Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 949
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 949 · Bl. 472r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 949
Bl. 472rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Auch wollenn wir vnnsere vorige Resolutiones des Holtz hauenns, vnnd vbermas halber, das die Klaffter etwas höher im walde zu hauenn, vnnd am wasser zu liefferenn, gehaltenn habenn, also das die Klaffternn im walde der massenn gehauenn, ann das wasser gelegt, vnnd gefurt werdenn, das vnns vnnsere Beamptenn Jedes orts am wasser volkomlich Klaffter mas, sonndernn einigenn abganng liefferenn könnenn, Diese vnnsers herrnn vatters seligenn Ordenung habenn wir aus gnugsamenn bedenckenn nachuolgender massenn erkleret, welches wir gehaltenn habenn wollenn, Erstlich wollenn wir das allemahl beide im walde vnnd auch am wasser, Wann das holtz gelegt, vnnd abgefurt werdenn soll, ein Jeder dorffschafft Ir holtz besonnders lege, vnnd alwege der Grebe, vnnd einer vonn den vorstehernn des dorffs mit darbey sey vnnd zusehenn, das das holtz treulich vnnd recht gelegt werdenn muge, Wann es nun zur liefferung kömpt, soll mann die Klaffternn einer Jedenn dorffschafft abmessenn,
Auch wollen wir unsere vorigen Resolutionen des Holzhauens und des Übermaßes halber, dass die Klafter etwas höher im Walde zu hauen und am Wasser zu liefern sind, gehalten haben, so dass die Klafter im Walde dermaßen gehauen, an das Wasser gelegt und geführt werden, dass uns unsere Beamten jedes Orts am Wasser vollkommenes Klaftermaß ohne einigen Abgang liefern können. Diese Ordnung unseres Herrn Vaters seligen haben wir aus genügsamem Bedenken nachfolgendermaßen erklärt, welches wir gehalten haben wollen: Erstlich wollen wir, dass allemal, beides im Walde und auch am Wasser, wenn das Holz gelegt und abgeführt werden soll, eine jede Dorfschaft ihr Holz besonders lege, und allwege der Grebe und einer von den Vorstehern des Dorfs mit dabei sei und zusehe, dass das Holz treulich und recht gelegt werden möge. Wenn es nun zur Lieferung kommt, soll man die Klafter einer jeden Dorfschaft abmessen