Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 893
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 893 · Bl. 444r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 893
Bl. 444rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
besehenn, vnnd weitters dem Renndtmeister ein Zettell zugeschickt, welcher ein ordenntlich Registerlein daruber haltenn soll, damit mann sehenn müge, wie lang ein Pfannenn tuch wehre, Lauber Questenn. Denn zu gleichem gebrauch vnnd nutzenn, haben die altenn vor gut anngesehenn, das ein Jeder Meisterknecht vor seinenn Both souiel lauberquestenn, ann hohenn stanngenn bereit halte, das er die fennster vnnd löcher am Both, wann etwa vngestümme winde, oder vngewitter einfiellen, Damit allennthalbenn zu setzenn, vnnd wohl verwarenn könne, das also kein staub, oder vnreinigkeit, auffs saltz fallenn müge, Solches wollenn wir nachmahls also auch gehalten habenn, vnnd bey welchenn Bodt mann die Questenn nit findet, sollenn gestrafft werdenn, Wieuiel mann auff ein Werck soll Saltz ausbringenn. Auff ein ganntz werck vnnd pfannenn, soll man nicht mehr ausbringenn, noch Saltz machenn, dann acht
besehen und dem Rentmeister darüber einen Zettel zugeschickt hat; dieser soll ein ordentliches Registerchen darüber führen, damit man sehen kann, wie lange ein Pfannentuch hält.
Laubquasten.
Zu gleichem Gebrauch und Nutzen haben die Alten für gut angesehen, dass jeder Meisterknecht vor seinem Siedehaus so viele Laubquasten an hohen Stangen bereithalte, dass er damit die Fenster und Löcher am Siedehaus, wenn etwa ungestüme Winde oder Unwetter aufkommen, allenthalben verschließen und gut verwahren kann, damit kein Staub und keine Unreinigkeit auf das Salz fallen kann. Das wollen wir auch künftig so gehalten haben; und bei welchem Siedehaus man die Quasten nicht findet, der soll gestraft werden.
Wie viel man auf ein Werk Salz ausbringen soll.
Auf ein ganzes Werk und eine Pfanne soll man nicht mehr ausbringen und kein Salz machen als acht