Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 931
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 931 · Bl. 463r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 931
Bl. 463rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Pfannenn soll in vorrath behalttenn, Sonnst [übergeschrieben: soll] die Pfannenn buß mit der zeit, wann sich die zutregt, auff alle Sonntage durch die Scheizer1 anngezeigt, durch den Ober Saltzwar[gestrichen: tt]enn2 eingeschriebenn, vnnd vff keine Pfann abrechnunge geschehen, es seij dann ein neue vfgesatzt, doch soll solche abrechnung in beijsein aller Beamptenn, Wann sie Ire Iarrechnung Ierlich vmb Weijnachten schliessenn wollenn beschehenn, diesem allenn sollenn die Pfannenn schmiede, also beij verlust der Pfannenn genntzlich nachkommenn, Pfannenn fegenn Die Bodermeister aber sollenn wann sie fegenn oder bussenn wollenn, die Pfannenn dermassenn heis machenn, oder erhitzenn, vnnd die schebe mit den fege hammernn, oder offenn extenn abschlagenn, das die pfan dadurch nicht schadenn nehme, Wurde sich aber am einem theil, das wiederspiel befindenn, vnnd solchs der Pfannenn meister annzeigenn, sollenn sie gestrafft werdenn,
Pfanne in Vorrat behalten soll. Sonst soll die Pfannenbuße mit der Zeit, wenn sie sich zuträgt, an allen Sonntagen durch die Schätzer angezeigt und durch den Obersalzwart eingeschrieben werden, und auf keine Pfanne soll eine Abrechnung geschehen, es sei denn eine neue aufgesetzt; doch soll solche Abrechnung im Beisein aller Beamten geschehen, wenn sie ihre Jahresrechnung jährlich um Weihnachten schließen wollen. Diesem allen sollen die Pfannenschmiede also bei Verlust der Pfannen gänzlich nachkommen.
Pfannen fegen. Die Bodermeister aber sollen, wenn sie fegen oder büßen wollen, die Pfannen dermaßen heiß machen oder erhitzen und die Schebe mit den Fegehämmern oder Ofenäxten abschlagen, dass die Pfanne dadurch keinen Schaden nehme. Würde sich aber bei einem Teil das Widerspiel befinden und solches der Pfannenmeister anzeigen, sollen sie gestraft werden,
Unsichere Lesungen
- Scheizer — Lesung unsicher (Z. 3)
- Saltzwar[gestrichen: tt]enn — Korrektur unsicher (Z. 4)