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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 459–480

Die Dankpredigt von 1550 · S. 459–480 · Bl. 228r–238v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Dankpredigt von 1550

S. 440–460 · Bl. 218v–228v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 459

Bl. 228rBd. 25. Buch · Die Dankpredigt von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Geist, so vnns gegebenn wirdt, das ist das schöne reine lauttere wasser, das gesunde wasser, das heilige wasser, welchs vnns nit eintzelig, sonndernn vns vffs aller reicheste gegebenn ist, Daraus vnns vnnd anndernn zuschepffenn, zuholenn, vnd zu badenn, Denn spricht Esa:

Das Fünfte Buch. Geist, der uns gegeben wird; das ist das schöne, reine, lautere Wasser, das gesunde Wasser, das heilige Wasser, das uns nicht spärlich, sondern aufs allerreichste gegeben ist, um daraus für uns und andere zu schöpfen, zu holen und darin zu baden. Denn, spricht Jesaja,

2

werdet ihr mitt freudenn schepffenn, vnnd singenn, da werdett ihr rechte lehre, geweisenn trost, vnnd volkommene abwaschung aller euer sunde habenn, also das ihr Gott darfur nit gnugsamb gedannckenn küntet, Also sagt auch der Herr Christus zum weibe bey dem Bronnenn der Stadt Sichar:

werdet ihr mit Freuden schöpfen und singen; da werdet ihr rechte Lehre, gewissen Trost und vollkommene Abwaschung aller eurer Sünde haben, so dass ihr Gott dafür nicht genug danken könntet. So sagt auch der Herr Christus zum Weibe bei dem Born der Stadt Sichar,

3

Jo: 4. Weib wer dieses wassers trinckenn wirdt, das ich Ime gebe, den wirdt ewiglich nit durstenn, sonndern das wasser das ich im gebenn werde, das wirdt in Ime ein bron des wassers werdenn, das in das ewige leben quillet.

Johannes 4: „Weib, wer von diesem Wasser trinken wird, das ich ihm gebe, den wird ewiglich nicht dürsten; sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, das wird in ihm ein Born des Wassers werden, das in das ewige Leben quillt.“

4

Sehet das ist der heilbronn, oder Bronn Israel, der das ewige lebenn bringt, vnnd ist nit auszuscheffffen1[?], denn wir so herlich vermanet werdenn vom Heiligen

Seht, das ist der Heilsbrunnen oder Born Israel, der das ewige Leben bringt und nicht auszuschöpfen ist, für den wir so herrlich vom Heiligen

Unsichere Lesungen

  1. auszuscheffffen — Zahl der f unklar (Z. 20)

S. 460

Bl. 228vBd. 25. Buch · Die Dankpredigt von 1550Faksimile (ORKA)
1

Das fünffte Buch. Geist darfur zudanckenn, Darumb so last insonnderheit vnnd fur allenn dingenn, fur diesenn reichenn ewig quellenten heilsamen bronnenn, Gott höchlich vnnd vom hertzen danckenn, fur sein Heiliges wort, dadurch wir bekert, vnnd zum Christenn glaubenn kommen seindt, fur sein Herliche tauffe, darin wir so reine gewasch1[?] vnnd gebat sein, fur die Gabe des Heiligenn Geists, der vnns bey rechtem glaubenn erhelt, sterckett, tröstet, lobet, vnnd artzet, das wir volle gnüge habenn, vnnd mit dem Heiligenn Prophetenn Dauidt aus dem 23.

Das Fünfte Buch. Geist ermahnt werden zu danken. Darum lasst uns insbesondere und vor allen Dingen für diesen reichen, ewig quellenden, heilsamen Born Gott hoch und von Herzen danken: für sein heiliges Wort, wodurch wir bekehrt und zum christlichen Glauben gekommen sind; für seine herrliche Taufe, in der wir so rein gewaschen und gebadet sind; für die Gabe des Heiligen Geistes, der uns beim rechten Glauben erhält, stärkt, tröstet, labt und heilt, so dass wir volle Genüge haben und mit dem heiligen Propheten David aus dem 23.

2

Psal singenn, Er lest mich weiden, da viel graß stehet, vnnd führet mich zum wasser das mich erkuelet, Demselbigenn vnnserm liebenn vatter vnnd Gott, sey nun vor diese vnnd alle seine veterliche gabenn, damit er vnns teglich ann leib vnnd seele so reichlich begabet, lob ehr vnnd danck gesagt, vonn nun ann bis in Ewigkeit, Amen.

