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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 978

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 978 · Bl. 486v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 978

Bl. 486vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Was auch ann Böckenn Reitternn, Pfelenn, vnnd ander Rustunge zum flössenn gebraucht wirdet, soll er der Holtzvogt in seiner verwarung haltenn, die mengell darann Jederzeit bessernn lassenn, vnnd solche ding wohl vfhebenn, damit mann zu erhaltung derselbigenn nit Jedes mahl newenn schwerenn vnkostenn auffwendenn müsse. Wann er mit Holtz anzuthun vnnd dem Warttenn ampt nicht zuschaffenn, soll er mit vf die gehöltze reitenn, vnd alle gelegennheit vnnd furnehmenns mit berathschlagenn helffenn, Soll aber kein1[?] ann Söder ann seine stadt das Holtz anzuthun noch in klaffter zulegenn lassen, weil solchs ohnne verdacht nicht zugehet. Holtzleger. Der Holtzleger soll furnemblich mit vleis Jederzeit zusehenn, dieweil er teglich beim Holtz ist, das nichts davonn gestolenn, abgetragenn, noch entfrembt werde, vnd da er Jemanndts betrapte, soll er solches den Saltzgrevenn vnnd Holtzvogte annzeigenn, vnnd gar niemanndts verschonenn, Darnach soll er mitt

Was auch an Böcken, Reitern, Pfählen und anderer Rüstung zum Flößen gebraucht wird, das soll er, der Holzvogt, in seiner Verwahrung halten, die Mängel daran jederzeit bessern lassen und solche Dinge wohl aufheben, damit man zu ihrer Erhaltung nicht jedes Mal neue schwere Unkosten aufwenden müsse. Wenn er mit dem Holzanfahren und dem Wartamt nichts zu schaffen hat, soll er mit auf die Gehölze reiten und alle Gelegenheit und Vorhaben mit beratschlagen helfen. Er soll aber keinen Sieder an seiner Statt das Holz anfahren noch in Klafter legen lassen, weil dies nicht ohne Verdacht zugeht.

Holzleger. Der Holzleger soll vornehmlich mit Fleiß jederzeit zusehen, weil er täglich beim Holz ist, dass nichts davon gestohlen, abgetragen noch entfremdet werde, und wenn er jemanden ertappte, soll er dies den Salzgrafen und dem Holzvogt anzeigen und gar niemanden verschonen. Danach soll er mit

Unsichere Lesungen

  1. kein — Wort gestrichen/überschrieben, unsicher (Z. 11)

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