Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 902–911
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 902–911 · Bl. 448v–453r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
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Bl. 448vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
einer, vnnd der Gerichtsknecht, vnnd mit vleis zusehenn, das rechte volkommene Maß beide in kastenn vnnd auch in die Fasse geliefert werde, Vnnd nachdem bisdaher vns vielfaltige Klagt anngelanngt, Auch selbst zum theil gesehenn, vnd erfarenn, das ein grosser abganng Saltz in den fassenn befundenn wirdt, vnnd aber fur dieser zeit der brauch vnnd ordenung gewesenn, das die schetzer ein Jeder besonnder, sein eigenn zeichenn gehapt, damit er sein merck ann die fasse gebrenndt, So wollen wir hiermit solche Ordenung zu wiederholenn ernstlich gebottenn habenn, Mit erklerung, das sie nit mehr dieselbigenn anbrennenn, sonnder damit Jegl.1 vnnser selb eigenenn Fürstlichenn Merck siegell, |: welchs vnnser Renntmeister in seiner verwahrung habenn soll :| alle fasse am Oberstenn Reiff beider Bodenn, auf einem durchgezogenenn Bleij versieglen, Wie dann auch ein Jeder Schetzer sein Merck vff einenn Spon, mit der zahl, Was saltzes vertzeichnet, vnnd Inns faß thun soll, auf das mann Jederzeit
und der Gerichtsknecht. Sie sollen sorgfältig darauf achten, dass rechtes, volles Maß sowohl in die Kasten als auch in die Fässer geliefert wird.
Und weil uns bisher vielfach Klage zugekommen und wir es zum Teil auch selbst gesehen und erfahren haben, dass sich ein großer Salzschwund in den Fässern findet, vormals aber Brauch und Ordnung war, dass jeder Schätzer sein eigenes Zeichen hatte, mit dem er seine Marke an die Fässer brannte, so gebieten wir hiermit ernstlich, diese Ordnung wieder aufzunehmen — mit der Maßgabe, dass sie ihr Zeichen nicht mehr aufbrennen, sondern statt dessen jedes Fass mit unserem eigenen fürstlichen Merksiegel, das unser Rentmeister in Verwahrung haben soll, am obersten Reifen beider Böden auf einem durchgezogenen Blei versiegeln. Ebenso soll jeder Schätzer sein Zeichen mit der Zahl, wieviel Salz es ist, auf einen Span verzeichnen und ins Fass legen, damit man jederzeit
Unsichere Lesungen
- Jegl. — Kürzung, Lesung unsicher (Z. 13)
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wissenn könne, welcher Schetzer das Saltz in die fasse gemessenn, vnnd nachmahls die zeichenn erkennen könnte, Damit wir wenn sich hiernechst manngell ann dem gepacktenn Saltzfassenn befunde, vnnd also des Schetzers vnnfleis gespüret wurde, den schetzer, welchem solch zeichenn zustehet, darumb annzusehenn vnnd zustraffenn habenn mügenn, Ihre straf aber soll sein, das sie als vnredtliche leuth Jres ampts sollenn schmelich enndtsetzt werdenn, Oder aber wie wir vnnsernn Saltzgreuenn vnd Beamptenn Jederzeit beuelch thun wollenn, Wie es mit dem gepacktenn vnnd versiegeltenn Saltz gehaltenn solle werdenn. Wenn nun das Saltz nach Jtztgedachter Ordenung in die faß gepackt, vnnd durch vnsernn Bottener1 In beijsein Jedes Schetzers beij seinem gemessenen Saltz mit des Schetzers auffm Spoen eingelegtenn Merck verdegrkundt, vnnd volgennts versiegelt wordenn, sol dasselbige
wissen kann, welcher Schätzer das Salz in die Fässer gemessen hat, und die Zeichen später wiedererkennen kann. Damit wir, wenn sich künftig ein Mangel an den gepackten Salzfässern findet und also die Nachlässigkeit des Schätzers zutage tritt, denjenigen Schätzer, dem dieses Zeichen gehört, dafür zur Rechenschaft ziehen und bestrafen können. Ihre Strafe aber soll sein, dass sie als unredliche Leute ihres Amtes schimpflich enthoben werden — oder wie wir es unseren Salzgrafen und Beamten jeweils befehlen werden.
