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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 979

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 979 · Bl. 487r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 979

Bl. 487rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vleis alles vnnser Scheidtholtz ins Eisenmas ohne allenn vortheil vnpartheilichen legenn, vnd den Södermeisternn nach ausweisung der zahl auf den lossen, vnuerechtigt austheilenn, oder da er solchs vbertrete, vnnd einige geschenncke nehme, soll er ann leib vnnd gut gestrafft werdenn, Was sonnst sein bestellung vnnd befelch ist, wurde aus baldt volgenndenn articulnn klar werdenn, in welchen allen er vnnsernn Saltzgrevenn vnnd Holtzvogt |: vnnsernn nutzenn trewlich zu befordernn :| soll gehorsamb leistenn, vnnd sich denenn nicht wiedersetzen, Er soll in das geordennte Eisennmas alles flösholtz, was vnnd wieviel dessenn der Holtzvogt Jederweile den Södermeisternn zum Saltzwerck verkauffenn wirdt, Zu klafftern ann enndt vnnd örttern in der Holtzvogt annweisenn wirdt, vleissiges, recht, vnnd vol kemlich1[?], eine klaffter wie die ander legenn, also das mann dessenn alweg zum Saltzsiedenn gnugsamb, vnd an Jme dis fals [gestrichen: kein] kein[?] versaumnus erscheine. Die gelegtenn klafftern, soll er ordenntlichenn, nach

Fleiß all unser Scheitholz ins Eisenmaß ohne allen Vorteil unparteiisch legen und den Sodemeistern nach Ausweis der Zahl auf den Losen unverfälscht austeilen; und wenn er dies überträte und irgendein Geschenk nähme, soll er an Leib und Gut gestraft werden. Was sonst seine Bestallung und sein Befehl ist, wird aus den bald folgenden Artikeln klar werden, in denen allen er unseren Salzgrafen und dem Holzvogt — unseren Nutzen treulich zu befördern — Gehorsam leisten und sich ihnen nicht widersetzen soll. Er soll in das verordnete Eisenmaß alles Flößholz, was und wie viel davon der Holzvogt jeweils den Sodemeistern zum Salzwerk verkaufen wird, zu Klaftern an den Enden und Orten, die der Holzvogt anweisen wird, fleißig, recht und vollkommen, ein Klafter wie das andere, legen, so dass man dessen allemal zum Salzsieden genug habe und an ihm in dieser Sache kein Versäumnis erscheine. Die gelegten Klafter soll er ordentlich nach

Unsichere Lesungen

  1. vol kemlich — vermutlich volkömlich (Z. 16)
  2. kein versaumnus — Streichung, Lesung unsicher (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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