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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 892

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 892 · Bl. 443v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 892

Bl. 443vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Wurde aber ein Meister befundenn werdenn, der solchen schadenn selbst verursacht, oder denselbenn nicht als baldt annzeigte, Soll die Winnung voll vnnd ohne abbruch bezahlenn, Pfanntucher. Damit auch das Saltz fein vnnd Rein müge ausbracht werdenn, So habenn wir verordennt, Wollenn auch das nach altem brauch vber einer Jedenn Pfannenn, wenn mann Saltz rücket, vnnd ausbringt, ein Reynenn Pfannenn tuch, ausgespannet werde, Wollen wir vf vnnsernn kostenn mit härin strickenn, vnnd sonnstenn haltenn, vnnd verlegenn lassenn, Doch das auch die Schetzer vleißig zusehenn, vnnd die Meister annhaltenn, dieselbigenn reinlich vnnd wohl zuhaltenn, also das ein Jeder meister solches Pfannentuchs, müge Neun1 Jar vfs wenigste gnug habenn, Wurde aber einer hierin straffbar befundenn, solcher soll nach gelegennheit gebüst werdenn, Es soll auch kein Pfanntuch ausgethann werdenn, es habe dann vnnser Saltzgreuenn einer das alte zuuor

Würde aber ein Meister befunden, der solchen Schaden selbst verursacht oder ihn nicht sogleich angezeigt hat, so soll er den Gewinn voll und ohne Abzug bezahlen.

Pfannentücher.

Damit auch das Salz fein und rein ausgebracht werden könne, haben wir verordnet und wollen, dass nach altem Brauch über jeder Pfanne, wenn man Salz rückt und ausbringt, ein reines Pfannentuch ausgespannt werde. Das wollen wir auf unsere Kosten mit härenen Stricken halten und auslegen lassen — doch so, dass auch die Schätzer fleißig zusehen und die Meister anhalten, sie reinlich und gut zu halten, sodass jeder Meister an einem solchen Pfannentuch wenigstens neun Jahre genug habe. Würde aber einer hierin strafbar befunden, so soll er nach Lage der Dinge gebüßt werden.

Es soll auch kein Pfannentuch ausgetauscht werden, ehe nicht einer unserer Salzgrafen das alte zuvor

Unsichere Lesungen

  1. Neun — Zahlwort, Lesung unsicher (Z. 16)

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