Wie es mit dem gepackten und versiegelten Salz gehalten werden soll. Wenn nun das Salz nach der eben genannten Ordnung in die Fässer gepackt und durch unseren Böttcher in Beisein jedes Schätzers bei seinem gemessenen Salz mit dem auf dem Span eingelegten Zeichen des Schätzers beurkundet und darauf versiegelt worden ist, soll es
Unsichere Lesungen
- Bottener — Amtsbezeichnung unsicher (Z. 17)
- verdegr= — wohl verdegen-, unsicher (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
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als baldt Inns Saltzhaus vf der Werra, damit die fasse in den Packheusernn kein hindersall pringenn, abgefurt, vnnd daselbst verwaret werdenn, Bis solang das wasser furtig, vnnd die schieffe abgehenn könnenn, Als dann soll vnnser darzu verordenter Schiffmann, dasselbige aus dem Saltzhaus annehmenn, Inns schif ladenn, vnnd dadannenn vf Mündenn, vnnd furters vf Cassell führenn, daselbst liefernn, vnnd dagegen vom Saltzschreiber sein gewerlich quittunge, welche er nachmahls dem Renndtmeister zustellenn soll endtpfanngenn, Fasse zum Saltzhanndell, Vnnd damit weitters der Saltzhanndell vns zu nutze zu Cassell vnnd Darmbstadt getriebenn werde, Wollenn wir darzu alle vnnd Jedes Jars besonnders verordenenn, das durch vnsere Saltzgreuenn Eichene vnnd Buchene faß vnnd Tonnenn, ann vns gelegenenn ortern sollenn gemacht werdenn, Wir wollenn vns vber das Jederzeit erclerenn, wie
sogleich ins Salzhaus an der Werra abgeführt und dort verwahrt werden, damit die Fässer in den Packhäusern nicht hinderlich sind — so lange, bis das Wasser fahrbar ist und die Schiffe abgehen können. Alsdann soll unser dazu bestellter Schiffmann es aus dem Salzhaus übernehmen, ins Schiff laden und von dort nach Münden und weiter nach Kassel führen, es dort abliefern und dagegen vom Salzschreiber seine ordentliche Quittung empfangen, die er anschließend dem Rentmeister zustellen soll.
Fässer für den Salzhandel. Und damit der Salzhandel zu unserem Nutzen in Kassel und Darmstadt weiter betrieben wird, wollen wir dazu jedes Jahr eigens anordnen, dass durch unsere Salzgrafen eichene und buchene Fässer und Tonnen an den uns gelegenen Orten angefertigt werden. Wir wollen uns überdies jeweils erklären, wie
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viel wir den Hanndell bestenndiglich zutreibenn, im Saltzwercke packenn, vnnd dadannenn auf die Saltzfactoreijenn, wollenn zu schiff vnnd wasser fuerenn lassen, vnnd soll der Saltzhanndell zu Cassell vnnd Darmbstadt nachuolgennder massenn getriebenn werden, Saltzfactoreij zu Cassell, Das Saltz so Jederzeit zu Cassell zu schiff ankömpt, soll der Saltzschreiber daselbst annehmenn, darüber quittirenn, Inn vnser Saltzhaus als baldt bringen lassenn, vnnd was er daruonn mit nach Darmbstadt vberschickt, enndtweder mit den fassenn, oder holtz, oder aus den fassenn verkeuffenn, Was er daruonn nach Darmbstadt, enntweder beij vnserenn eigenenn, oder gedingter fuhr vberschickt, darüber soll er ein bestenndige Register, mit vertzeichnus der nahmenn, so das Saltz Jedermahls geladen, haltenn, vnnd zu derselbigenn wiederkunfft vnsers Saltzfactors zu Darmbstadt Recognition fordernn, vnd solchs alles in seiner Rechnung einbringen,
viel wir vom Handel beständig betreiben, im Salzwerk packen und von dort auf die Salzfaktoreien zu Schiff und zu Wasser führen lassen wollen. Und der Salzhandel zu Kassel und Darmstadt soll auf folgende Weise betrieben werden.
Salzfaktorei zu Kassel. Das Salz, das jeweils zu Kassel per Schiff ankommt, soll der dortige Salzschreiber annehmen, darüber quittieren und sogleich in unser Salzhaus bringen lassen — und ebenso, was er davon nach Darmstadt weiterschickt oder entweder mit den Fässern oder mit Holz oder aus den Fässern verkauft. Über das, was er nach Darmstadt schickt, sei es mit unserer eigenen oder mit gedungener Fuhr, soll er ein ordentliches Register mit Verzeichnung der Namen derer führen, die das Salz jeweils geladen haben, und bei deren Rückkehr die Empfangsbestätigung unseres Salzfaktors zu Darmstadt einfordern und dies alles in seine Rechnung aufnehmen.
