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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 927

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 927 · Bl. 461r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 927

Bl. 461rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Die Vierdte Buch

1

nenn, nach rechter art auff denn herdt gesetzt, in hackenn gleich starck vnnd ohnne bruch gehaltenn werden, mit Hornn vnnd belege steinenn, wohl vnderlegt, die gesöde recht anngelegt, gehaltenn, vnnd in allem, was zur Pfannenn vnnd dem gesöde gehört, ohne taddell anngestelt werde, vnnd den Renndtmeister Iederzeit berichtenn, Wer newer Pfannenn Beume vnnd gesöde, dilenn bedurfftigk, die soll er als denn den notturfftigenn zustellenn. Wurde es aber ann Pfannenn Beumenn, Gesöde dielenn manngelnn, solchs soll er in der zeit denn Saltzgreuenn nach vorrath zutrachtenn, eröffnenn, Vnnd wenn die Pfannenn schadehafft vnnd manngelhafft werdenn, soll er vf die schatzwerck selbst achtung nemenn, das Osegeldt2 selbst aufschreibenn lassenn, vnd wo sich die anndernn Schetzer nit vergleichenn konntenn, mit den schmiddenn, der Pfannenbus halber soll er daruber als ein Obmann, bis ann vnser Saltzgreuenn gesatzt sein daruber zuerkennenn, vnnd was er spricht, darbey soll es bleibenn, vnnd also zum bus Register gebracht werdenn.

-nen nach rechter Art auf den Herd gesetzt, in den Haken gleich stark und ohne Bruch gehalten werden, mit Horn- und Belegsteinen wohl unterlegt, die Gesöde recht angelegt und gehalten, und in allem, was zur Pfanne und dem Gesöde gehört, ohne Tadel angestellt werde; und er soll den Rentmeister jederzeit berichten, wer neuer Pfannenbäume und Gesödedielen bedürftig ist, die soll er alsdann den Bedürftigen zustellen. Würde es aber an Pfannenbäumen und Gesödedielen mangeln, soll er solches beizeiten den Salzgrafen eröffnen, damit nach Vorrat getrachtet werde. Und wenn die Pfannen schadhaft und mangelhaft werden, soll er auf die Schatzwerke selbst achtung nehmen, das Osegeld selbst aufschreiben lassen, und wo sich die anderen Schätzer mit den Schmieden der Pfannenbuße halber nicht vergleichen könnten, soll er darüber als Obmann gesetzt sein, bis an unsere Salzgrafen darüber zu erkennen; und was er spricht, dabei soll es bleiben und also zum Bußregister gebracht werden.

Unsichere Lesungen

  1. hack= — Lesung unsicher (Z. 1) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Osegeldt — Lesung unsicher (Z. 15)

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