Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 975
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 975 · Bl. 485r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 975
Bl. 485rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch.
belohnung dauonn vnnd Ipfanngenn1, das alles verrichtenn, Vnnd wann es also auf die Plege2 gelegt vnnd ausgebracht ist wordenn, soll dasselbige durch vnnsere Beamptenn, sonnderlich aber dem Holzvogt in guter hudt vnd verwarung gehaltenn werdenn, also das nichts darvonn vervntrawet noch endtfrembt werde, alles nach answeisung seiner des Holzvogts bestellung, also lautende, HoltzVogts Ambt. Der Holzvogt soll bey allem Klaffter holz, wenn das zu behuf vnnsers Salzwercks, vber oder vnnter demselbigenn anns Wasser gefurt, sein, vnnd zusehenn, das solchs rechtschaffenn gemessenn vnnd gelieffert werde, vnnd wann solchs holz vor Allenndorff durch die Flöß annkommenn, So soll er aufsehenn, das solchs durch vnsere ampt Beylsteins vnnd Ludwigsteins vnndersassenn, wie bishero beschehenn, vleißigk vnnd trewlich ausbracht, vnnd in Klafftern gelegt werde, daruber ordenntliche Register haltenn, vnnd derowegenn die Hieruber breuchliche zeichenn gebenn, vnd nehmenn sollen,
Belohnung davon empfangen, das alles verrichten. Und wenn es so auf die Pflege gelegt und ausgebracht worden ist, soll dasselbe durch unsere Beamten, besonders aber durch den Holzvogt, in guter Hut und Verwahrung gehalten werden, so dass nichts davon veruntreut noch entfremdet werde, alles nach Anweisung seiner, des Holzvogts, Bestallung, die so lautet:
Des Holzvogts Amt. Der Holzvogt soll bei allem Klafterholz, wenn es zum Behuf unseres Salzwerks ober- oder unterhalb desselben ans Wasser geführt wird, dabei sein und zusehen, dass es rechtschaffen gemessen und geliefert werde; und wenn solches Holz vor Allendorf durch die Flöße ankommt, so soll er darauf sehen, dass es durch die Untersassen unserer Ämter Bilstein und Ludwigstein, wie bisher geschehen, fleißig und treulich ausgebracht und in Klafter gelegt werde, darüber ordentliche Register halten und deshalb die hierüber üblichen Zeichen geben und nehmen.
Unsichere Lesungen
- Ipfanngenn — Lesung unsicher (empfangen) (Z. 1)
- Plege — Lesung unsicher (Z. 3)