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Saltzhanndell zu Cassell. Das vbrige Saltz, so nicht nach Darmbstadt vberschickt wurdet soll zu Cassell vf vnser Hofe Kuchenn, furnemlich warttenn, darin soll der Saltzschreiber Jederzeitt vf erforderung vnsers Kuchennmeisters, oder Kuchenschreibers, soviel die Saltz bedurffenn, liefernn, vnnd zugleich Jegenn das Saltz vnnd die faß, wie allennthalbenn nachdem mas vnnd Rieß1 sein quitirung fordern vnnd in seiner Rechnung einbringenn, Vnnd was wir also zu vnser Kuchenn nicht bedürffenn, Soll der saltzschreiber furters wie obgedacht, aus dem holtz, oder mit dem holtz verkeuffenn, das geldt daJegl2 einnehmenn, vnnd allerseits darüber klare Register haltenn, Damit er wenn vnser Heuptrechnung beschicht, vber solchs alles klare rechnung thun, Wie er denn auch gleichermassenn, anndere von vns verordennte ausgabenn verrichtenn, daJegenn quittungenn einnehmenn vnnd verrechnenn soll, Mit den fassenn, so ledigk gemacht werdenn, soll ers
Salzhandel zu Kassel. Das übrige Salz, das nicht nach Darmstadt geschickt wird, soll zu Kassel vor allem für unsere Hofküche bereitstehen. Daraus soll der Salzschreiber jederzeit auf Anforderung unseres Küchenmeisters oder Küchenschreibers so viel liefern, wie sie an Salz benötigen, und zugleich für das Salz und die Fässer — wie überall nach Maß und Riss — seine Quittung fordern und in seine Rechnung einbringen. Und was wir für unsere Küche nicht brauchen, soll der Salzschreiber weiter, wie oben gesagt, aus dem Holz oder mit dem Holz verkaufen, das Geld dafür einnehmen und über alles klare Register führen, damit er, wenn unsere Hauptrechnung erfolgt, über all dies klare Rechenschaft ablegen kann. Ebenso soll er auch andere von uns angeordnete Ausgaben leisten, dagegen Quittungen einnehmen und verrechnen. Mit den Fässern, die leer werden, soll er es
Unsichere Lesungen
- Rieß — Lesung unsicher (Z. 8)
- daJegl — Kürzung unklar (Z. 12)
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gleicher massenn, wie beij Darmbstadt gedacht, haltenn, auch Jederzeit der fäß vnderschiedtlich nach dem mas vnnd Rieß1 in seiner Rechnung gedennken, Vnnd dieweil wir in vnnser Fürstlichenn Hoffhaltung zu Cassell, auch in vnsernn Rüsthaus daselbst, vnnter der hanndt ein gute anntzahl weinfasse erledigenn, sollenn dieselbigenn auch von beidenn orttenn zu furttreibung dieses hanndels dem Saltzschreiber zu Cassell Jederweilenn zugestelt, in sein Rechnung gebrachtt, darnach dem Renndtmeister zun Sodenn vberschickt, zum Saltz hanndell gebraucht vnnd furters damit wie Jtzt gedacht, gehaltenn werdenn, Damit mann aber wissenn müge, Was Jederzeit vf diesenn vnsernn ganntzenn Saltzhanndell gehe, Was mann müsse ausgebenn, vnnd was mann daJegenn einnehme, Hat vns gefallenn Postennweis solches alles, wie wirs Jtzo verordennt habenn, dieses ortts nacheinannder zusetzenn, auff das alle vnnd Jede, welche dieser hanndell annlanngt, sich darnach zurichttenn, wissenns hettenn,
ebenso halten, wie es bei Darmstadt gesagt wurde, und der Fässer jeweils gesondert nach Maß und Riss in seiner Rechnung gedenken.
Und weil in unserer fürstlichen Hofhaltung zu Kassel und auch in unserem dortigen Rüsthaus nach und nach eine gute Anzahl Weinfässer frei wird, sollen diese von beiden Orten zur Förderung dieses Handels dem Salzschreiber zu Kassel jeweils übergeben, in seine Rechnung gebracht, danach dem Rentmeister zu Sooden übersandt, zum Salzhandel gebraucht und damit weiter so verfahren werden, wie eben gesagt.
