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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 993

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 993 · Bl. 494r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 993

Bl. 494rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das hinfuro der gantz einhanng am Meißner nach dem Saltzwerck zu, nach anweisung vnsers Landtvogts ampts Instruction, der Saltzwercks Ordenung vnnd Resolutionibus allein zum Saltzwerck ohn alle einrede, vnd Inbruch, soll gehegt, vnnd zu gewönlichem zeitenn durchs Loß außgehauwenn, außgetheilet, vnnd Ins Saltzwergk gebraucht werdenn. Vnnd sollenn in diesem bezirck verstandenn werdenn |: wie zum theil obenn gedacht :| alle geholtze, so im gantz ampt Beilstein gelegenn, als sonnderlich der Steinbergk Rombergk, Rodebergk, Farßrodt, Seybergk, vnnd Petersbergk mit seinem anhanng, zusampt dem gantz einhanng des Meißners nach dem Saltzwergk zu, angehenndt vom Weißenbachschen Heüweg1[?], am Brambrodt ann, schnur strack biß vf die Hohe des Meißners, vnnd wendenn in der Vierbach auch schnur stracks biß obenn vff. Was aber weitters hindenn vnnd obenn vffm Meißner vnd am Kriegenisch2[?] am geholtze wachsenn wirdt, dahin sollenn die vndersassenn durch die fürster Jederzeit allein zu Irer auch des Schloßes Mühlenn, Beamptenn Besen3[?]=

dass hinfort der ganze Einhang am Meißner nach dem Salzwerk zu, nach Anweisung der Instruktion für das Amt unseres Landvogts, der Salzwerksordnung und der Resolutionen, allein für das Salzwerk ohne alle Einrede und Einbruch gehegt und zu gewöhnlichen Zeiten durchs Los ausgehauen, ausgeteilt und im Salzwerk gebraucht werden soll. Und in diesem Bezirk sollen verstanden werden — wie zum Teil oben gedacht — alle Gehölze, die im ganzen Amt Bilstein gelegen sind, als besonders der Steinberg, Romberg, Rodeberg, Farßrodt, Seiberg und Petersberg mit seinem Anhang, zusamt dem ganzen Einhang des Meißners nach dem Salzwerk zu, angehend vom Weißenbacher Heuweg am Brambrodt an schnurstracks bis auf die Höhe des Meißners, und wendend in der Vierbach auch schnurstracks bis oben auf. Was aber weiter hinten und oben auf dem Meißner und am Kriegenisch an Gehölz wachsen wird, dahin sollen die Untersassen durch die Förster jederzeit allein zu ihrer, auch des Schlosses, der Mühlen und der Beamten Befeue-

Unsichere Lesungen

  1. Heüweg — Flurname unsicher (Z. 14)
  2. Kriegenisch — Flurname unsicher (Z. 19)
  3. Besen — Wortende unsicher (Z. 21)

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