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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 483–492

Das Wörterbuch A–H · S. 483–492 · Bl. 240r–244v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 483

Bl. 240rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. zu besoldung, Der Oberknecht ———— j fl. 2 alb. der mittell knecht ———— 21 alb der vnter knecht ———— 18 alb.

Der Erste Appendix. an Besoldung: der Oberknecht ———— 1 Gulden 2 Albus, der Mittelknecht ———— 21 Albus, der Unterknecht ———— 18 Albus.

2

Bauholtz. Wirdet etwo ein theils am Seulingswaldt, das andere am Wolffesberge gehawenn, Vom Seulingswaldt gibt mann vonn einem gantz Bodt, zu fuhrlohn biß Inn die Bodenn, ———— 16 fl.

Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.

3

Buchenn holtz. Giltet Ein klaffter ———— j thaler. Busse ann Saltzpfannen. So offt der Böder ann der altenn Pfann lest buessenn, herr dem Schmiede vonn Jedem nagell, so er Innschlegt — j hlr gebenn, kann vf ein pfann vnngefehrlich 4. 5. oder 6 fl. lauffenn, vonn ein

Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler.

Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem

S. 484

Bl. 240vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. haffenn — 4 hlr, darann gehörenn 4 negell, sein auch — 4 hlr, den Lappenn bezahlt mann nach der gröste vnnd kleine, Nemblich ein ganntz bladt, vor — 2 alb.

Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,

2

½ bladt — j alb. vnnd so fortan, Busse der Vberfahrer. Ist in Sodenn in wehrennder Location, Vnsers gl.

ein halbes Blatt 1 Albus, und so fortan.

Buße der Übertreter. Die steht in Sooden während der Location unserem gnädigen

3

fl. vnnd herrnn gar, ohne wenn Burger die Holtzordnung gebrochenn, vnnd in Sodenn gestrafft werdenn, solche buß gibt mann der Stadt halb wenn aber die Pfenner, Ir theil Saltzwerck selbst Innehabenn, so hat gleichwohl ffgl.

Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden

4

die hoheit vnnd straff, vber hals, hanndt, schuldt vnnd schadenn, die Pfenner aber habenn vber Ihr gesinde vnnd Bodenn, gebot, straff, vnnd buß, Ihnenn gehorsamb vnnd gewertigk zusein, Inn der Stadt aber ist alle Criminal vnnd die busse, so vonn vnnserm gl.

die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen

5

f. vnnd herrnn selbst, oder ffgl. Stadthalter vnnd Rethenn anngesetzt wirdet, ffgl. allein, was Burgerlich bussenn sein, so der

Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der

S. 485

Bl. 241rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Schultheis verrechnet Jst der Stadt halb, vermöge der Resolution, so den 24.

Der Erste Appendix. Schultheiß verrechnet, steht der Stadt zur Hälfte zu, gemäß der Resolution, die am 24.

2

Junij Anno 68. in Cassell datirt. Bödtener1. Jst einer Jm Bodenn, muß alle faß vf vnnd zuschlage[?]2 Kubenn, Saltzmas, Zöbber, Stüntz[?]3, vnnd füll einer machenn, vnnd in besserung haltenn, auch bey vffvnnd ausmessung des Saltzes, hat zu belohnung ein achtteil Saltz, vnnd vom Jeder Pfann so vffgemessenn wirdt — j alb.

Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist.

Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus

3

wartgeldt, vnnd — 2 alb. vfzutragenn, vnnd vom Jeder Pfann so er zuschlegt — j alb. vnnd zu siegelnn — j alb.

Wartegeld und 2 Albus fürs Auftragen, und von jeder Pfanne, die er zuschlägt, 1 Albus, und fürs Siegeln 1 Albus.

4

vom einem newenn Kubenn gibt mann Jhm, so er das holtz darthut — 6. oder 7 thaler. Wenn aber das holtz vnnsers gnedigenn furstenn vnd hern ist — 3 thaler, vom einem Saltzmas zumache[?]4 — 8 alb.

Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,

5

vom einem Zober — 5 alb. vnnd vom einem altenn Kubenn zuverbessernn, so manchreiff er annlegt, so manchenn alb.

für einen Zuber 5 Albus; und für eine alte Kufe auszubessern so viele Albus, wie viele Reifen er anlegt.

6

Was er aber ann alte faß vor reiffe annlegt, gibt mann

Was er aber an alten Fässern an Reifen anlegt, dafür gibt man

Unsichere Lesungen

  1. Bödtener — Stichwort, Schreibung unsicher (Z. 5)
  2. zuschlage[?] — Endung mit Schnörkel (Z. 6)
  3. Stüntz[?] — Wort unklar (Z. 7)
  4. zumache[?] — Endung abgekürzt (Z. 17)

S. 486

Bl. 241vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Jhm vom schock — 4 alb. vnnd so er die Reiff hewet, des tags — 4½ alb. Setzt er aber ein alt Kubenn vom newenn wieder zusammenn, gibt mann Jme zwenn thaler, oder — 2 fl.

Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,

2

nach dem es gros ist. Bierschanck in Bodenn. Darvonn hat vnnser gnediger fürst vnnd herr, vom Jedem faß Allenndorffer Bier — — 2 alb.

je nachdem, wie groß sie ist.

Bierschank in Sooden. Davon hat unser gnädiger Fürst und Herr von jedem Fass Allendorfer Bier 2 Albus.

3

Schenncket er aber Göttingisch, vnnd anndere frembde Bier, gibt er vom Jedem faß zu tranncksteur — 10 alb.

Schenkt er aber Göttinger und andere fremde Biere, so gibt er von jedem Fass an Tranksteuer 10 Albus;

4

die 2 alb. hebt der Renndtmeister, die — 10 alb. die Jnnehmer der trancksteur. Jst also vom vnnserm gnedigenn fürsten vnd herrenn in der Resolution Anno 68.

die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68

5

zugelassen, doch soll der Wirdt kein offenntlich glagk1 vnnd zech haltenn, Es mög aber die alte Ordenung, das in Bodenn kein wein oder Bier soll geschenckt werdenn.

zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.

6

Barrschafft Jst ein gewonheit vnnd zunahme der Pfenner,

Barschaft. Das ist eine Gewohnheit und ein Zuname der Pfänner,

Unsichere Lesungen

  1. glagk — Schreibung unsicher (Z. 16)

S. 487

Bl. 242rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. welchenn sie vonn allters her also gehalttenn. Bawmeister. Jst einer in Bodenn, der itzige Bronnenn meister, hat darvonn zu besoldung Geldt ———— 20 fl.

Der Erste Appendix. den sie von alters her so gehalten haben.

Baumeister. Es ist einer in Sooden, der jetzige Bornmeister; er hat davon an Besoldung Geld ———— 20 Gulden,

2

Holtz ———— 4 Clafftern. Maltz ———— 4 virtell. Bret. stuck brett, sucs[?]1. S. Beitt[?]2 Löcher.

Holz ———— 4 Klafter, Malz ———— 4 Viertel.

Brett. Siehe Stück Brett.

Beitlöcher.

3

Der sein vnnter der Pfannenn in Steinkolenn Bodenn im gesode — 2. zu demselbigenn werdenn die kleinenn kolenn vf die Plattenn geschütt, gederret, vnnd demnach vf den Rost zubrennenn gestossenn.

Deren sind unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen im Gesöde 2; zu ihnen werden die kleinen Kohlen auf die Platten geschüttet, gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen.

4

C. Claffter Holtz. Würdet ein theil am Seulingswalde, das anner3 am Tanngennberge gehawenn.

C. Klafter Holz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Tannenberg gehauen.

Unsichere Lesungen

  1. sucs[?] — Abkürzung unklar (Z. 9)
  2. Beitt[?] — Stichwort, Anfangsbuchstabe B/S (Z. 10)
  3. anner — so geschrieben, wohl annder (Z. 18)

S. 488

Bl. 242vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Giltet Jede Claffter vnnserm gnedigenn furstenn vnd hern gibt der Söder ———— j thaler.

