Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 905
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 905 · Bl. 450r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 905
Bl. 450rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
viel wir den Hanndell bestenndiglich zutreibenn, im Saltzwercke packenn, vnnd dadannenn auf die Saltzfactoreijenn, wollenn zu schiff vnnd wasser fuerenn lassen, vnnd soll der Saltzhanndell zu Cassell vnnd Darmbstadt nachuolgennder massenn getriebenn werden, Saltzfactoreij zu Cassell, Das Saltz so Jederzeit zu Cassell zu schiff ankömpt, soll der Saltzschreiber daselbst annehmenn, darüber quittirenn, Inn vnser Saltzhaus als baldt bringen lassenn, vnnd was er daruonn mit nach Darmbstadt vberschickt, enndtweder mit den fassenn, oder holtz, oder aus den fassenn verkeuffenn, Was er daruonn nach Darmbstadt, enntweder beij vnserenn eigenenn, oder gedingter fuhr vberschickt, darüber soll er ein bestenndige Register, mit vertzeichnus der nahmenn, so das Saltz Jedermahls geladen, haltenn, vnnd zu derselbigenn wiederkunfft vnsers Saltzfactors zu Darmbstadt Recognition fordernn, vnd solchs alles in seiner Rechnung einbringen,
viel wir vom Handel beständig betreiben, im Salzwerk packen und von dort auf die Salzfaktoreien zu Schiff und zu Wasser führen lassen wollen. Und der Salzhandel zu Kassel und Darmstadt soll auf folgende Weise betrieben werden.
Salzfaktorei zu Kassel. Das Salz, das jeweils zu Kassel per Schiff ankommt, soll der dortige Salzschreiber annehmen, darüber quittieren und sogleich in unser Salzhaus bringen lassen — und ebenso, was er davon nach Darmstadt weiterschickt oder entweder mit den Fässern oder mit Holz oder aus den Fässern verkauft. Über das, was er nach Darmstadt schickt, sei es mit unserer eigenen oder mit gedungener Fuhr, soll er ein ordentliches Register mit Verzeichnung der Namen derer führen, die das Salz jeweils geladen haben, und bei deren Rückkehr die Empfangsbestätigung unseres Salzfaktors zu Darmstadt einfordern und dies alles in seine Rechnung aufnehmen.