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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 477–486

Das Wörterbuch A–H · S. 477–486 · Bl. 237r–241v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 477

Bl. 237rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Nota. Vonn Jedem Malter bekompt vnnser gnediger furst vnnd herr einenn heller zu Zoll gibt der Glasener Nota.

Der Erste Appendix. Anmerkung: Von jedem Malter bekommt unser gnädiger Fürst und Herr einen Heller als Zoll; den gibt der Glaser. Anmerkung:

2

Ein Malter aschenn wiegen In die — 188 lb. Abzehlenn. Geschicht allenn Montagk in beÿsein der Saltzgrevenn vnnd Beamptenn, sein die zeichenn der klaffter Holtz, was der Holtzvogt die wochenn vber den Bödernn verkaufft.

Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.

Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.

3

Abzahl Register. Darin wirdet die zahl der verkaufftenn klaffternn, allenn Montagk nach dem abzehlenn geschriebenn, dero heltet der Holtzvogt eins, vnnd der Pfarher Mhenanus1 auch eins.

Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.

4

Axt. Muß mann in Jedem Bodt zu spaltung der scheidt eine habenn, Offenn Axt. lies B.

Axt. Man muss in jedem Bothe eine zum Spalten der Scheite haben. Ofenaxt — siehe B.

Unsichere Lesungen

  1. Mhenanus — Rhenanus gemeint, Schreibung so (Z. 15)

S. 478

Bl. 237vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bompenn. Sein kupffernn Rörenn, hat mann zwo im Saltzbronnenn, Ist Jede — 5½ Zoll weit, vnnd — 2 im wasserschacht, Ist Jede — 8 Zoll weit, damitt wirdet die Sohl vnnd das wiltwasser zugleich gelanngt, außgehalttenn vnnd abgeöst, Bompegeldt.

Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.

Pumpengeld.

2

Gibt vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrn der Bödermeister, vonn Jeder Pfann Saltzes, Nemblich vonn der Sohle zulanngenn — 2½ alb.

Der Bodemeister gibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn von jeder Pfanne Salz, nämlich für das Holen der Sole 2½ Albus

3

vom wildenn wasser abzunösenn — 2 alb. Blech. Weigenn — 16 ein Centner, geltenn — 4½ fl. zu 27.

und für das Abschöpfen des wilden Wassers 2 Albus.

Blech. Es wiegen 16 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden zu 27

4

alb. dero gehörenn zu einer newenn Saltzpfann — 56. Börtte. Weigenn — 6. Ein Centner, geltenn — 4½ fl.

Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 56.

Borte. Es wiegen 6 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden

5

zu 27 alb. der gehörenn zu einer newen Saltzpfann — 12.

zu 27 Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 12.

S. 479

Bl. 238rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Baisse. Ist die Materia, so Jedenn Sonnabenndt auß dem Gesöde gelanngt wirdt, [Einfügezeichen F] zurschlegt mann, vnnd lessets in der Sohl wieder zergehenn, vnnd dardurch wirdt die Sohle zum siedenn gesterckt, vnnd verbessert, Bortteisenn.

Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.

Borteisen.

2

Ist ein stuck eisenn so breit wie ein Blech, das hengt mann ann die Pfannenn, Wann mann die Sohle, so in den trogenn gestanndenn, Inn die Pfann geust, darmit die Bortte ann den Pfannenn dadurch nitt beschediget werdenn, derenn muß mann zu Jeder Pfann vff Jede seitte, eines habenn, Beisshamer.

Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.

Beißhammer.

3

Gehörenn Inn ein Bodt — 2. Muß der schmidt benebenn der Pfann liefernn, darmit wirdet die Beiß zerschlagenn, Besenn.

Davon gehören in ein Bothe 2. Die muss der Schmied zusammen mit der Pfanne liefern; damit wird die Beiße zerschlagen.

Besen.

4

Muß mann Jars vor — 6. oder 7. alb. In ein

Davon muss man jährlich für 6 oder 7 Albus in ein

S. 480

Bl. 238vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bodt habenn, das zufegenn, vnnd das Versaltz zusammenn zukerenn, Blut. Vom Rindernn muß mann zu einer Pfann, aldieweil die weret, vngeuehrlich vor — ½ achtell saltz habenn, Wirdet gebraucht, wann mann die Pfan vfsetzt, das sie darmit bestrichenn, vnnd Jungtbrenndt wirdet, vnnd darnach wann die pfannen alt wordenn, vnnd außgehenn, müssenn alle dreÿ wochenn, die nethe mit bestrichenn werdenn, Wirdet in gemein farbe gemelt, Berleff1.

Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.

Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.

Berleff.

2

Gehörenn beÿ Jede Pfannenn — 2. giltet eine — 2 d. braucht mann beÿ der Schauffelnn, Wenn man die Gennse fenngt, dieselbenn werdenn darmit beschlagenn, vnnd gefertiget. Besoldung.

Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.

Besoldung.

