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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 914

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 914 · Bl. 454v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 914

Bl. 454vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vnnd abschreckenn, entsetzenn, vnnd darin niemandts vbersehenn. Newe Meister An sein oder derenn stadt, sollenn vnser Beamptenn setzenn vnnd ordenenn, aus den bestenn afterknechtenn, welche das Saltzmachenn zum bestenn konnenn, demselbigenn stets vnnd vleissig obgelegenn, vnnd nicht in luder2 stettigs gelegenn seindt. Vnnd damit solchs vnpartheisch vnnd vfrichtigk zugehe, soll ein Ieder der newe meisterschafft annimpt, zuuor in beysein sechs Scheltzer1 ein werck siedenn vnnd bereitenn, Wann als dann erkennet wirdt, das er die Meisterschafft versehenn kann, So sollenn vnsere Beamptenn, Inenn vber die gepurliche pflicht, in den |: am ennde annhenckten :| eydt vfnehmenn, vnd demselbigenn leiblich leistenn lassenn, Wenn als solchs beschicht, sollenn die newenn Meister, nach darstellung gnugsamer Burgeschafft, das sie vns vnnd menniglich, mit denenn sie in Saltz vnnd holtzhanndell gelebt wegenn zuthun gewinnen gutlich

und zur Abschreckung der Meisterschaft gänzlich entheben und dabei niemanden verschonen.

Neue Meister. An seine oder ihre Stelle sollen unsere Beamten die besten Afterknechte einsetzen, die das Salzmachen am besten verstehen, sich ihm stets und fleißig gewidmet haben und nicht dauernd im Lotterleben liegen. Und damit es dabei unparteiisch und redlich zugehe, soll ein jeder, der die neue Meisterschaft antritt, zuvor in Beisein von sechs Schätzern ein Werk sieden und bereiten. Wird dann erkannt, dass er die Meisterschaft versehen kann, so sollen unsere Beamten ihm über die gebührende Pflicht hinaus den — am Ende angehängten — Eid abnehmen und ihn leiblich leisten lassen. Wenn das geschehen ist, sollen die neuen Meister nach Stellung ausreichender Bürgschaft, dass sie uns und jedermann, mit dem sie im Salz- und Holzhandel zu tun haben, gütlich

Unsichere Lesungen

  1. Scheltzer — Lesung unsicher (Z. 11)
  2. luder — Lesung unsicher (Z. 8)

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