Damit man aber wissen könne, was jeweils auf diesen unseren ganzen Salzhandel aufgeht, was man ausgeben muss und was man dagegen einnimmt, hat es uns gefallen, dies alles postenweise, so wie wir es jetzt angeordnet haben, an dieser Stelle nacheinander aufzuführen, damit alle, die dieser Handel angeht, sich danach richten können.
Unsichere Lesungen
- Rieß — Lesung unsicher (Z. 3)
S. 910
Bl. 452vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
zubezahlenn ——— zuzuschlagenn ——— Siegelgeldt, ——— Siegell Bleij ——— auszufuhrenn ——— Laderlohnn, ——— Schifflohnn ——— Vberschifflohn vf kleinem wasser ——— zoll zu Mündenn ——— Inns Saltzhaus zu Cassell zubringenn ——— zu fuhrlohnn nach Darmbstadt gedingt ——— Fuhrlohnn nach Darmbstadt eijgenn ——— Ausmesserlohnn daselbst ——— zu Cassell mit dem holtz, ——— Ohnne das holtz daselbst, ——— Ein faß besonnders ——— zu Darmbstadt mit Holtz, ——— Ohne das holtz daselbst ——— Ein fas besonnders ——— Auff vorgehennde Masse soll der Saltzhanndell mit den fassenn vnnd Tonnenn getriebenn vnd gehanndthabt
zu bezahlen ——— zuzuschlagen ——— Siegelgeld ——— Siegelblei ——— auszuführen ——— Ladelohn ——— Schifflohn ——— Überschifflohn bei niedrigem Wasser ——— Zoll zu Münden ——— ins Salzhaus zu Kassel zu bringen ——— an Fuhrlohn nach Darmstadt, gedungen ——— Fuhrlohn nach Darmstadt, eigen ——— Ausmesserlohn ebenda ——— zu Kassel mit dem Holz ——— ohne das Holz ebenda ——— ein Fass gesondert ——— zu Darmstadt mit Holz ——— ohne das Holz ebenda ——— ein Fass gesondert ———
Nach vorstehendem Maß soll der Salzhandel mit den Fässern und Tonnen betrieben und gehandhabt werden.
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werdenn, Wie es aber mit den Saltzkastenn solle furtt gehenn, wollenn wir nachuolgenndts setzenn, Saltzkastenn vnnd Saltzhandell zun Sodenn. Dieweil die Saltzkastenn also seindt anngestellet, das mann Jede Pfannenn besonnders darin vfmessenn, vnd reinlich behaltenn kann, So sollenn gleichermassenn, wie obenn beij dem faspackenn gedacht wordenn, die geschworne Schetzer vnnd Saltzmesser, sampt vnsern Renndtmeister, vnnd einem aus den Vlarttenn1, Wan aufgemessenn wirdet, darbeij sein, vnnd vleissig zusehenn, das das Saltz recht gemessenn, vnnd vntaddelhafft vfgeschutt werde, Damit Inn Jedenn kastenn besonnders, ein Pfannen komme, auf das wann nachmahls kaufleut annkommen, vnnd des Saltz begeren, mann dieselbigenn desto bas vnnd vnderschiedtlich versehenn könne, vnnd dieser hanndell als vnuerdechtig desto richtiger vnnd anngenehmer seij, DarJegenn soll vnnser Renndtmeister die geburliche beza=
werden. Wie es aber mit den Salzkasten gehalten werden soll, wollen wir im folgenden festsetzen.
Salzkasten und Salzhandel zu Sooden. Weil die Salzkasten so eingerichtet sind, dass man jede Pfanne gesondert darin aufmessen und sauber verwahren kann, so sollen — ebenso wie oben beim Fasspacken gesagt — die geschworenen Schätzer und Salzmesser samt unserem Rentmeister und einem der Salzwarte beim Aufmessen zugegen sein und sorgfältig darauf achten, dass das Salz richtig gemessen und einwandfrei aufgeschüttet wird, damit in jeden Kasten gesondert eine Pfanne kommt. Denn wenn später Kaufleute kommen und Salz begehren, kann man sie so besser und übersichtlicher bedienen, und dieser Handel ist, weil unverdächtig, um so ordentlicher und angenehmer. Dagegen soll unser Rentmeister die gebührende Bezah-
Unsichere Lesungen
- Vlarttenn — wohl Wartenn, unsicher (Z. 10)