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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 973

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 973 · Bl. 484r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 973

Bl. 484rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

Ausbringung der Scheider zu Allenndorff. Das Scheidtholz, wann es die Werra herab, bis fur die Börk Jegenn Allenndorff kommenn, sollenn vnnsere vnnderthanenn beider ampter Beylstein vnnd Ludwigstein auszubringenn Jederzeit schuldigk sein, vnnd sollenn sie vnnsere Beamptenn ernnstlich darzu erfordernn, mit vleis annhaltenn, auch da vf die tage, wann sie gefordert werdenn, einer oder mehr, aussen bleibenn, vnnd sich zum ausbringenn nicht Innstellen, sollenn sie so mannichmahl solchs beschicht, mit einem guldenn verbrussenn1, oder am leib gestrafft werden, Denn zubesorgenn, wo hieruber nit mit ernnst gehalten wurde, das etwo einmahl sich in der eyll vngeferlich ein Plazregenn oder vngewitter zutruge, das das gewesser gros möchte werdenn, vnnd Börke vnnd gehölze miteinannder hinwegk nehmenn, Da aber auch vnnsere diener im ampt Beylstein, vnnd Ludwigstein, nicht trew vleißige forderung hierzu thetenn, Wollenn wir sie gannz vngnedigk an leib vnd gut straffenn,

Ausbringung der Scheite zu Allendorf. Das Scheitholz, wenn es die Werra herab bis vor die Börke gegenüber Allendorf gekommen ist, sollen unsere Untertanen beider Ämter Bilstein und Ludwigstein auszubringen jederzeit schuldig sein, und unsere Beamten sollen sie ernstlich dazu auffordern und mit Fleiß anhalten; und wenn an den Tagen, an denen sie aufgefordert werden, einer oder mehrere ausbleiben und sich zum Ausbringen nicht einstellen, sollen sie, so oft dies geschieht, dies mit einem Gulden verbüßen oder am Leib gestraft werden. Denn es ist zu besorgen, wo hierüber nicht mit Ernst gehalten würde, dass sich etwa einmal in der Eile ungefähr ein Platzregen oder Ungewitter zutrüge, so dass das Gewässer groß werden und Börke und Gehölz miteinander hinwegnehmen könnte. Wenn aber auch unsere Diener im Amt Bilstein und Ludwigstein nicht treue, fleißige Förderung hierzu täten, wollen wir sie ganz ungnädig an Leib und Gut strafen.

Unsichere Lesungen

  1. verbrussenn — Lesung unsicher (verbüßen) (Z. 12)

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