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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 960

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 960 · Bl. 477v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 960

Bl. 477vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Damit nun disfals alles also gehanndthabt vnnd volntzogenn werdenn, So soll vnnser Schultheis zu Allenndorff in beuelch habenn, die ganntze flösse furnemblich zubestellenn, zuuersehenn, zuuerlegenn, vnnd zuuerwartenn, vnnd sollenn Ime alle vnnser Beambtenn, so vnnter wegenn wohnenn, obgedachte gedingte flösser, vnnd anndere vnnderthanenn, Inn allem bey vnngnediger straffe gehorsamb vnnd geuolgig sein, Wie wir dann solchs hiermit eins vor alles geordent vnnd gesetzt wollenn habenn, Doch habenn wir zu mehrem vnnderricht, vnnd auff das die flösse Je desto furderlicher vnnd bestenndiger muge gehanndthabt vnnd furgenommenn werdenn, Nachuolgennde neue Ordnungk bedacht, Constituiret, vnnd wollenn das daruber in allem gehalten werde, Nach dem wir berichtet werdenn, das etliche vnnser ambtknechte, vnnd vnnderthanenn am Werrastromb Im scheidtflossenn, so wir Jars vom Seulingswalde, zu vnsern Saltzwerck gein Allenndorff thun lassenn, vnvleißig sein, in dem das sie die flösscheide im fliessenn

Damit nun in dieser Sache alles so gehandhabt und vollzogen werde, soll unser Schultheiß zu Allendorf den Befehl haben, die ganze Flöße vornehmlich zu bestellen, zu versehen, vorzustrecken und zu warten, und alle unsere Beamten, die unterwegs wohnen, die vorgenannten gedingten Flößer und andere Untertanen sollen ihm in allem bei ungnädiger Strafe gehorsam und folgsam sein, wie wir dies denn hiermit ein für alle Mal geordnet und gesetzt haben wollen. Doch haben wir zu weiterer Unterrichtung, und damit die Flöße umso förderlicher und beständiger gehandhabt und vorgenommen werden könne, die nachfolgende neue Ordnung bedacht und aufgestellt und wollen, dass darüber in allem gehalten werde.

Nachdem wir berichtet werden, dass etliche unserer Amtsknechte und Untertanen am Werrastrom beim Scheitflößen, das wir jährlich vom Seulingswald zu unserem Salzwerk nach Allendorf tun lassen, unfleißig sind, indem sie die Flößscheite beim Fließen

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