Salzbibel · Lesetext · Miszellen
Die Miszellen · S. 1008
Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 1008 · Bl. 502v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Briefe, Rechnungen, Ratschläge
S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen
S. 1008
Bl. 502vBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)Miscellanea.
Miscellanea. Abscheidt was die Steinkolenn Bergkwergks verordtnete sich verhaltenn sollenn, anno etc. 78. den 15. Maij. Georg vonn Scholleÿ schreibt ann Fraw Elizabethenn Lanndtgreuin zu Leuchtennbergk, Saltzes wegenn, so Rhenanus bestelt, anno etc. 76 den 16. Februarij. Wilhelm Friederich schreibt Rhenano, vnnd tregt im ein newe kunst vff, des Stael brennens halbenn mit wenig kohlenn, anno etc. 79. den 6. Octobris Christoff Hombergk schreibt ann Heinrich Meldenernn vnnd Jost Berckern[?]1, etliches Giessens wegenn, beÿ M. Mertenn Bethenn anno 50. vnnd ist dis briefflein sehr zerrissenn, Engelhardt Breul schreibt ann alle Beuelchaber zun Bodenn, vom wegenn des Gericht Beilsteins, vnnd der Pfannennschmidde, leget benebenn ein, ein schreibenn des Lanndtvogts, in welchem seint
Miszellen. Abschied, wie sich die zum Steinkohlenbergwerk Verordneten verhalten sollen, Anno 78 den 15. Mai.
Georg von Scholley schreibt an Frau Elisabeth, Landgräfin zu Leuchtenberg, wegen des Salzes, das Rhenanus bestellt hat, Anno 76 den 16. Februar.
Wilhelm Friedrich schreibt Rhenanus und trägt ihm eine neue Kunst an wegen des Stahlbrennens mit wenig Kohlen, Anno 79 den 6. Oktober.
Christoff Homberg schreibt an Heinrich Muldener und Jost Becker wegen etlichen Gießens bei Meister Merten Bethe, Anno 50; und dieses Brieflein ist sehr zerrissen.
Engelhardt Breul schreibt an alle Befehlshaber zu Sooden von wegen des Gerichts Beilstein und der Pfannenschmiede; er legt daneben ein Schreiben des Landvogts bei, in dem dessen
Unsichere Lesungen
- Berckern[?] — Familienname undeutlich (Z. 14)