Der Erste Appendix. Jedes Klafter gilt: der Sieder gibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn ———— 1 Taler

2

vnnd zulege geldt ———— 4 heller Darzu muß der Söder vom Jeder Claffter Jnnzuführenn gebenn ———— 3 alb.

und an Zulagegeld ———— 4 Heller. Dazu muss der Sieder von jedem Klafter fürs Einführen geben ———— 3 Albus.

3

Nota. Anno 72. Hab ich ein sonnderlich schreibenn des Pfarhers Rhenani aus Cassell ———— 4 Claffter relenn lassenn, zuerforschenn, wieuiel scheidt ein Claffter halte, befundenn.

Anmerkung: Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält; dabei ist befunden worden:

4

Die j. Claffter warenn auserlesene gespaltene scheidt, hielt dieselbige ———— 304 scheidt. Die 2.

Das 1. Klafter waren ausgelesene gespaltene Scheite; es hielt ———— 304 Scheite. Das 2.

5

Warenn allerley gros vnnd klein scheidt, hatte ———— 251 scheidt. Die 3. Warenn scheidt vnnd Knüttell durcheinannder, hat ———— 281 } scheidt.

waren allerlei große und kleine Scheite; es hatte ———— 251 Scheite. Das 3. waren Scheite und Knüttel durcheinander; es hatte ———— 281 Scheite.

6

Die 4. gemein holtz, helt ———— 261 } also hattenn diese — 4 Clafftern gehalttenn. ———— 1097 stuck kompt vf ein Clr2 ———— 274 scheidt.

Das 4., gemeines Holz, hielt ———— 261. So haben diese 4 Klafter gehalten ———— 1097 Stück; das kommt auf ein Klafter ———— 274 Scheite.

Unsichere Lesungen

  1. Pfar= — Trennung Pfar=/hers (Z. 9) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. Clr — Kürzung für Claffter (Z. 22)

S. 489

Bl. 243rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Centner. Ein Waldt Centner vf der Eisennhüttenn, helt, ———— 1¼ gemeiner Centner.

Der Erste Appendix. Zentner. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält ———— 1¼ gemeine Zentner.

2

Ein Centner zu Allenndorff helt, ———— 104 lb1. Ein Centner zu Cassell ———— 108 lb2. D. Dachgerttenn.

Ein Zentner zu Allendorf hält ———— 104 Pfund. Ein Zentner zu Kassel ———— 108 Pfund.

D. Dachgerten.

3

Kostet Ein schock gebundt. zuhawenn ———— 15 alb. Jnn die Bodenn zuführenn, ———— 22 alb vnnd gehörenn Jnn Jedes gebundt ———— 7 stecken, Deckerlohnn.

Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, nach Sooden zu führen ———— 22 Albus; und es gehören in jedes Gebund ———— 7 Stecken.

Deckerlohn.

4

Vonn einem newenn Bodt gibt mann dem Decker vor sein arbeit in alles ———— j thaler. vnnd dem hanndtreicher vngeuerlich — 18 alb.

Von einem neuen Bothe gibt man dem Decker für seine Arbeit in allem ———— 1 Taler und dem Handreicher ungefähr 18 Albus

5

vnnd vonn dem forstenn ———— 3 alb. Wenn er aber vf dem Bodenn flickt, gibt mann Jhm

und von den Firsten ———— 3 Albus. Wenn er aber auf den Bothen flickt, gibt man ihm

Unsichere Lesungen

  1. lb — Pfundzeichen (Z. 6)
  2. lb — Pfundzeichen (Z. 8)

S. 490

Bl. 243vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. vom Jedem gebundt ———— j pfennig. Jtem vom — 42 Lattenn vfzuschlagenn ein taglohn, thut ———— 3½ alb.

Der Erste Appendix. von jedem Gebund ———— 1 Pfennig. Ebenso für 42 Latten aufzuschlagen einen Tagelohn, das macht ———— 3½ Albus.

