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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 940

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 940 · Bl. 467v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 940

Bl. 467vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vmb den 10 Decembris, Das drittemahl Aequinoctium vernale, das vierdte Circa Calendas Maij, vnnd das funffte Circa principium Julij furgenommen werdenn vnnd was vnnsere Beamptenn Iederzeit befindenn, daruonn sollenn sie vns klarenn bericht thun, vnd die Proba Inns Probierbuch ordenntlich vnnd vleissigk aufschreibenn, Der Brunnenn vnnd Pfannenmeister aber sollenn stetigs beij den Probwergk sein vnnd bleibenn, vnnd zusehenn, das die aller dinge recht verwaltet werdenn, Dargegenn soll mann Inenn Ir tage lohnn enntrichten, Doch sollenn auch vnnser Ober Beamptenn, welche zur stette sein, auch vnnder der hanndt nit ab vnd zugehenn, vnnd soll auch der Renndtmeister allenn vnkostenn verlegenn, vnnd dargegenn das geldt aus dem verkaufftenn Saltz wieder einnehmenn. Klein Probwergk. Die kleinenn Probwergk sollenn offtmahls durch vnsere Beamptenn anngestelt werdenn, vnnd was sich aus allenn vnnd Iedenn klein vnnd grossenn Probwercken

um den 10. Dezember, das dritte Mal Aequinoctium vernale, das vierte circa Calendas Maii, und das fünfte circa principium Julii vorgenommen werden. Und was unsere Beamten jederzeit befinden, davon sollen sie uns klaren Bericht tun und die Probe ins Probierbuch ordentlich und fleißig aufschreiben. Der Brunnen- und der Pfannenmeister aber sollen stetig bei dem Probewerk sein und bleiben und zusehen, dass alle Dinge recht verwaltet werden; dagegen soll man ihnen ihren Tagelohn entrichten. Doch sollen auch unsere Oberbeamten, welche zur Stelle sind, auch unter der Hand nicht ab- und zugehen; und der Rentmeister soll auch alle Unkosten verlegen und dagegen das Geld aus dem verkauften Salz wieder einnehmen.

Kleine Probewerke. Die kleinen Probewerke sollen oftmals durch unsere Beamten angestellt werden, und was sich aus allen und jeden kleinen und großen Probewerken

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