Psalm singen: „Er lässt mich weiden, wo viel Gras steht, und führet mich zum Wasser, das mich erquicket.“ Demselben, unserem lieben Vater und Gott, sei nun für diese und alle seine väterlichen Gaben, mit denen er uns täglich an Leib und Seele so reichlich beschenkt, Lob, Ehre und Dank gesagt von nun an bis in Ewigkeit. Amen.

Unsichere Lesungen

  1. gewasch — Kürzung am Zeilenende (Z. 8)

Die Ämter und Dienste in Sooden

S. 473–475 · Bl. 235r–236r · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 473

Bl. 235rBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Resoluir Büchlein vff des Rendtmeisters vnnd Holtzvogts Register, vnnd was sonnst im Saltzwergk zun Sodenn vblich ist.

Der Erste Appendix. Erläuterungsbüchlein zu den Registern des Rentmeisters und des Holzvogts und zu dem, was sonst im Salzwerk zu Sooden üblich ist.

S. 474

Bl. 235vBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)leer

Kein übertragbarer Text; die Seite ist leer oder im Digitalisat nicht lesbar.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 0: (leer, nur Durchschlag)

S. 475

Bl. 236rBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Aempter vnnd diennst in Sodenn. Dreÿ Saltzgrevenn. Renndtmeister, Holtzvogt, ist auch Vber Saltzwardt.

Der Erste Appendix. Ämter und Dienste in Sooden. Drei Salzgrafen. Rentmeister. Holzvogt, der zugleich Obersalzwart ist.

2

Gegennschreiber ist auch Zölner vnnd Saltzwardt. Bronnenmeister, Vbellennschreiber. Sohlmeister Pfannenmeister Gegenn Saltzwardt der Caplann, Gerichts knecht Solennmesser1[?], Holtzleger dreÿ Bronnenknecht, Ein Bottner Ein vnd zwanntzigk Schetzer2[?] Zweenn Pförtner Vier wechter, der belont vnnser gnediger furst vnd herr zweenn, vnnd die gemein zweenn, Grabennfeger, Dachdecker.

Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.

Unsichere Lesungen

  1. Solennmesser — Schreibung des Stichworts unsicher (Z. 13)
  2. Schetzer — oder Scheyer (Z. 17)

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 476

Bl. 236vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Zimmermann. Meurer, ist auch Wegemeister, Kleÿber Meister. Achtell. Gehörenn — 8 vff ein Pfann saltz, Ist eines souiel als — 2 Marpurger Muth.

Der Erste Appendix. Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.

Achtel. Es gehören 8 auf eine Pfanne Salz; eines ist so viel wie 2 Marburger Mut.

2

Ein achteil weigt — 155 lb. auch 150. 140. helt Allenndorffer Wehre1[?] — 144 lb. helt Allenndorffer metzenn — 14.

Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Gewicht 144 Pfund; es hält 14 Allendorfer Metzen

3

Saltzmetzen, Korn metzenn aber — 17. Homberger metzenn — 16. Affterknecht. Sein die Saltzknecht, so nicht Bodt vnnd Meisterschafft habenn, Aschenn.

Salzmetzen, an Kornmetzen aber 17, an Homberger Metzen 16.

Afterknecht. Das sind die Salzknechte, die kein Bothe und keine Meisterschaft haben.

Asche.

4

Geltenn — 4. Malter — j thaler den Bödernn, verkauffenns den Glasenern, kann ein vleissiger Meister vor — 18.

Es gelten 4 Malter einen Taler bei den Bodern; sie verkaufen sie den Glasern. Ein fleißiger Meister kann sie für 18

5

oder 20 fl. machenn, thett ein Jar in — 86 Boden vor — 1720 fl. vngefehrlich.

oder 20 Gulden machen; das täte in einem Jahr in 86 Bothen ungefähr 1720 Gulden.

Unsichere Lesungen

  1. Wehre — oder Wege (Waage) (Z. 9)

S. 477

Bl. 237rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Nota. Vonn Jedem Malter bekompt vnnser gnediger furst vnnd herr einenn heller zu Zoll gibt der Glasener Nota.

Der Erste Appendix. Anmerkung: Von jedem Malter bekommt unser gnädiger Fürst und Herr einen Heller als Zoll; den gibt der Glaser. Anmerkung:

2

Ein Malter aschenn wiegen In die — 188 lb. Abzehlenn. Geschicht allenn Montagk in beÿsein der Saltzgrevenn vnnd Beamptenn, sein die zeichenn der klaffter Holtz, was der Holtzvogt die wochenn vber den Bödernn verkaufft.

Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.

Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.

3

Abzahl Register. Darin wirdet die zahl der verkaufftenn klaffternn, allenn Montagk nach dem abzehlenn geschriebenn, dero heltet der Holtzvogt eins, vnnd der Pfarher Mhenanus1 auch eins.

Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.

4

Axt. Muß mann in Jedem Bodt zu spaltung der scheidt eine habenn, Offenn Axt. lies B.

Axt. Man muss in jedem Bothe eine zum Spalten der Scheite haben. Ofenaxt — siehe B.

Unsichere Lesungen

  1. Mhenanus — Rhenanus gemeint, Schreibung so (Z. 15)

S. 478

Bl. 237vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bompenn. Sein kupffernn Rörenn, hat mann zwo im Saltzbronnenn, Ist Jede — 5½ Zoll weit, vnnd — 2 im wasserschacht, Ist Jede — 8 Zoll weit, damitt wirdet die Sohl vnnd das wiltwasser zugleich gelanngt, außgehalttenn vnnd abgeöst, Bompegeldt.

Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.

Pumpengeld.

2

Gibt vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrn der Bödermeister, vonn Jeder Pfann Saltzes, Nemblich vonn der Sohle zulanngenn — 2½ alb.

Der Bodemeister gibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn von jeder Pfanne Salz, nämlich für das Holen der Sole 2½ Albus

3

vom wildenn wasser abzunösenn — 2 alb. Blech. Weigenn — 16 ein Centner, geltenn — 4½ fl. zu 27.

und für das Abschöpfen des wilden Wassers 2 Albus.

Blech. Es wiegen 16 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden zu 27

4

alb. dero gehörenn zu einer newenn Saltzpfann — 56. Börtte. Weigenn — 6. Ein Centner, geltenn — 4½ fl.

Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 56.

Borte. Es wiegen 6 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden

5

zu 27 alb. der gehörenn zu einer newen Saltzpfann — 12.

zu 27 Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 12.

S. 479

Bl. 238rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Baisse. Ist die Materia, so Jedenn Sonnabenndt auß dem Gesöde gelanngt wirdt, [Einfügezeichen F] zurschlegt mann, vnnd lessets in der Sohl wieder zergehenn, vnnd dardurch wirdt die Sohle zum siedenn gesterckt, vnnd verbessert, Bortteisenn.

Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.

Borteisen.

2

Ist ein stuck eisenn so breit wie ein Blech, das hengt mann ann die Pfannenn, Wann mann die Sohle, so in den trogenn gestanndenn, Inn die Pfann geust, darmit die Bortte ann den Pfannenn dadurch nitt beschediget werdenn, derenn muß mann zu Jeder Pfann vff Jede seitte, eines habenn, Beisshamer.

Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.

Beißhammer.

3

Gehörenn Inn ein Bodt — 2. Muß der schmidt benebenn der Pfann liefernn, darmit wirdet die Beiß zerschlagenn, Besenn.

Davon gehören in ein Bothe 2. Die muss der Schmied zusammen mit der Pfanne liefern; damit wird die Beiße zerschlagen.

Besen.

4

Muß mann Jars vor — 6. oder 7. alb. In ein

Davon muss man jährlich für 6 oder 7 Albus in ein

S. 480

Bl. 238vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bodt habenn, das zufegenn, vnnd das Versaltz zusammenn zukerenn, Blut. Vom Rindernn muß mann zu einer Pfann, aldieweil die weret, vngeuehrlich vor — ½ achtell saltz habenn, Wirdet gebraucht, wann mann die Pfan vfsetzt, das sie darmit bestrichenn, vnnd Jungtbrenndt wirdet, vnnd darnach wann die pfannen alt wordenn, vnnd außgehenn, müssenn alle dreÿ wochenn, die nethe mit bestrichenn werdenn, Wirdet in gemein farbe gemelt, Berleff1.

Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.

Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.

Berleff.

2

Gehörenn beÿ Jede Pfannenn — 2. giltet eine — 2 d. braucht mann beÿ der Schauffelnn, Wenn man die Gennse fenngt, dieselbenn werdenn darmit beschlagenn, vnnd gefertiget. Besoldung.

Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.

Besoldung.

Unsichere Lesungen

  1. Berleff — Stichwort, Lesung unsicher (Z. 13)

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