2

Dielenn. Kostenn ein schock ———— 5. thaler, mehr oder weniger, werdenn gebraucht im Saltzwergk zu den gesödenn, dechernn vnnd thüren in Boden, Diener stehet vnnterm A.

Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht.

Diener — steht unter A

3

beim amptern. Duecker[?]1 scheidt Kost — j Clr2. aussem wasser zulanngenn ———— j alb. Schiffuhrlohn.

bei den Ämtern.

Deckerscheite. Kostet 1 Klafter; aus dem Wasser zu holen ———— 1 Albus.

Schifffuhrlohn:

4

aber wenn Jrer die menge sein, zulangen Bey Wannfriede ———— 6 } zwischen Eschweg vnd Wanfridenn ———— 5 } alb.

Aber wenn ihrer eine Menge ist, zu holen bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus,

5

vnnter Eschwege ———— 2½ } Jst Jhrer aber wenig, muß mann desto mehr gebenn.

unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist ihrer aber wenig, muss man desto mehr geben.

Unsichere Lesungen

  1. Duecker[?] — Stichwort, Schreibung unsicher (Z. 11)
  2. Clr — Kürzung für Claffter (Z. 12)

S. 491

Bl. 244rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Dienstvolck. Dem dienstvolck so das flösholtz aus dem wasser bringt, gibt der Holtzvogt vonn Jeder Claffter zu tranckgeldt ———— 5 heller.

Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;

2

vnnd wirdet Jhnenn auch das forstgeldt halb nachgelassenn, Jst also durch vnnsern gnedigenn fürsten vnnd herrnn, Gottseliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, in Anno 44.

und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44

3

verordnet, laut der schrifftlichenn vrkundt, Darrstubenn, darroffenn Jst in Jedem Steinkolenn Both eine, darinnenn wirdt das saltz am stückenn vor den offenn durr gemacht, ehe dann es verladenn wirdt, E.

angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.

Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.

E.

4

Ehrenwein Gibt vnnser glf.1 vnnd herr, den beamptenn in Boden, gegenn vfhebung annderer zehrung daselbst, Jede wochenn Ein virttell Reinischenn w[?]2 wein,

Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.

Unsichere Lesungen

  1. glf. — Kürzung gnediger fürst (Z. 17)
  2. w[?] — einzelner Buchstabe vor wein (Z. 19)

S. 492

Bl. 244vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Eisennkauff. Ein Jeder waldt Centner wirdt dem Spithal Heina mit — 4½ fl.

Der Erste Appendix. Eisenkauf. Jeder Waldzentner wird dem Hospital Haina mit 4½ Gulden

2

zu 27 alb bezahlt, vnnd helt der waldt Centner, gemeiner ———— 1¼ Centner. Gehenn — 16. blech, oder 6 Bortte1 vf ein Centr.

zu 27 Albus bezahlt; und der Waldzentner hält gemeiner Rechnung ———— 1¼ Zentner. Es gehen 16 Bleche oder 6 Borten auf einen Zentner.

3

Die Eysennhüt, darauf solch blech gemacht wirdt, heist Rommershausenn, Jst aber nunmehr gein Lippoldesbergk gelegt, daselbst soll mann Centner bezahlenn mit — 4 fl.

Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden

4

8 alb. gegossenn eysenn, aber den gemeinen Centr. mit — 28. alb. Eisenn Rost Such vnterm R.

8 Albus für gegossenes Eisen, den gemeinen Zentner aber mit 28 Albus.

Eisenrost — siehe unter R,

5

Rost, Erb vnnd Grundtzins. Die Pfenner gebenn Jerlich vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn vom Saltzwergk ———— 200 fl.

Rost.

Erb- und Grundzins. Die Pfänner geben jährlich unserem gnädigen Fürsten und Herrn vom Salzwerk ———— 200 Gulden

6

zu 27 alb. willenn zugebenn verordenet :| vnnd darzu

zu 27 Albus — willig zu geben angeordnet — und dazu

Unsichere Lesungen

  1. Bortte — Lesung unsicher (Z. 6)
  2. sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. |: … :| — Zeilen 19-20 andere Tinte, Nachtrag (Z. 19) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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