Unsichere Lesungen

  1. Berleff — Stichwort, Lesung unsicher (Z. 13)

S. 481

Bl. 239rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Belege. Ist das Jenige, so ann den beidenn seittenn vf der Wanndt ann die Pfann gelegt werdenn von schloter, darmit die Pfannbeume nit verbrennenn, Darwieder werdenn die Saltzgennse gesetzt vnnd gedörret.

Der Erste Appendix. Belege. Das ist dasjenige, was auf beiden Seiten auf der Wand an die Pfanne gelegt wird, aus Schlotter, damit die Pfannenbäume nicht verbrennen. Dagegen werden die Salzgänse gesetzt und gedörrt.

2

Belegstein. Muß mann vf Jeder seittenn — 4 habenn liegen vf dem Gesöde, vnnd vnter den nethenn der Pfann, darauf ruhenn die Pfannenn, das sie nicht schaden nimpt, Böcke.

Belegstein. Davon muss man auf jeder Seite 4 haben; sie liegen auf dem Gesöde und unter den Nähten der Pfanne, und darauf ruht die Pfanne, damit sie keinen Schaden nimmt.

Böcke.

3

Sein Höltzernn, werdenn im flössenn Inns wasser gesetzt, vnnd darmit das Inngeworffene flösholtz aufgefanngenn, kostet einer vngeuehrlich 5.

Die sind hölzern; sie werden beim Flößen ins Wasser gesetzt, und damit wird das eingeworfene Flößholz aufgefangen. Einer kostet ungefähr 5

4

oder 6. alb. dero hat mann beÿ — 50. zubehuff im Vorrath. Bronnenn. Darauß wirdet die sohle durch — 2.

oder 6 Albus; davon hat man gegen 50 zum Behuf auf Vorrat.

Brunnen. Daraus wird die Sole durch 2

5

Bomppenn, dero Jede — 5½ Zoll weit — 28 schue hoch, ge=

Pumpen geholt, deren jede 5½ Zoll weit und 28 Schuh hoch ist; er

S. 482

Bl. 239vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. lanngt, Ist mit einem starckenn Cam dermassenn verfasset, das kein wilt wasser darzu kommen soll.

Der Erste Appendix. ist mit einem starken Damm dermaßen gefasst, dass kein wildes Wasser hinzukommen soll.

2

Bronnenmeister. Hat den Bronnenn vnnd die Kunst, auch die darauff gehörige pferde vnnd anders in verwarung vnnd vfsicht, hat darb1 zubesoldung.

Bornmeister. Er hat den Born und die Kunst, auch die dazu gehörigen Pferde und anderes in Verwahrung und Aufsicht; er hat dafür an Besoldung:

3

Geldt ———— 50 fl. Kornn ———— 8 malter Saltz ———— 2 achtell Hoffkleidt ———— 4 ehln Lundisch duch.

Geld ———— 50 Gulden. Korn ———— 8 Malter. Salz ———— 2 Achtel. Hofkleid ———— 4 Ellen londisches Tuch.

4

Der Itzige ist auch Baumeister, hat darvonn zu besoldung Geldt ———— 20 fl. Holtz ———— 4. klaffter Maltz ———— 4 virtell.

Der jetzige ist auch Baumeister; davon hat er an Besoldung Geld ———— 20 Gulden. Holz ———— 4 Klafter. Malz ———— 4 Viertel.

5

Bronnen knecht. Sein dreÿ, Warttenn der — 6 pferdt vf der Kunst, vnnd müß so tag so nacht — 2.

Bornknechte. Es sind ihrer drei. Sie warten der 6 Pferde an der Kunst und müssen Tag und Nacht je 2

6

stundt, einer vmb den anndernn fahrenn. Habenn Jede wochenn

Stunden, einer um den anderen, fahren. Sie haben jede Woche

Unsichere Lesungen

  1. darb — so, wohl darzu gemeint (Z. 7)

S. 483

Bl. 240rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. zu besoldung, Der Oberknecht ———— j fl. 2 alb. der mittell knecht ———— 21 alb der vnter knecht ———— 18 alb.

Der Erste Appendix. an Besoldung: der Oberknecht ———— 1 Gulden 2 Albus, der Mittelknecht ———— 21 Albus, der Unterknecht ———— 18 Albus.

2

Bauholtz. Wirdet etwo ein theils am Seulingswaldt, das andere am Wolffesberge gehawenn, Vom Seulingswaldt gibt mann vonn einem gantz Bodt, zu fuhrlohn biß Inn die Bodenn, ———— 16 fl.

Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.

3

Buchenn holtz. Giltet Ein klaffter ———— j thaler. Busse ann Saltzpfannen. So offt der Böder ann der altenn Pfann lest buessenn, herr dem Schmiede vonn Jedem nagell, so er Innschlegt — j hlr gebenn, kann vf ein pfann vnngefehrlich 4. 5. oder 6 fl. lauffenn, vonn ein

Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler.

Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem

S. 484

Bl. 240vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. haffenn — 4 hlr, darann gehörenn 4 negell, sein auch — 4 hlr, den Lappenn bezahlt mann nach der gröste vnnd kleine, Nemblich ein ganntz bladt, vor — 2 alb.

Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,

2

½ bladt — j alb. vnnd so fortan, Busse der Vberfahrer. Ist in Sodenn in wehrennder Location, Vnsers gl.

ein halbes Blatt 1 Albus, und so fortan.

Buße der Übertreter. Die steht in Sooden während der Location unserem gnädigen

3

fl. vnnd herrnn gar, ohne wenn Burger die Holtzordnung gebrochenn, vnnd in Sodenn gestrafft werdenn, solche buß gibt mann der Stadt halb wenn aber die Pfenner, Ir theil Saltzwerck selbst Innehabenn, so hat gleichwohl ffgl.

Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden

4

die hoheit vnnd straff, vber hals, hanndt, schuldt vnnd schadenn, die Pfenner aber habenn vber Ihr gesinde vnnd Bodenn, gebot, straff, vnnd buß, Ihnenn gehorsamb vnnd gewertigk zusein, Inn der Stadt aber ist alle Criminal vnnd die busse, so vonn vnnserm gl.

die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen

5

f. vnnd herrnn selbst, oder ffgl. Stadthalter vnnd Rethenn anngesetzt wirdet, ffgl. allein, was Burgerlich bussenn sein, so der

Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der

S. 485

Bl. 241rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Schultheis verrechnet Jst der Stadt halb, vermöge der Resolution, so den 24.

Der Erste Appendix. Schultheiß verrechnet, steht der Stadt zur Hälfte zu, gemäß der Resolution, die am 24.

2

Junij Anno 68. in Cassell datirt. Bödtener1. Jst einer Jm Bodenn, muß alle faß vf vnnd zuschlage[?]2 Kubenn, Saltzmas, Zöbber, Stüntz[?]3, vnnd füll einer machenn, vnnd in besserung haltenn, auch bey vffvnnd ausmessung des Saltzes, hat zu belohnung ein achtteil Saltz, vnnd vom Jeder Pfann so vffgemessenn wirdt — j alb.

Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist.

Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus

3

wartgeldt, vnnd — 2 alb. vfzutragenn, vnnd vom Jeder Pfann so er zuschlegt — j alb. vnnd zu siegelnn — j alb.

Wartegeld und 2 Albus fürs Auftragen, und von jeder Pfanne, die er zuschlägt, 1 Albus, und fürs Siegeln 1 Albus.

4

vom einem newenn Kubenn gibt mann Jhm, so er das holtz darthut — 6. oder 7 thaler. Wenn aber das holtz vnnsers gnedigenn furstenn vnd hern ist — 3 thaler, vom einem Saltzmas zumache[?]4 — 8 alb.

Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,

5

vom einem Zober — 5 alb. vnnd vom einem altenn Kubenn zuverbessernn, so manchreiff er annlegt, so manchenn alb.

für einen Zuber 5 Albus; und für eine alte Kufe auszubessern so viele Albus, wie viele Reifen er anlegt.

6

Was er aber ann alte faß vor reiffe annlegt, gibt mann

Was er aber an alten Fässern an Reifen anlegt, dafür gibt man

Unsichere Lesungen

  1. Bödtener — Stichwort, Schreibung unsicher (Z. 5)
  2. zuschlage[?] — Endung mit Schnörkel (Z. 6)
  3. Stüntz[?] — Wort unklar (Z. 7)
  4. zumache[?] — Endung abgekürzt (Z. 17)

S. 486

Bl. 241vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Jhm vom schock — 4 alb. vnnd so er die Reiff hewet, des tags — 4½ alb. Setzt er aber ein alt Kubenn vom newenn wieder zusammenn, gibt mann Jme zwenn thaler, oder — 2 fl.

Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,

2

nach dem es gros ist. Bierschanck in Bodenn. Darvonn hat vnnser gnediger fürst vnnd herr, vom Jedem faß Allenndorffer Bier — — 2 alb.

je nachdem, wie groß sie ist.

Bierschank in Sooden. Davon hat unser gnädiger Fürst und Herr von jedem Fass Allendorfer Bier 2 Albus.

3

Schenncket er aber Göttingisch, vnnd anndere frembde Bier, gibt er vom Jedem faß zu tranncksteur — 10 alb.

Schenkt er aber Göttinger und andere fremde Biere, so gibt er von jedem Fass an Tranksteuer 10 Albus;

4

die 2 alb. hebt der Renndtmeister, die — 10 alb. die Jnnehmer der trancksteur. Jst also vom vnnserm gnedigenn fürsten vnd herrenn in der Resolution Anno 68.

die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68

5

zugelassen, doch soll der Wirdt kein offenntlich glagk1 vnnd zech haltenn, Es mög aber die alte Ordenung, das in Bodenn kein wein oder Bier soll geschenckt werdenn.

zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.

6

Barrschafft Jst ein gewonheit vnnd zunahme der Pfenner,

Barschaft. Das ist eine Gewohnheit und ein Zuname der Pfänner,

Unsichere Lesungen

  1. glagk — Schreibung unsicher (Z. 16)

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