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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 943

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 943 · Bl. 469r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 943

Bl. 469rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Vonn allerleij Holtzhanndell. Wir habenn nun ordenntlich anngezeigt, wie wirs in allem, in verwaltung des Bronnenn Regimennts, desgleich auch dem ganntzenn Saltzsiedenn, vnnd was demselbigen annhenngt, nach allenn vmbstenndenn wollenn gentzlich vnnd enndtlich gehaltenn habenn, Weil mann aber nicht kann saltz siedenn, mann habe dan zuuor notwendig holtz, So wollenn wir nun auch, was wir des halb geordnet, vnnd zuhaltenn fur notwendig vnnd nutzlich geschetzt, erklerenn, Geholtz so vnnser Gnediger furst vnnd Herr zum Saltzwergk geordtnet. Vnnd wollenn Erstlich wir vonn vnserent wegenn zum Saltzwergk alle die Geholtz, so vonn Stadt Vacha herab, furters die Werra hinvnter nach Mündenn zu, bis Iegenn Allenndorff, gelegenn seindt, vnnd sonnst alle welde, so vnser seindt, vnnd zum Saltzwerck ohne schadenn gebracht werdenn könnenn, geordennt habenn, wollenn auch allenn müglichenn vleis annlegenn lassen, vnnd gebürlichenn kostenn vnnd bezahlung Iederzeit darauff wenndenn, das wir noch annder mehr geholtz,

Von allerlei Holzhandel. Wir haben nun ordentlich angezeigt, wie wir es in allem, in der Verwaltung des Brunnenregiments, desgleichen auch dem ganzen Salzsieden und was demselben anhängt, nach allen Umständen gänzlich und endlich gehalten haben wollen. Weil man aber nicht Salz sieden kann, man habe denn zuvor das notwendige Holz, so wollen wir nun auch erklären, was wir deshalb geordnet und zu halten für notwendig und nützlich geschätzt haben.

Gehölz, das unser gnädiger Fürst und Herr zum Salzwerk geordnet hat. Und erstlich wollen wir von unsertwegen zum Salzwerk alle die Gehölze, die von der Stadt Vacha herab, weiter die Werra hinunter nach Münden zu, bis gegen Allendorf gelegen sind, und sonst alle Wälder, die unser sind und zum Salzwerk ohne Schaden gebracht werden können, geordnet haben; wollen auch allen möglichen Fleiß anlegen lassen und gebührliche Kosten und Bezahlung jederzeit darauf wenden, dass wir noch andere Gehölze mehr,

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