Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 926

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 926 · Bl. 460v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 926

Bl. 460vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

haltenn werdenn, Iederzeit annregenn, das er allenn schetzernn auf ihr erfordernn einenn, zweyenn oder dreyenn zusammenn, derselbenn souiel sie vor Ire Bodermeister bedurfftig zustellenn könnenn, die sie dan auch dermassenn in hudt vnnd verwarung haltenn sollenn, das nit leichtlich darann schadenn beschehe, Auch Iederzeit darbey sein, das den Pfannennschmiedden das pfannteysenn zugewiegenn vnnd zugezelet werde, soll vleissig acht nehmenn, das sie gut eysen bekommenn, rechtschaffene Pfannenn wohl genagelt, vnnd nach rechtem mas, Inn hohe lennge vnnd tieffe machenn, dieselbigenn geburlich spannenn, volkommene harkenn, Haspenn, Borteisenn2 vnnd annders nach altem herkommenn machenn, auch bey der newenn pfannenn, schiepffenn1, Hemmer, vnnd harkenn liefernn lassenn, vnnd da er darann manngell befinde, soll er solches annzeigenn, vnnd soll die Pfannenn nicht vfgesetzt, vnnd der Pfannennschmidt nach gebuer zur strafft genommen werdenn, Weytters soll er vleissigk achtung habenn, das die Pfan=

-halten werden, jederzeit anregen, dass er allen Schätzern auf ihr Erfordern, einem, zweien oder dreien zusammen, so viel davon zustellen kann, wie sie für ihre Bodermeister bedürfen, die sie dann auch dermaßen in Hut und Verwahrung halten sollen, dass daran nicht leicht Schaden geschehe. Auch soll er jederzeit dabei sein, wenn den Pfannenschmieden das Pfanneneisen zugewogen und zugezählt wird, soll fleißig acht nehmen, dass sie gutes Eisen bekommen, rechtschaffene Pfannen, wohl genagelt und nach rechtem Maß in Höhe, Länge und Tiefe, machen, dieselben gebührend spannen, vollkommene Haken, Haspen, Borteisen und anderes nach altem Herkommen machen, auch bei der neuen Pfanne Schöpfen, Hämmer und Haken liefern lassen; und wo er daran Mangel findet, soll er solches anzeigen, und die Pfanne soll nicht aufgesetzt und der Pfannenschmied nach Gebühr zur Strafe genommen werden. Weiter soll er fleißig achtung haben, dass die Pfan-

Unsichere Lesungen

  1. schiepffenn — Lesung unsicher (Z. 15)
  2. Borteisenn — Lesung unsicher (Z. 13)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.