicht fordern und gleichwohl sieden, so soll er unnachlässlich verpflichtet sein, dem Rentmeister den Gewinn vollständig zu bezahlen.
Wie es unterdessen, wenn man siedet, in Zufallsfällen gehalten werden soll.
Weil es sich aber vielmals zuträgt, dass beim Sieden,
Unsichere Lesungen
- ordnungen= — Zeilenende, Trennung oder Schmuck (Z. 2) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Saltleger — Initiale S oder K (Z. 6)
- Saldtleger — Initiale unsicher, Waldtleger? (Z. 9)