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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 999

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 999 · Bl. 497r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 999

Bl. 497rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

damit der Holtzkauff, durch derselbigenn ersteigerungt nicht vertheuret werde, Ludwigsteinises Geholtze Die Ludwigsteinische geholtze aber sollenn nachvolgender massenn getheilet sein vnnd pleibenn, Alle Holtzberge sollenn in Neun theil getheilet vnnd verglichenn werdenn, derenn halber theil Jerlich eins Ins Saltzwergk, die annder helffte zur befurung der vndersassenn im ampt, vnnd der Haushaltung des Ludwigsteins gebraucht sollenn werdenn, Anfanngs liegt ein bergk bey der Wietzenbree1, heist die Schoenhardt, darzu soll mann thun ein ortt vnnter dem Habichstein, diese beide sollenn ein theil sein, Jegenn dem Habichstein nach dem Monrodt ligt auch ein ort geholtzes, darzu soll so weit der Heidegrabenn daran stosset, genommenn, vnnd sollenn die beide Ortter zusammenn, das annder heupttheil machenn, Zwischenn dem Senngellhardt, Elberoda2, vnnd Sultzgrabenn, ligt das gemenge, soll zwey theil gebenn, Wegenn dem gemenge aber, [übergeschrieben: nach] Ruberoda3 zum theil auch

dass der Holzpreis durch deren Übersteigerung nicht verteuert wird.

Ludwigsteiner Gehölze. Die Ludwigsteiner Gehölze aber sollen auf folgende Weise geteilt sein und bleiben: Alle Holzberge sollen in neun Teile geteilt und ausgeglichen werden, von denen jährlich die eine Hälfte eines Teils ins Salzwerk, die andere Hälfte zur Versorgung der Untersassen im Amt und der Haushaltung des Ludwigsteins gebraucht werden soll.

Zunächst liegt ein Berg bei der Wietzenbree, heißt die Schönhardt; dazu soll man einen Ort unter dem Habichtstein nehmen — diese beiden sollen ein Teil sein. Gegenüber dem Habichtstein nach dem Monrod liegt ebenfalls ein Stück Gehölz; dazu soll genommen werden, soweit der Heidegraben daran stößt, und diese beiden Orte zusammen sollen den zweiten Hauptteil bilden. Zwischen dem Sengelhardt, Elberode und dem Sulzgraben liegt das Gemenge; das soll zwei Teile geben. Wegen des Gemenges aber, nach Ruberode zu, zum Teil auch

Unsichere Lesungen

  1. Wietzenbree — Flurname unsicher (Z. 11)
  2. Elberoda — Ortsname unsicher (Z. 18)
  3. Ruberoda — Ortsname unsicher (Z. 20)

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